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Gast
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Hallo,
ich bin hier ganz neu und habe hier im Forum schon einiges nachgelesen, habe "aber" eine Frage.
Ich bin mit einem GDS von 50% anerkannt, habe Versorgungskrankengeld bekommen, welche mit der Feststellung eines Dauerschadens eingestellt wurde. Es lief bereits lange vorher ein Widerspruch in Bezug der Höhe des GDS und ein Antrag auf Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente.
Inzwischen bin ich EU Rentnerin, habe nur eine kleine Rente, von der ich nicht leben kann.
Der Landschaftsverband, der in NRW für das OEG zuständig ist, lässt sich sehr viel Zeit, ein endgültiger Bescheid ist noch nicht da. Heute habe ich vom LWL ein Schreiben bekommen, durch das ich erstmal durchsteigen muss.
Das Einzige was ich erstmal "verstanden" habe ist, dass es keine Erhöhung des GDS gibt.
Es sind ne Menge Sachen zum Ausfüllen dabei, was ich an Einkommen habe und viele Fragen, was wohl in Richtung berufliche Betroffenheit geht - ja oder nein.
Meine Frage ist, also ab 50% GDS würde mir doch auch der Berufsschadensausgleich zustehen. Spielt dabei die Höhe des GDS eine Rolle, also wird der Berufsschadensausgleich irgendwie anteilmäßig gezahlt? Also ich meine, dass einem bei z.B. 80% GDS mehr zustehen würde - bezogen auf den Berufsschadensausgleich -, als wenn der GDS bei 50% liegen würde?
Wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte, damit ich wenigstens eine kleine Ahnung habe, wie es finanziell weiter gehen kann und/oder worauf ich mich einstellen muss - bin nämlich ziemlich am Ende.
LG - Gast
ich bin hier ganz neu und habe hier im Forum schon einiges nachgelesen, habe "aber" eine Frage.
Ich bin mit einem GDS von 50% anerkannt, habe Versorgungskrankengeld bekommen, welche mit der Feststellung eines Dauerschadens eingestellt wurde. Es lief bereits lange vorher ein Widerspruch in Bezug der Höhe des GDS und ein Antrag auf Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente.
Inzwischen bin ich EU Rentnerin, habe nur eine kleine Rente, von der ich nicht leben kann.
Der Landschaftsverband, der in NRW für das OEG zuständig ist, lässt sich sehr viel Zeit, ein endgültiger Bescheid ist noch nicht da. Heute habe ich vom LWL ein Schreiben bekommen, durch das ich erstmal durchsteigen muss.
Das Einzige was ich erstmal "verstanden" habe ist, dass es keine Erhöhung des GDS gibt.
Es sind ne Menge Sachen zum Ausfüllen dabei, was ich an Einkommen habe und viele Fragen, was wohl in Richtung berufliche Betroffenheit geht - ja oder nein.
Meine Frage ist, also ab 50% GDS würde mir doch auch der Berufsschadensausgleich zustehen. Spielt dabei die Höhe des GDS eine Rolle, also wird der Berufsschadensausgleich irgendwie anteilmäßig gezahlt? Also ich meine, dass einem bei z.B. 80% GDS mehr zustehen würde - bezogen auf den Berufsschadensausgleich -, als wenn der GDS bei 50% liegen würde?
Wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte, damit ich wenigstens eine kleine Ahnung habe, wie es finanziell weiter gehen kann und/oder worauf ich mich einstellen muss - bin nämlich ziemlich am Ende.
LG - Gast