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Berufsschadensausgleich - anteilig ???

G

Gast

Gast
Hallo,

ich bin hier ganz neu und habe hier im Forum schon einiges nachgelesen, habe "aber" eine Frage.

Ich bin mit einem GDS von 50% anerkannt, habe Versorgungskrankengeld bekommen, welche mit der Feststellung eines Dauerschadens eingestellt wurde. Es lief bereits lange vorher ein Widerspruch in Bezug der Höhe des GDS und ein Antrag auf Berufsschadensausgleich und Ausgleichsrente.

Inzwischen bin ich EU Rentnerin, habe nur eine kleine Rente, von der ich nicht leben kann.

Der Landschaftsverband, der in NRW für das OEG zuständig ist, lässt sich sehr viel Zeit, ein endgültiger Bescheid ist noch nicht da. Heute habe ich vom LWL ein Schreiben bekommen, durch das ich erstmal durchsteigen muss.
Das Einzige was ich erstmal "verstanden" habe ist, dass es keine Erhöhung des GDS gibt.
Es sind ne Menge Sachen zum Ausfüllen dabei, was ich an Einkommen habe und viele Fragen, was wohl in Richtung berufliche Betroffenheit geht - ja oder nein.

Meine Frage ist, also ab 50% GDS würde mir doch auch der Berufsschadensausgleich zustehen. Spielt dabei die Höhe des GDS eine Rolle, also wird der Berufsschadensausgleich irgendwie anteilmäßig gezahlt? Also ich meine, dass einem bei z.B. 80% GDS mehr zustehen würde - bezogen auf den Berufsschadensausgleich -, als wenn der GDS bei 50% liegen würde?

Wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte, damit ich wenigstens eine kleine Ahnung habe, wie es finanziell weiter gehen kann und/oder worauf ich mich einstellen muss - bin nämlich ziemlich am Ende.

LG - Gast
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
der BSA richtet sich nicht nach dem GdS sondern nur die Ausgleichsrente,
wobei auch von der Ausgleichsrente etwas abgezogen wird.
Man bekommt meist auch zum BSA eben diese Ausgleichsrente...
Wann und warum man diese bekommt, kannst du Tante Google fragen.
Wenn du nun jetzt erst mit dem Thema BSA konfrontiert wirst,
dann zählst du wohl zu der neuen Regelung die seit 1.7. gilt.
Ich suche dir mal gleich den Link, wo beschrieben wird,
was wann bezahlt wird.
Wichtig wäre, hast du eine abgeschl. Ausbildung?
Bis du deinen BSA bewilligt bekommst, bekommst du HLU (Ergänzende Hilfe
z. Lebensunterhalt)
Ich bin in einer ähnl. Lage mit dem Thema EM Rente.
Was man wissen sollte:
Beim BSA wird eine EM Rente voll angerechnet.
Was mich pers. interessiert:
Hast du eine volle Befreiung bei der Krankenkasse, also nicht nur schädigungsbedingt?
Denn ich bin grad an dem Thema dran, da ich EM Rente bekomme, meint die KK
habe ich ab dem GdS von 50 keine volle Befreiung von Zuzahlungen etc..
Normal hat man ja ab 50 GdS das!
Ich suche dir gleich mal den Link wo der neue BSA etwas erklärt wird..
Kleiner Tipp noch am Rande:
Beantrage mal Wohngeld ab sofort, denn es kann durchaus sein, dass
du mit Wohngeld besser fährst.
Wenn du kein Anspruch hast, wird eh abgelehnt, aber man kann rückwirkend nix
mehr beantragen.
So ist es mir passiert, dass ich für 3 Monate Wohngeld bekam....mir wäre tats.einiges Geld durch die Lappen gegangen...
Eine Frage habe ich noch:
Bist du nun auf dem Klageweg wegen d. Widerspruches wegen der GdS?
Ich stehe auch im Widerspruch...
Wichtig wäre zu wissen, dass bei dir keinerlei Versorgungslücken entstehen dürfen.
Du kannst den MA auch eine Frist setzen, oder hast du einen Anwalt der dort mal anrufen
kann? Ich meine wegen Bearbeitung von HLU?
So etwas wirkt manches Mal Wunder...
Bei mir dauert das ganze schon wieder ein Jahr....es wird immer versprochen, dass
nun schnell der BSA berechnet werden soll.
Ich habe leider schon Monate warten müssen, bis endlich die HLU berechnet wurde.
Das dauert beim VA viel länger, als wenn man bei einem Sozialamt vor Ort
seine Gelder bekäme....zumindest hab ich die Erfahrung gemacht.
So, jetzt suche ich mal den Link wo das mit dem BSA erklärt wird
und auch hier gab es ein Thema wo es um den BSA ging...
http://www.buzer.de/gesetz/443/b25912.htm
und hier gibt es sogar ein paar Zahlen....
http://www.hilferuf.de/forum/gewalt/137277-berufsschadensausgleich-voraussetzungen-und-umfang-3.html
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo Vermisst,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

Das ist auf jeden Fall schon mal beruhigend, dass der BSA nicht anteilig gezahlt wird!!!

Ja, bei mir fällt das unter die neue Regelung, also Berechnung nach dem Nettoeinkommen.

Ich hampel schon so lange mit dem Widerspruch rum, der läuft schon seit Ende letzten Jahres. Der Landschaftsverband hat sich irgendwann überhaupt nicht mehr gerührt oder auf Schreiben meiner Rechtsanwältin gerührt. Sie hat dann eine Untätigkeitsklage eingereicht, naja und jetzt habe ich gestern das Schreiben vom LWL bekommen, das mich gerade völlig runter zieht.

Hab auf einmal Angst, dass mir der Berufsschadensausgleich, aus irgendeinem Grund vielleicht doch nicht zustehen könnte oder ich irgendwelche Fragen, des anhängenden Fragekataloges beantworte und es mir irgendwie anders ausgelegt wird ?

Was schreibe ich zum Beispiel bei der Frage, sind sie bereit an Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung Maßnahmen teilzunehmen? Bei Verneinung bitte Gründe angeben.

??? Bin ich bereit dazu ??? Ich bin EU Rentnerin und schaffe es gerade mal, in meinem Haushalt das Allernötigste zu erledigen! Eine solche genannte Maßnahme ginge zur Zeit gar nicht. Aber wie legt der Landschaftsverband das aus, wenn ich es verneine???

Meine Rente läuft noch nicht so lange, ist im Sommer rückwirkend bewilligt worden und mein behandelnder Psychiater hatte in seinem Schreiben an den Rentenversicherer auch noch extra vermerkt, dass ich zur Zeit nicht Rehafähig bin. Ich überlege, ob ich da vielleicht auch nochmal mit meinem Psychiater drüber sprechen sollte, also, dass er mir vielleicht nochmal etwas schreibt, was ich dem Fragekatalog des Landschaftsverbandes beilegen kann?

Ich hab einfach Angst, beim Beantworten was verkehrt zu machen.

Eine Versorgungslücke ist längst entstanden und ich gehe auf dem Zahnfleisch, kann mit der kleinen Rente nicht leben - das weiß meine Rechtsanwältin und auch der Landschaftsverband. Aber weiter geholfen hat es mir leider bisher auch nicht.

Ja, eine abgeschlossene Berufsausbildung habe ich und ich habe auch noch einige Jahre gearbeitet.

Ja, das beim BSA die Rente mit angerechnet wird, hab ich im Internet schon gelesen.

Hm - was die Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse betrifft, kann ich dir nicht soviel sagen. Ich brauche nichts zu bezahlen, was meine Erkrankung aufgrund der Straftaten betrifft, also keine Zuzahlung bei den entsprechenden Medikamenten, bei entsprechenden Klinikaufenthalten keine Zuzahlung und ich bekomme die Therapie vom Landschaftsverband finanziert.
Das es bei 50% GDS auch auch eine volle Befreiung, auch bei nicht schädigungsbedingten Erkrankungen, höre ich jetzt das erste Mal.

Nein, es war beim Widerspruch kein Klageweg. Es war ein ganz normaler Widerspruch, der nach dem ersten Bescheid eingelegt wurde.

Danke für die Links! Die werde ich mir nachher erstmal in Ruhe ansehen.

LG - Gast
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
eine Berufl. Reha etc ist nur erforderlich, wenn es entweder erfolgsversprechend
oder zumutbar wäre.
Bei dir ist es klar, da du EM Rente bekommst, brauchst du das nicht tun.
Schreibe einfach rein, ist nicht zumutbar da du EM Rentner bist und nicht
mal 3 Std/Tag arbeiten kannst..
Oder schreibe einfach hin, dass du kaum Haushalt schaffst.
Weißt du übrigens, wenn du Familie hast,(hab keine Ahnung lebst du alleine oder hast Kinder/Ehemann etc..) kannst du auch Hilfe zur Weiterführung
d. Haushalts beantragen. Ich bekomme eine HH von denen bezahlt...
Bin aber Alleinerziehend...Es geht halt darum, wenn ansonsten niemand da ist um den HH zu führen und der HHVorstand ausfällt, weil er krank ist, bekommt man diese Hilfe bezahlt, sofern die Erkrankung schädigungsbedingt ist!

Die Versorgungslücke musst du nicht hinnehmen, beantrage einfach HLU beim örtlichen Träger,
denn der muss bezahlen, wenn du ansonsten nix bekommst.
Und bei mir wurde das sofort dann weitergereicht ans VA und dann auf einmal sagte man mir, ich bekäme über VA diese HLU.
Oder direkt beim VA diese HLU beantragen und Unterlagen fordern.
Denn wenn du wartest bist du endlich BSA bekommst, dann biste arm...Sorry,
ich habe noch nie erlebt, dass jemand unter 6 Monate warten den Bescheid erhielt.
Meist dauert es viel länger....aber viell. bist du die erste Person die es eher erhält....
Aber du musst ja leben ich meine wer kann schon mit der EM Rente alleine leben?
Ich würde denen so auf die Nerven gehen, das geht ja gar nicht....
Ich habe die letzten Wochen auch ganz schön terz gemacht, aber anders geht es beim VA nicht....die sind so überlastet und keine Leute...
Ich bekomme Nachzahlung von 3 Monaten und BSA Nachzahlung von mind. 2 Jahre.....
Dann weißt du, wie das so ungefähr läuft...
Vor 3 Monat. bekam ich Nachzahlung von über einem Jahr...
Was bringt mir das viele Geld, (Nachzahlung weil sich alles sammelt) wenn ich bis ich es bekomme, Zinsen bezahlen muss, weil ich mein Konto überziehen muss, weil meine EM Rente nicht reicht?
Ich habe selten so eine lange Bearbeitungszeit von Anträgen erlebt....Im örtl. Soziamt wurden meine Anträge innerhalb 14 Tagen bearbeitet....schneller als H4 Anträge...
Eine Untätigkeitsklage hilft da bei aktuellen Zahlungen nur sehr wenig, zieht eher noch mehr in die Länge...
Meine Erfahrung: Einfach alle 2 Tage dort anrufen und fragen wie weit sie sind.....:D und ob noch etwas fehlt etc...
Man muss die Leute nerven, hier geht es um unser Geld, was uns zusteht...Wir sind nicht die Bettler, sondern wir haben auch Rechte!!!
Und beantrage morgen bitte Wohngeld da ist jeder Tag kostbar....
Hast du Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G?
Wenn ja bekommt man Mehrbedarf....
Die EM Rente wird beim HLU angerechnet aber man hat Freibeträge
also keine 100% wird angerechnet...
Bei mir fand die HLU und Antrag BSA gleichzeitig statt, ich bekomme
bis BSA berechnet wird eben diese HLU...und das ist gut so!
Ob ich dann mehr Geld habe, weiß ich noch nicht.....mal schauen....
Ich habe eher Angst, wenn ich BSA bekomme, dann falle ich aus dem System
und habe keinerlei Anspruch mehr auf Sozialleistungen....mal schauen
viell. steht mir dann noch Wohngeld zu...
Denn viele jammern, weil sie nur gering mehr BSA bekommen, als diese HLU ist!
Aber eben dann GEZ und anderes selber bezahlen müssen!
Habe hier einen Link, gerade seit 1.7. interessant, also wer darunter fällt...
http://www.buzer.de/gesetz/9786/index.htm
und
http://www.buzer.de/gesetz/9786/a171795.htm
 
Zuletzt bearbeitet:

Pink Panther

Mitglied
hallo Gast,

vermisst hat dich ja schon recht umfangreich in Kenntnis gesetzt.

Das mit der Untätigkeitsklage war sehr gut und das du unsicher beim Ausfüllen bist glaube ich dir gerne.
Vielleicht kannst du das mit deiner Anwältin gemeinsam machen?

Letztendlich ist die Behörde ja bereits mit der Anerkennung eines Dauerzustandes zu der Erkenntnis gekommen, dass du mindestens für die nächsten 78 Wochen nicht Reha-fähig bist. da du das bereits schriftlich hast, würde ich eine Kopie beilegen und mache dir bitte eine Kopie für dich, wenn du mir ausfüllen fertig bist.

Aber...deine wirtschaftliche Not hast du ja jetzt...(diese SB...es ist zum Ko...., NRW nicht wahr)
Es gibt noch zwei Dinge, die du beantragen kannst.
1. Beihilfe nach §17 BVG
"Führt eine notwendige Massnahme der Behandlung einer anerkannten Schädigungsfolge zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage des Beschädigten, so kann eine Beihilfe in angemessener Höhe gewährt werden...." Lies dir den mal im Netz durch.

und

2. §25 KOF/ BVG ergänzende Hilfe im Einzelfall

Und, wenn es dich beruhigt...vermisst hat Recht, BSA gibt es ab 30% und den gibt es nicht abgestuft sondern voll.

Und dennnnn...... würde ich dem Sachbearbeiter mal Licht anmachen...weil das ein absolutes Unding ist. Und dazu ruft man nicht dem SB selber an, dass der ein dickes Fell hat wissen wir ja schon, sondern den Vorgesetzten, das kann der Amtsleiter sein oder noch besser das vorgesetzte Ministerium, das ist das Ministerium für Familie, Soziales und Gesundheit. Du wirst dich wundern, wie flott der dann rechnen kann, da kann der Bescheid dann ganz fix da sein.
Hübsch ist auch der Hinweis, dass, wenn du ein Kredit für die Zwischenfinanzierung aufnehmen musst, natürlich die Finanzierungskosten an das Land weiterbelastest.

ich weiß...das hört sich so...na ja an...aber, halte dir bitte vor Augen, das keiner Rücksicht auf dich nimmt, das kein Bitten, kein Betteln diesen SB bislang hat bewegen können im rahmen seiner Pflicht seinen Job zu machen, mit dir hat der auch kein "Mitleid" und du sollst den in Watte wickeln?

Und mit 50% GdS bist du auch für Nichtschädigungsfolgen bei der KK zuzahlungsfrei. Um eine Befreiungskarte zu bekommen, musst du mit dem Bescheid zu deiner KK. Da das immer sehr selten vorkommt, ist es möglich, dass der SB, sich nicht auskennt. Bitte dann um jemanden der das weiß. Lass dich nicht verunsichern.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Und mit 50% GdS bist du auch für Nichtschädigungsfolgen bei der KK zuzahlungsfrei. Um eine Befreiungskarte zu bekommen, musst du mit dem Bescheid zu deiner KK. Da das immer sehr selten vorkommt, ist es möglich, dass der SB, sich nicht auskennt. Bitte dann um jemanden der das weiß. Lass dich nicht verunsichern.
Hallo Pink Panther,
habe nun den Hinweis erhalten, dass es gesetzl. geregelt ist und meine KK wohl
Recht hat, wenn ich keine Befreiungskarte für alles bekomme...
Siehe hier:
Heilbehandlung

Kriegsopfer oder andere geschädigte Menschen haben Anspruch auf eine Heilbehandlung ihrer anerkannten Schädigungsfolgen. Wer einen Grad der Schädigung (GdS) von 50 oder mehr hat, kann darüber hinaus auch unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten für Gesundheitsstörungen, die nicht als Schädigungsfolgen anerkannt sind. Dieser umfassende Anspruch auf Heilbehandlung gilt jedoch nicht, wenn die schwerbeschädigte Person entsprechende Ansprüche gegenüber anderen Trägern hat, wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenkasse. Einschränkungen gelten auch, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
Das Problem ist: Da ich EM Rente so wie auch der/die TE bekomme, können wir nicht
so einfach unsere KK kündigen und eine beim VA beantragen....
Was sagst du dazu?
Wie kann man trotzdem gegen die Benachteiligung angehen?
Ich finde das sehr ungerecht....hätte man mir das vorher gesagt, hätte ich keine EM Rente beantragt...
Quelle:
Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung - Soziales - Informationsportal des LVR (Landschaftsverband Rheinland)
 
G

Gast

Gast
Vermisst , wenn man als OEGler Em rente beantragt hat man nachteile 1.es wird voll an dein BSA und ausgleichrente angerechnet. 2. mann muss KV selber Zahlen , und die Befreiung sehr schwer ? was bringt den Em rente ? wenn du BSA und Ausgleichrente hast ? wird doch voll angerechnet , dein rente wird vom va abgezogen hast weiniger BSA
 

Vermisst

Aktives Mitglied
KK hat sich gemeldet wegen Befreiung.....keine Befreiung von allen Zuzahlungen etc.

Vermisst , wenn man als OEGler Em rente beantragt hat man nachteile 1.es wird voll an dein BSA und ausgleichrente angerechnet. 2. mann muss KV selber Zahlen , und die Befreiung sehr schwer ? was bringt den Em rente ? wenn du BSA und Ausgleichrente hast ? wird doch voll angerechnet , dein rente wird vom va abgezogen hast weiniger BSA
Es hat mich 2007 leider keiner aufgeklärt....
Leider!!
Habe heute wegen KK den § bekommen.
Die Hauptstelle, die für OEG Geschädigte zuständig ist, sagt, das steht im BVG drin.
§ 10 Abs. 7 Buchst. "F"
Dort wird das eindeutig geregelt....
Ergo muss ich beim Europ.GH theoretisch klagen, dass meine Rechte
als Mensch hier benachteiligt sind, nur weil ich EM Rente erhalte.
Die KK sagt, es gibt nur diese volle Befreiung ab 50 GdS für Menschen,
die absolut nicht woanders unterkommen können, ergo keine gesetzl. KK haben.
Na ja, wenn ich keine EM Rente bekäme, müsste doch das VA mich bei der AOK vor Ort die Betreuung übernehmen, oder sehe ich das verkehrt?
Müsste ich auch ohne EM Rente bei meiner gesetzl. KK bleiben, weil ich vorrangig eine
Versicherung haben kann?
Ich gehe nun nach den § suchen, was dort steht...

Füge nun die § ein:
(7) 1Die Ansprüche nach den Absätzen 2, 4, 5 und 6 sind ausgeschlossen,

  1. wenn der Berechtigte ein Einkommen hat, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt, es sei denn, daß der Berechtigte Anspruch auf Pflegezulage hat oder die Heilbehandlung wegen der als Folge einer Schädigung anerkannten Gesundheitsstörung nicht durch eine Krankenversicherung sicherstellen kann, oder
  2. wenn der Berechtigte oder derjenige, für den Krankenbehandlung begehrt wird (Leistungsempfänger), nach dem 31. Dezember 1982 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag befreit worden ist oder
  3. wenn der Leistungsempfänger ein Einkommen hat, daß die Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigt, es sei denn, daß der Berechtigte Anspruch auf Pflegezulage hat, oder
  4. wenn ein Sozialversicherungsträger zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist oder
  5. wenn Anspruch auf entsprechende Leistungen aus einem Vertrag, ausgenommen Ansprüche aus einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung, besteht oder
  6. wenn und soweit die Heil- oder Krankenbehandlung durch ein anderes Gesetz sichergestellt ist. (Das ist Buchstabe F)
Quelle:
http://www.sadaba.de/GSBT_BVG_09_24.html

Was ich nicht verstehe ist das hier: (steht unter dem Buchst.F oder 7)
Buchstabe F steht:
7.wenn und soweit die Heil- oder Krankenbehandlung durch ein anderes Gesetz sichergestellt ist.
und dann dies hier...
Entsprechende Leistungen im Sinne dieses Absatzes sind Leistungen, die nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Leistungserbringung übereinstimmen. Sachleistungen anderer Träger, die dem gleichen Zweck dienen wie Kostenübernahmen, Geldleistungen oder Zuschüsse nach diesem Gesetz, gelten im Verhältnis zu diesen Leistungen als entsprechende Leistungen. Die Ansprüche, die ein Berechtigter nach den Absätzen 2, 4, 5 und 6 für sich hat, werden nicht dadurch ausgeschlossen, daß er nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist.(8) Heil- oder Krankenbehandlung kann auch vor der Anerkennung eines Versorgungsanspruchs gewährt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Was bed. das?
7 ist tatsächlich ausgeschlossen, wenn ich ne andere Versicherung gesetzl. Art habe??
 
Zuletzt bearbeitet:

Vermisst

Aktives Mitglied
Vermisst , wenn man als OEGler Em rente beantragt hat man nachteile 1.es wird voll an dein BSA und ausgleichrente angerechnet. 2. mann muss KV selber Zahlen , und die Befreiung sehr schwer ? was bringt den Em rente ? wenn du BSA und Ausgleichrente hast ? wird doch voll angerechnet , dein rente wird vom va abgezogen hast weiniger BSA
Muss mich revidieren, es gibt im neuen Gesetz wenn ich das richtig gelesen habe, mind.
2 versch. Freibeträge bei Erwerbseinkommen, was ja die EM Rente sowohl bei
§27a BVG als auch beim BSA ist.
§ 24 wird geändert
Unterschreitet das Erwerbseinkommen...des Leistungsberechtigten....dann 40 von 100
und überschreitet, 40 von 100 als Freibetrag, dann zusätzl. Absatz 3 ....staffelt sich sowohl bei Pflegebedürftigen
als auch beim GdS ergo
Ich bekomme bei 50 GdS nun 10 von 100 zustätzl. einen Freibetrag zu §24...
und diese 40 von 100....was das auch immer heißen mag....
Ich werde meinen HLU Bescheid das ist §27a BVG mal prüfen, wenn er da ist...
Bei der Berechnung des BSA werden auch Freibeträge anerkannt, sogar höhere, wenn
ich das richtig gelesen habe...

Ihr könnt das alles nachlesen online....einfach Googeln....ist mir grad zu viel
das ab zu schreiben....

Und ja klar Gast hat Recht, wenn er sagt ich bekomme weniger BSA weil abgezogen....
Okay, aber unter d. Strich mehr, weil es Freibeträge gibt...
Sehe ich ja jetzt bei der alten Berechnung vor 1.7. schon, dass ich mehr zur Verfügung habe als bei
H4....denn ich habe einige Freibeträge bei der §27a BVG und wenn man kein Einkommen hat,
im Sinne von EM Rente, dann bekommt man auch keine Freibeträge...
Das sind schnell mal 100 od. 150 Euro mehr im Monat...
 

Vogoge

Mitglied
Hallo zusammen,bin Vogege und hab in den letzten Tagen über eure Erfahrungen mit
OEG gelesen. Dabei sind für mich neue Infos und Fragen aufgetaucht.
Z.Bsp. Berufsschadensausgleich.
Beziehe seit 2004 Oeg Gds zur Zeit 40%

Bin nie auf die Idee gekommen BA zu beantragen.Hab jetzt grad eine Überprüfung laufen.
Jetzt hab ich den SB angerufen wegen BA. Er sagt BA und berufl Betroffensein erst ab Gds 50.
Und er sagt das würde bei der Feststellung autamatisch geprüft und müsste nicht beantragt werden.
Jetzt hab ich hier ja ganz anderes gelesen.
Zu mir: Beziehe EM Rente (war schon bewilligt bevor ich OEG beantragt hatte.
Die Tat lag lange zurück, nur ich wusste jahre nichts von OEG!!
Jetzt weiss ich nicht ,ob ich trotzdem einen Antrag auf gleichzeitiges überprüfen des
beruflichen Betroffenseins und BA stellen soll.
Wäre schön ,wenn Ihr mir einen Rat geben könntet!
Hoffe sehr ich hab das jetzt richtig gemacht mit meinem Eintrag.
Lg Vogoge
 

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