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Berufsschadensausgleich - anteilig ???

Vogoge

Mitglied
Hallo Pink Panther,
bin Vogoge und neu hier.
Hab mal eine Frage an Dich.
Du schreibst dass es BA ab 30 Gds gibt. Mein SB sagt erst ab 50 Gds und BA und berufl. Betroffensein würde vom Amt automatisch mitgeprüft. Warum habt Ihr dann Antrag gestellt??
Und woher weisst Du dass es ab 30 Gds BA gibt?
Hab grad eine Überprüfung laufen und überlege , ob ich schreiben soll ,dass sie das berufl B.
und BA mit überprüfen soll.
Für eine Rat wäre ich sehr dankbar!!:eek:
LG Vogoge
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, ich bin nicht Pink P. :)
Trotzdem ganz kurz:
Ich habe BSA beantragt und gleichzeitig auch Erhöhung
der GdS wegen besondere berufl Betroffensein.
Ruf doch dort an, die geben dort Formulare raus, wenn es
um BSA geht...man kann dies aber auch ganz formlos
beantragen. Kennst du die Ausgleichsrente?
Das bekommen auch die meisten die BSA bekommen.
Du kannst Infos dazu ergoogeln.
EM Rente wird angerechnet, wenn es auch Freibeträge
gibt, aber wird ansonsten voll angerechnet.
Bekommst du denn HLU vom Versorg.amt?
Ich meine reicht deine EM Rente oder nicht?
Denn wenn du HLU bekommst, kennst ja die Freibeträge
und die sind um einiges besser als wenn man
früher H4 bekommen hat!
Mein Anwalt, den ich noch nicht solange habe meint,
ich wäre nicht schlechter gestellt, als jetzt mit
HLU und EM Rente und Grundrente...
 

Vogoge

Mitglied
Hallo, ich bin nicht Pink P. :)
Trotzdem ganz kurz:
Ich habe BSA beantragt und gleichzeitig auch Erhöhung
der GdS wegen besondere berufl Betroffensein.
Ruf doch dort an, die geben dort Formulare raus, wenn es
um BSA geht...man kann dies aber auch ganz formlos
beantragen. Kennst du die Ausgleichsrente?
Das bekommen auch die meisten die BSA bekommen.
Du kannst Infos dazu ergoogeln.
EM Rente wird angerechnet, wenn es auch Freibeträge
gibt, aber wird ansonsten voll angerechnet.
Bekommst du denn HLU vom Versorg.amt?
Ich meine reicht deine EM Rente oder nicht?
Denn wenn du HLU bekommst, kennst ja die Freibeträge
und die sind um einiges besser als wenn man
früher H4 bekommen hat!
Mein Anwalt, den ich noch nicht solange habe meint,
ich wäre nicht schlechter gestellt, als jetzt mit
HLU und EM Rente und Grundrente...

So ,ein erneuter Versuch.
hab eben schon geschrieben, aber es hat nicht geklappt.

Hallo Vermisst,erst mal herzlichen Dank für Deine Antwort!!

zu Deinen Fragen: Nein ich bekomme kein HLU, da meine EM-Rente im Verhältniss zu manch
anderem gut ist. Aber sie reicht nicht um manche nötige Therapien bzw.
Behandlungen zu bezahlen.

Hab den SB ja schon angerufen und der meinte BA u. bes.ber. Betroffensein würde automatisch mit überprüft.
Nun bin ich aber durch eure Einträge irritiert. Meine EM-R. wurde kurz vor dem OEG- Antrag
bewilligt wegen PTBS u.BPS.,sodass ich nicht sicher bin ob das mit dem berufl. Betroffensein
bedacht wurde.
Die Tat liegt lange zurück und war nie bearbeitet. Bin aber überzeigt dass ich deshalb so krank wurde.
Von der Kriegsopferf. wurde der wirtschaftliche Kausalzusammenhang anerkannt.
Deshalb bin ich jetzt so unsicher ob der BA doch nicht in Frage kommt.
Liebe Vermisst ich bewundere Dich wie Du um Deine Rechte kämpfst und finde es toll dass Ihr eure Erfahrungen mit OEG hier im Forum mitteilt. Manches wusste ich nicht, so wie ich Jahre nichts vom OEG wusste.
Wo finde ich evtl. einen Anwalt??(nähe Fkfm).
So jetzt hoffe ich ich habs richtig gemacht. Hab leider keine Erfahrung in Foren.
LG Vogoge
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vogoge,
wie kommt es, dass du deine Behandlungen/Therapien selber bezahlst?
Du bekommst alles was mit der Schädigung zu tun hat ja
Therapien und Behandlungen bezahlt.
Und dazu noch die Fahrtkosten dahin.
Bei mir hat die KK 14 Cent/km bezahlt, nicht viel aber da wir OEG sind
wird da kein Eigenanteil von 5-10 Euro pro Fahrt abgezogen und da wurden
dann schon mal 100 Euro bezahlt...
Also man kann 3 Jahre rückwirkend diese Ansprüche geltend machen.
Und wenn man z.B. keinen Therapeuten innerhalb 3 Monate innerhalb im Umkreis
von ca 25 km (bei mir wurde innerhalb 10 km bezahlt) findet, dann darf man sich einen nicht kassenzugelassen. Therapeut
nehmen, der die gleichen Therapieformen anbietet, wie z.B. Tiefenpsych.
adaptierte Trauma oder Verhaltenstherapie, Trauma adaptiert
Ich würde bei der Psychotherap. immer darauf schauen, dass es in die
Richtung "Traumatherapie" geht.
Welche Behandlungen speziell machst du, was du selbst bezahlen musst?
Ach ja, ich denke mal du weißt, dass du von allen Zuzahlungen befreit bist
Aber ich gebe mal die Info weiter, wenn du EM Rente beziehst, dann eben
leider auch ab 50 GdS wohl nur schädigungsbedingt.
Die anderen die vom VA betreut werden weil sie keine KK haben, also
Leute die keine gesetzl. Anspruch haben, die bekommen alles befreit.
Ab 50 eben auch für alles was nicht mit Schädigung zu tun hat.
Ob dem wirklich so ist, werde ich rausfinden...
Das ganze ist wohl im BVG so verankert, dass die EM Rentner hier eher
benachteiligt sind.
Na ja, wenn man vom VA alle Sachen als Folgeschäden anerkannt bekäme,
wäre man auch wieder voll befreit.
Bei mir ist nur PTBS anerkannt, der Reizdarm der damit auch zu tun hat
z.B. nicht.
Da bin ich dran, kann dauern und bis dahin muss ich z.B. alles
was mit Thema Schmerzen od. Reizdarm zu tun hat selber bezahlen.
Hoffe, dass etwas Neues für dich dabei war. :)
 
G

Gast

Gast
Hallo Vermisst,

Du mußt überhaupt nichts selber bezahlen!! Wenn Du Schmerzen hast o. Darmprobleme, dann zahlt die Krankenkasse!! Außer Du gehst als Privatpatient zum Art, oder??? Was Du hier schreibst klingt sehr verwirrend, ...

Grüße
Gast
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst,

Du mußt überhaupt nichts selber bezahlen!! Wenn Du Schmerzen hast o. Darmprobleme, dann zahlt die Krankenkasse!! Außer Du gehst als Privatpatient zum Art, oder??? Was Du hier schreibst klingt sehr verwirrend, ...

Grüße
Gast
Hallo Gast,
hier ging es um die Zuzahlungsbefreiung und Rezeptkosten.
Und die muss man selber bezahlen, wenn es nicht schädigungsbedingte Erkrankungen
sind, solange vom Versorgamt diese Erkrankungen nicht als Folge anerkannt sind.
Und um nix anderes ging es da.
Hoffe, dass es nun nicht mehr verwirrend ist!
Und klar, muss ich nicht die Behandlungskosten beim Arzt bezahlen, wäre ja noch schöner! :)
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
wie kommt es, dass du deine Behandlungen/Therapien selber bezahlst?
Du bekommst alles was mit der Schädigung zu tun hat ja
Therapien und Behandlungen bezahlt.
Und dazu noch die Fahrtkosten dahin.
Bei mir hat die KK 14 Cent/km bezahlt, nicht viel aber da wir OEG sind
wird da kein Eigenanteil von 5-10 Euro pro Fahrt abgezogen und da wurden
dann schon mal 100 Euro bezahlt...
Also man kann 3 Jahre rückwirkend diese Ansprüche geltend machen.
Und wenn man z.B. keinen Therapeuten innerhalb 3 Monate innerhalb im Umkreis
von ca 25 km (bei mir wurde innerhalb 10 km bezahlt) findet, dann darf man sich einen nicht kassenzugelassen. Therapeut
nehmen, der die gleichen Therapieformen anbietet, wie z.B. Tiefenpsych.
adaptierte Trauma oder Verhaltenstherapie, Trauma adaptiert
Ich würde bei der Psychotherap. immer darauf schauen, dass es in die
Richtung "Traumatherapie" geht.
Welche Behandlungen speziell machst du, was du selbst bezahlen musst?
Ach ja, ich denke mal du weißt, dass du von allen Zuzahlungen befreit bist
Aber ich gebe mal die Info weiter, wenn du EM Rente beziehst, dann eben
leider auch ab 50 GdS wohl nur schädigungsbedingt.
Die anderen die vom VA betreut werden weil sie keine KK haben, also
Leute die keine gesetzl. Anspruch haben, die bekommen alles befreit.
Ab 50 eben auch für alles was nicht mit Schädigung zu tun hat.
Ob dem wirklich so ist, werde ich rausfinden...
Das ganze ist wohl im BVG so verankert, dass die EM Rentner hier eher
benachteiligt sind.
Na ja, wenn man vom VA alle Sachen als Folgeschäden anerkannt bekäme,
wäre man auch wieder voll befreit.
Bei mir ist nur PTBS anerkannt, der Reizdarm der damit auch zu tun hat
z.B. nicht.
Da bin ich dran, kann dauern und bis dahin muss ich z.B. alles
was mit Thema Schmerzen od. Reizdarm zu tun hat selber bezahlen.
Hoffe, dass etwas Neues für dich dabei war. :)
Hallo Vermisst,
Danke für Deine schnelle Antwort!
Ich bezahle meine Therapie selbst da das VA sabt dass sie nicht unendlich zahlen und noch
dazu die Therap. keine Kassenzul. hat und Heilp. ist, aber sehr erfahrene Trumath. und auch Körperorientiert arbeitet.
Einige T.std wurden vom VA bezahlt. Es wird auch argumentiert dass es da ja auch andere Erkr. gibt(BPS). Für meine somatoforme Schmerzst. bräuchte ich auch eine Beh. die aber nicht bezahlt wird.
Was mir neu ist, dass auch die Fahrtkosten zur Therapie übernommen werden.
Ausserdem finde ich sehr schwer in meiner Nähe einen Kassenzugelassenen Therap.zu finden.
Mit der Befreiung der schädigungsbed. Zuzahlung wusste ich. War manchmal Kampf bis KK. das kapiert hatte.
Ich fürchte die Berufen sich auf die BPS, obwohl ich vor der Gewalttat nicht psychisch auffällig war. Das Problem ist,dass ich Jahre später erst OEG beantragt habe, weil ich nichts davon wusste und noch einige Jahre danach gearbeitet habe. Aber durch Retraumatisierung dann krank wurde. Die EM-Rente war dann vor OEG schon bewilligt.
Jetzt die große Frage , macht es Sinn um Ba zu kämpfen bzw. hat es überhaupt Chancen??
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
wie kommt es, dass du deine Behandlungen/Therapien selber bezahlst?
Du bekommst alles was mit der Schädigung zu tun hat ja
Therapien und Behandlungen bezahlt.
Und dazu noch die Fahrtkosten dahin.
Bei mir hat die KK 14 Cent/km bezahlt, nicht viel aber da wir OEG sind
wird da kein Eigenanteil von 5-10 Euro pro Fahrt abgezogen und da wurden
dann schon mal 100 Euro bezahlt...
Also man kann 3 Jahre rückwirkend diese Ansprüche geltend machen.
Und wenn man z.B. keinen Therapeuten innerhalb 3 Monate innerhalb im Umkreis
von ca 25 km (bei mir wurde innerhalb 10 km bezahlt) findet, dann darf man sich einen nicht kassenzugelassen. Therapeut
nehmen, der die gleichen Therapieformen anbietet, wie z.B. Tiefenpsych.
adaptierte Trauma oder Verhaltenstherapie, Trauma adaptiert
Ich würde bei der Psychotherap. immer darauf schauen, dass es in die
Richtung "Traumatherapie" geht.
Welche Behandlungen speziell machst du, was du selbst bezahlen musst?
Ach ja, ich denke mal du weißt, dass du von allen Zuzahlungen befreit bist
Aber ich gebe mal die Info weiter, wenn du EM Rente beziehst, dann eben
leider auch ab 50 GdS wohl nur schädigungsbedingt.
Die anderen die vom VA betreut werden weil sie keine KK haben, also
Leute die keine gesetzl. Anspruch haben, die bekommen alles befreit.
Ab 50 eben auch für alles was nicht mit Schädigung zu tun hat.
Ob dem wirklich so ist, werde ich rausfinden...
Das ganze ist wohl im BVG so verankert, dass die EM Rentner hier eher
benachteiligt sind.
Na ja, wenn man vom VA alle Sachen als Folgeschäden anerkannt bekäme,
wäre man auch wieder voll befreit.
Bei mir ist nur PTBS anerkannt, der Reizdarm der damit auch zu tun hat
z.B. nicht.
Da bin ich dran, kann dauern und bis dahin muss ich z.B. alles
was mit Thema Schmerzen od. Reizdarm zu tun hat selber bezahlen.
Hoffe, dass etwas Neues für dich dabei war. :)
Hallo Vermisst,
Danke für Deine schnelle Antwort!
Ich bezahle meine Therapie selbst da das VA sagt dass sie nicht unendlich zahlen und noch
dazu die Therap. keine Kassenzul. hat und Heilp. ist, aber sehr erfahrene Tramath. und auch Körperorientiert arbeitet.
Einige T.std wurden vom VA bezahlt. Es wird auch argumentiert dass es da ja auch andere Erkr. gibt(BPS). Für meine somatoforme Schmerzst. bräuchte ich auch eine Beh. die aber nicht bezahlt wird.
Was mir neu ist, dass auch die Fahrtkosten zur Therapie übernommen werden.
Ausserdem finde ich sehr schwer in meiner Nähe einen Kassenzugelassenen Therap.zu finden.
Mit der Befreiung der schädigungsbed. Zuzahlung wusste ich. War manchmal Kampf bis KK. das kapiert hatte.
Ich fürchte die Berufen sich auf die BPS, obwohl ich vor der Gewalttat nicht psychisch auffällig war. Das Problem ist,dass ich Jahre später erst OEG beantragt habe, weil ich nichts davon wusste und noch einige Jahre danach gearbeitet habe. Aber durch Retraumatisierung dann krank wurde. Die EM-Rente war dann vor OEG schon bewilligt.
Jetzt die große Frage , macht es Sinn um Ba zu kämpfen bzw. hat es überhaupt Chancen??
Es tut gut mit Euch sich austauschen zu können.
Lg Vogoge
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Die EM-Rente war dann vor OEG schon bewilligt.
Jetzt die große Frage , macht es Sinn um Ba zu kämpfen bzw. hat es überhaupt Chancen??
Hallo Vogoge,
also Ausgleichsrente bekommt man erst ab gds 50.
Aber BSA meine ich schon früher.
Die Erklärung sagt ja auch, wenn
schädigungsbedingter Einkommensverlust entstanden ist,
kann man BSA beantragen.
Weißt du, ob bei einem GdS von deinem ein BSA bezahlt
werden müsste?
Wenn ja, würde ich klagen.
Kann man beweisen, dass es einen schädigungsbed. Einkommensverlust gab?
Hast du einen Anwalt?
Habe irgendwo gelesen, du suchst einen im Raum FFM.
Richtig?
Vielleicht kann dir da jemand helfen.
Ich habe einen eig. Thread für Anwälte gemacht.
Viell. steht da ja einer, der dir zusagt.
Wichtig ist, der muss ja nicht in FFM sitzen, denn das meiste läuft alles
schriftlich.
Mein Anwalt sitzt auch 100erte von km weg...

Und zwecks Therapie:
Da macht sich das VA es aber einfach.
Die müssen solange zahlen, solange du einen brauchst oder willst...
Denen würde ich auf die Füße treten, echt...
Klar sollte man, wenn es geht einen kassenzugelassenen Therap. sich suchen,
aber wenn absolut keiner da ist in der Nähe, dann muss auch ein anderer
herhalten und das VA muss zahlen, egal wie viele Stunden.
Habe ich so noch nie gelesen.
Na ja, ich bin auch mal für eine therapiefreie Zeit....
Da sieht man dann, wie es einem geht und man kann austesten wie lange
man "ohne" kann.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
also Ausgleichsrente bekommt man erst ab gds 50.
Aber BSA meine ich schon früher.
Die Erklärung sagt ja auch, wenn
schädigungsbedingter Einkommensverlust entstanden ist,
kann man BSA beantragen.
Weißt du, ob bei einem GdS von deinem ein BSA bezahlt
werden müsste?
Wenn ja, würde ich klagen.
Kann man beweisen, dass es einen schädigungsbed. Einkommensverlust gab?
Hast du einen Anwalt?
Habe irgendwo gelesen, du suchst einen im Raum FFM.
Richtig?
Vielleicht kann dir da jemand helfen.
Ich habe einen eig. Thread für Anwälte gemacht.
Viell. steht da ja einer, der dir zusagt.
Wichtig ist, der muss ja nicht in FFM sitzen, denn das meiste läuft alles
schriftlich.
Mein Anwalt sitzt auch 100erte von km weg...

Und zwecks Therapie:
Da macht sich das VA es aber einfach.
Die müssen solange zahlen, solange du einen brauchst oder willst...
Denen würde ich auf die Füße treten, echt...
Klar sollte man, wenn es geht einen kassenzugelassenen Therap. sich suchen,
aber wenn absolut keiner da ist in der Nähe, dann muss auch ein anderer
herhalten und das VA muss zahlen, egal wie viele Stunden.
Habe ich so noch nie gelesen.
Na ja, ich bin auch mal für eine therapiefreie Zeit....
Da sieht man dann, wie es einem geht und man kann austesten wie lange
man "ohne" kann.

Ich frag mich halt wenn die Kriegsopferf. wirschaftlichen Kausalzusammenhang sieht, dann heisst das doch Einkommensverlust. Oder verstehe ich das falsch??
Musst Du Deinen Anwalt selbst bezahlen?? Und auch direkt? Oder wie läuft das??
Könnte glaub ich keinen bezahlen.
Hast Du schon mal Therapiepause gemacht?? wielange machst Du schon Therapie oder hast Du gemacht.
Für mich ist grad schwierige Zeit, da Jahrestage und Triggerzeit.Und gleichzeitig OEG -Überprüfung. Ich fühl mich dann den Menschen die da entscheiden so ausgeliefert.:(
 

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