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Berufsschadensausgleich - anteilig ???

Vogoge

Mitglied
Hallo Pink P.
jetzt hatt ich Dir so ausführlich geschrieben, und dann konnt ichs nicht abschicken, weil
angeblich meine Zeit abgelaufen ist.
Vielleicht hab ich später nochmal Nerv zu schreiben.
Irgendwie hab ich noch nicht raus ,wie ich einen Beitrag schreiben kann ohne in das Zitierfeld zu gehen.
Sorry ,hab keine Erfahrungen mit Foren.
LG Vogoge

Huch jetzt ist mein geschriebenes doch danach aufgetaucht!!???
Versteh das einer
Vogoge
 

Vogoge

Mitglied
Hallo, Pink P. hat dir ja geantwortet.
Und in seinen/ihren Augen streue ich nur Falsche Dinge....
dann lasse ich das lieber zukünftig hier etwas zu helfen...
Das muss ich mir nicht geben, ich suche selber nach Hilfe
aber muss mir immer wieder anhören, dass ich falsch Infos
streue...Ich kann nur das schreiben, was ich selbst erlebt habe..
Vielleicht schreibe ich das in meine SIG, dass meine Aussagen
nur auf meinen Erlebnissen gestützt sind...


Hallo Vermisst,
danke für Deine Nachricht. Ich bin auch weiterhin an Deinen Erfahrungen interessiert!!
Die haben mich zum Beispiel erst zum Nachdenken gebracht.
Ich denke wir können uns doch gegenseitig helfen.Oder??
LG Vogoge
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst,
danke für Deine Nachricht. Ich bin auch weiterhin an Deinen Erfahrungen interessiert!!
Die haben mich zum Beispiel erst zum Nachdenken gebracht.
Ich denke wir können uns doch gegenseitig helfen.Oder??
LG Vogoge
Hallo Vogoge,
das ist lieb, dass du antwortest.
Ich denke auch, dass wir uns gegenseitig helfen können.
Genau dafür ist doch das HF da...
Unsere Thematik ist schon sehr komplex, deshalb sind wir ja dankbar,
dass wir Menschen wie Pink P. haben die uns manches Mal
noch etwas Licht ins Dunkel bringen.
Ich habe ja leider nur ein Schreiben ohne Widerspruchsmöglichkeit bekommen....
Die AOK sagt, es gibt keine Möglichk. des Widerspruches da im BVG das so verankert
ist muss ich damit quasi leben, dass ich benachteiligt bin...
Ich müsste wenn dann beim höchsten Gericht klagen...
Aber welches ist da überhaupt zuständig?
Die Frage ist auch, ob das überhaupt was bringt....
Da wäre eher die Frage nach einem Gericht was mit Menschenrechte zu tun hat...
Denn es muss doch jeder Mensch der geschädigt wurde die gleichen Rechte
haben, oder?
Wobei die KK sagt, dieses betreuen direkt vom VA was ja diese volle Befreiung bedeutet,
wurde eingeführt, weil eben die Menschen eine Krankenversicherung brauchen, die
geschädigt wurden und aber keine Ansprüche haben ganz normal krankenversichert
zu werden. Also quasi wurde hier ein "Nachteil" einer Gruppe Menschen mit dem § eingeführt.
Und da ich eben meine gesetzl. Versicherungspflicht erfüllt habe (wobei das denke ich die meisten haben) bekomme ich eben diese volle Befreiung nicht!

Aber zurück zum Thema...
Hier geht es ja um BSA.
Gut, dass du den formlos gestellt hast,.
Hast auch Ausgleichsrente beantragt?
Wenn nein, nicht so schlimm, denn die wird wohl sehr häufig
gleichzeitig mit bewilligt und berechnet....
Ich warte täglich auf meinen BSA Bescheid....Kann aber noch dauern...
Da ich keinerlei Vorteile hätte, ist mir das ehrlich gesagt egal...
 

Pink Panther

Mitglied
das kenne ich mit den verschwundenen mails....wenn man mehr text schreibt, empfiehlt es sich, dass in Word zu machen und dann hier rein zu kopieren.

Deine mail ist angekommen @vermisst, ich schaue mir das morgen an, vielleicht auch erst Montag. Aber....dennn....sollen sich schon mal warm anziehen.

Tschuldigung...ich lauf gerade neben der Spur, ein wildernder Hund hat viele meiner Tiere gerissen und ich musste notschlachten. Von 15 Tieren sind nur noch drei am Leben.
 
G

Gast

Gast
[hallo Vermisst bist du nicht von der KV zuzahlung befreit ? weil du Em -Rente bekommst habe ich dich richtig verstanden? du hast 50 gds musst eigentliuch voll befreit werden oder von der KK,AOK ? von der zuzahlungen meine ich. das ist doch schädigungsbedingt.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
[hallo Vermisst bist du nicht von der KV zuzahlung befreit ? weil du Em -Rente bekommst habe ich dich richtig verstanden? du hast 50 gds musst eigentliuch voll befreit werden oder von der KK,AOK ? von der zuzahlungen meine ich. das ist doch schädigungsbedingt.
Ich bin sowohl schädigunsbedingt befreit als auch,bekomme die EM Rente schädigungsbedingt.
In diesem § 10 Abs. 3 BVG steht wohl, dass andere sozialversicherungspfl. Vorrang haben, ergo bin ich zwar für schädigungsbed. frei aber nicht für alles befreit, was man ja ab 50 GdS normal wäre, denn ab da gilt man als schwerbeschädigt!
Aber da bin ich dran, womögl. wird hier ein § falsch angewandt....ich weiß es nicht..
Es gibt hier Menschen die bekommen EM Rente und sind befreit....
 
Zuletzt bearbeitet:

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
das ist lieb, dass du antwortest.
Ich denke auch, dass wir uns gegenseitig helfen können.
Genau dafür ist doch das HF da...
Unsere Thematik ist schon sehr komplex, deshalb sind wir ja dankbar,
dass wir Menschen wie Pink P. haben die uns manches Mal
noch etwas Licht ins Dunkel bringen.
Ich habe ja leider nur ein Schreiben ohne Widerspruchsmöglichkeit bekommen....
Die AOK sagt, es gibt keine Möglichk. des Widerspruches da im BVG das so verankert
ist muss ich damit quasi leben, dass ich benachteiligt bin...
Ich müsste wenn dann beim höchsten Gericht klagen...
Aber welches ist da überhaupt zuständig?
Die Frage ist auch, ob das überhaupt was bringt....
Da wäre eher die Frage nach einem Gericht was mit Menschenrechte zu tun hat...
Denn es muss doch jeder Mensch der geschädigt wurde die gleichen Rechte
haben, oder?
Wobei die KK sagt, dieses betreuen direkt vom VA was ja diese volle Befreiung bedeutet,
wurde eingeführt, weil eben die Menschen eine Krankenversicherung brauchen, die
geschädigt wurden und aber keine Ansprüche haben ganz normal krankenversichert
zu werden. Also quasi wurde hier ein "Nachteil" einer Gruppe Menschen mit dem § eingeführt.
Und da ich eben meine gesetzl. Versicherungspflicht erfüllt habe (wobei das denke ich die meisten haben) bekomme ich eben diese volle Befreiung nicht!

Aber zurück zum Thema...
Hier geht es ja um BSA.
Gut, dass du den formlos gestellt hast,.
Hast auch Ausgleichsrente beantragt?
Wenn nein, nicht so schlimm, denn die wird wohl sehr häufig
gleichzeitig mit bewilligt und berechnet....
Ich warte täglich auf meinen BSA Bescheid....Kann aber noch dauern...
Da ich keinerlei Vorteile hätte, ist mir das ehrlich gesagt egal...

Hallo liebe Vermisst,

was lange währt wird endlich....(naja gut wohl nicht).Nun hab ich vom VA eine Ablehnung des BSA u. berufl. Betroffenheit bekommen. Hatte gleich das Gutachten angefordert. Und das ist hammerhart! Die GA geht voll auf Schiene Borderline und kritisert meine Therapeuten und Ärzte. Obwohl zwei vorherige Gutachter schon gesagt haben dass sie keinen Vorschaden bis zu der Tat nachweisen könnten schreibt Sie vom Vorschaden.
Bin jetzt sehr unsicher ,ob ich widerspruch einlegen soll.Einen Anwalt kann ich nicht bezahlen.Und wenn ,wo finde ich einen guten OEG anwalt im Raum Frankfurt??
Wie steht es denn bei Dir mit Deinem Verfahren??
Über eine Antwort freut sich Vogoge
Hallo Himbeeraroma,


in der Tat steht Deinem Sohn BSA zu ! Es ist gesetzlich festgelegt, wenn die Deutsche Rentenversicherung eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente aus schädigungsbedingten Gründen erteilt, dass der Antragssteller BSA erhält.


Bundesversorgungsgesetz:


§30 Absatz 8, Nummer 11

…..Scheidet dagegen der oder die Beschädigte schädigungsbedingt aus dem Erwerbsleben aus, wird der Berufsschadensausgleich nach den Absätzen 3-8 errechnet





Berufsschadensausgleich / von Hans Georg Hansen/ Band 2 S.113 ,4.7.1


Scheidet ein Beschädigter vorzeitig aufgrund von Dienstunfähigkeit oder der Versicherungsfälle, Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit der Rentenversicherung aus dem Erwerbsleben aus und beruht der Eintritt dieser Versicherungsfälle auf anerkannten Schädigungsfolgen, war schon von jeher unstreitig, dass dem Beschädigten BSA zustand.


Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Beschädigter mit 55 Jahren wegen einer schädigungsbedingten Herzkrankheit vorzeitig erwerbsunfähig wird.
Die Berechnung ds BSA ist dann das Vergleichseinkommen des vorher ausgeübten bzw wahrscheinlichen Hätte – Berufs zugrunde zu legen. Weil kein schädigungsbedingtes altersbedingtes Auscheiden vorliegt, kann hier weder §8 BschAVO noch die Nachschadensregelung Anwendung finden. Es ist vielmehr die Grundform des BSA nach
§30 Abs.3, Abs.4 Satz 1 BVG bzw der Netto BSA anzuwenden. Dadurch wird erreicht, dass der mit Übergang in die vorzeitige Rente eingetretene Einkommensverlust teilweise ausgeglichen wird.



Handbuch Berufsschadensausgleich


Prüfung bei Beschädigten, die im Entscheidungszeitraum nicht mehr im Erwerbsleben stehen.

Sind die schädigungsfolgen Ursache dafür, dass der Beschädigte aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, so sind die Voraussetzungen des §30 Abs. 3 BVG gegeben, und zwar auch dann, wenn bis zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kein schädigungsbedingter Einkommensverlust vorlag.


Es muss also durch die DRV bewiesen sein, dass Dein Sohn schädigungsbedingt aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. Das Gutachten spielt da natürlich eine entscheidene Rolle.
[HR][/HR]
Thema Vorschaden
:

Grundsätzlich ist es vom Bundessozialgericht festgelegt, dass ein Vorschaden vom Versorgungsamt nur dann geltend gemacht werden kann, wenn er SICHER nachgewiesen ist. Das bedeutet, dass nur med. Unterlagen relevant sind, die eine Vorerkrankung sicher dokumentieren.

[HR][/HR]
Thema GDS Einstufung:

Leider wird vom Versorgungsamt gerne eine willkürliche GDS Einstufung vorgenommen, die nichts mit den Richtlinien zu tun haben, die aus den Tagungsabeschlüssen der Sektion „Versorgungsmedizin“ des ärztlichen Sachverständigenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) zu entnehmen sind.

In 1.3. der Niederschrift über die Beiratssitzung vom März 1998 heißt es:



Stärker behinderne Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und
Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive,
hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen,
Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme
Störungen) 30-40% GDS

Schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungschwierigkeiten
Mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn
in den meisten Berufen sich auswirkende psychische Veränderungen, die zwar
weitere Tätigkeit grundsätzlich noch erlauben, jedoch eine verminderte
Einsatzfähigkeit bedingen, die auch eine berufliche Gefährdung einschließt,
auftreten; im Privatbereich bei erheblichen familiären Problemen durch
Kontaktverluste und affektive Nivellierung, wobei aber noch keine Isolierung und
noch kein sozialer Rückzug in einem Umfang vorliegen muss, der z.B. eine vorher
intakte Ehe stark gefährden könnte. 50-70% GDS

Schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen vor, wenn eine
weitere berufliche Tätigkeit sehr stark gefährdet oder ausgeschlossen ist. Wenn
schwerwiegende Probleme in der Familie oder im Freundes- bzw. Bekanntenkreis
auftreten bis hin zur Trennung von der Familie, vom Partner oder Bekanntenkreis.
80-100% GDS

Das BSG bezieht sich im Zweifelsfall ebenfalls auf diese Richtlinien.

Das würde z.b bedeuten, wenn ein Opfer schädigungsbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dass er eigentlich zwischen 80-100% eingestuft werden müsste, da die Richtlinien dieses so vorgeben. Leider versuchen die Ämter und die dazugehörigen Gutachter diese Vorgaben zu ignorieren und geben meistens eine GDS nach Gefühl. PTBS wird oftmals mit 30% GDS eingestuft, obwohl es bei dieser Einstufung nur darum geht, wie stark die sozialen Anpassungsstörungen im Hinblick auf die Schädigung sind.

Zu mir:
Ich habe 7 Jahre um meine Rechte gekämpft und bin mittlerweile mit 70% GDS anerkannt. Zusätzlich erhalte ich einen BSA und eine Ausgleichsrente. Ich habe die Leistungen 7 Jahre Rückwirkend erhalten. Ich hatte mit den oben genannten Themen jahrelang zu tun und habe das Verfahren trotz meiner Anwälte und meiner Erkrankung fast alleine durchgezogen. Ich habe fast täglich das gesamte Netz nach Urteilen und Informationen durchforstet und habe meinen Anwälten zugearbeitet.

Ich habe meine Hilfe schon vor einiger Zeit hier angeboten und möchte dieses nun auch wieder tun, gerne auch per PM.

Gruß
Hawkeye
 

Vermisst

Aktives Mitglied

Hallo liebe Vermisst,
was lange währt wird endlich....(naja gut wohl nicht).Nun hab ich vom VA eine Ablehnung des BSA u. berufl. Betroffenheit bekommen. Hatte gleich das Gutachten angefordert. Und das ist hammerhart! Die GA geht voll auf Schiene Borderline und kritisert meine Therapeuten und Ärzte. Obwohl zwei vorherige Gutachter schon gesagt haben dass sie keinen Vorschaden bis zu der Tat nachweisen könnten schreibt Sie vom Vorschaden.
Bin jetzt sehr unsicher ,ob ich widerspruch einlegen soll.Einen Anwalt kann ich nicht bezahlen.Und wenn ,wo finde ich einen guten OEG anwalt im Raum Frankfurt??
Wie steht es denn bei Dir mit Deinem Verfahren??
Über eine Antwort freut sich Vogoge
Hallo Vogoge,
danke dir für deine Nachricht.
Wenn es versch., GA gibt und es gibt welche die sagen du hättest keinen Vorschaden dann
würde ich widersprechen oder wenn du schon im Widerspruch warst dann klagen.
Wobei man auf jeden Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann.
Anwalt nicht bezahlen?
Da bist du nicht die einzige Person.
Ich hab einen aus Hamburg und wohne in Bayern.
Bin dankbar, dass ich nun einen habe, obwohl ich das meiste eh selbst erarbeitet hatte.

Du fragst nach meinem Stand?
Na ja, mir wurde nun BSA und das beruf. besondere Betroffensein anerkannt aber ich warte auf die Berechnung.
Auch Ausgleichsrente wurde bewilligt aber alles wird nur bis zum Datum bezahlt, wo ich meine EM Rente bekomme, ergo ginge der Kampf von Neuem los, sollte mir jemand mal die EM Rente nicht mehr bewilligen.
Wobei meine Anwältin sagt das wird nicht passieren.
Streitthema ist weiterhin bei mir der GDS denn der wurde nicht erhöht eben nur wegen berufl. besondere Betroffens. um 10 Gds aber das ist normal. Der Grund GDS blieb bei 50 ergo habe ich nur einen Teilsieg errungen - ohne KLage das war alles ein Widerspruchsverfahren.
Ich werde auf jeden Fall wenn nun endlich alles berechnet ist ins Klageverfahren gehen, denn 50 ist viel zu wenig.
Ich habe nur PTBS anerkannt als Folge alles andere hat nur mein Schwerbehindertenaus. mit drinne.
Ich muss also bestimmt zu einem GA der feststellt ob meine and. Erkrankungen schädigungsbedingt sind oder nicht...
Ich denke das könnte etwas komplizierte Sache werden, aber ich bin schon mal froh, dass ich nun einen Teilerfolg erzielen konnte.
Die deutsche RV schrieb, dass sie mir schädigungsbed. die Rente zahlen, damit habe ich schon viel gewonnen, denn
deshalb konnten sie mir den BSA und Ausgleichsrente nicht vorenthalten.
Es muss bei mir aber noch geklärt werden in welchen Zeiträumen ich diese nachbezahlt bekomme
und ab wann ich eigentl. die EM Rente bekommen hätte sollen und ob ich die 7 Monate Pflichtwartezeit überhaupt
erfüllen muss. Das liegt schon bereits beim SG denn da geht es um die DRV.
Mal sehen, welches Urteil da kommt und wenn abgelehnt ob ich dann einen weiteren Klageweg gehe.
Eigentl. habe ich es satt immer alles einklagen zu müssen aber es sind UNSERE Rechte, eben OPFERRECHTE!
Ich denke das muss jeder selber wissen, wie weit er gehen möchte und was er aushalten kann.
Ich bin schon etwas stolz, dass ich das alles geschafft habe.
Wenn ich bedenke ich stand vor Jahren mal mit einem Bescheid da der aussagte mir steht gar nix zu...nicht mal
eine Grundrente weil ich angeblich gar nicht dauerhaft geschädigt bin....
Man versucht leider wirklich die Rechte v. Opfern mit Füßen zu treten.
Manche hören dann einfach auf und akzeptieren das, andere kämpfen weiter.

Würde mich interessieren, was du machen wirst?

Ich habe übrigens mit meinem Anwalt eine monatl. Rate vereinbart, denn es gibt kaum Anwälte die nur über PKH arbeiten und solange nix vor Gericht geht bekommt man ja nicht mal das, denn PKH gibt es erst, wenn es den Klageweg geht ergo mit einem Widerspruchsverfahren kann man keine Prozesskostenhilfe beantragen.
Deshalb habe ich eine Honorarvereinbarung getroffen und wer wirklich etwas bewegen möchte, der nimmt dann auch monatl. 20-30 oder bis 50 Euro in die Hand (halt eine überschaubare Summe) und zahlt fleißig jedes Monat die Rate.
In meinem Fall darf man sogar dem VA einen Teilkostenbetrag in Rechnung stellen da es ein Teilerfolg gab.
Das bed. mein nächster Klageweg bed. ich gehe in Vorleistung und muss dann alles zahlen, sofern ich verliere.
Gewinne ich, bekomme ich alle Kosten vom VA (oder zumindest angemessene Kosten)
Und wenn man jetzt keinen "Wucher" Anwalt hat, sind die Kosten angemessen und die muss dann das VA auch tragen.
Man hat ein Recht auf einen Anwalt wenn man krank ist und sich sonst nicht wehren kann.
Zumindest war das nun jetzt bei meinem Widerspruch so, dass das VA im Teilanhilfebescheid schrieb, dass sie die angemess. Kosten des Anwalts übernehmen. Mal schauen was da so bezahlt wird!
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vermisst,
schön dass Du Dich gemeldet hast.Ist ja schon hart ,was Du alles erkämpfen musstest.Heißt das ,Du hast den BSA
im Widerspruch erhalten ? ,also warst noch nicht vor Gericht?? Hab ich das richtig verstanden?
Hattest Du bei der DRV extra Dir bestätigen lassen ,dass Deine Rente nur von PTBS ist, oder hatten die das schon
im Rentengutachten geschrieben?
Ich wurde halt berentet bevor ich überhaupt was von OEG wusste. Mein Psychiater meint ich soll es versuchen.Er
fand das Gutachten nicht so schlimm,da hätte er schon andere gehabt.Müssten halt die Brückensymptome deutlich machen. Und letztlich hing es dann vom Richter ab.

Also ich hab erst mal Widerspruch eingelegt. Termin mit Weissen Ring wegen Beratungsschein.Jetzt muss ich halt
guten Anwalt finden.
Bin dankbar für alle Tipps.
LG Vogoge
 

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