Hallo liebe Vermisst,
was lange währt wird endlich....(naja gut wohl nicht).Nun hab ich vom VA eine Ablehnung des BSA u. berufl. Betroffenheit bekommen. Hatte gleich das Gutachten angefordert. Und das ist hammerhart! Die GA geht voll auf Schiene Borderline und kritisert meine Therapeuten und Ärzte. Obwohl zwei vorherige Gutachter schon gesagt haben dass sie keinen Vorschaden bis zu der Tat nachweisen könnten schreibt Sie vom Vorschaden.
Bin jetzt sehr unsicher ,ob ich widerspruch einlegen soll.Einen Anwalt kann ich nicht bezahlen.Und wenn ,wo finde ich einen guten OEG anwalt im Raum Frankfurt??
Wie steht es denn bei Dir mit Deinem Verfahren??
Über eine Antwort freut sich Vogoge
Hallo Vogoge,
danke dir für deine Nachricht.
Wenn es versch., GA gibt und es gibt welche die sagen du hättest keinen Vorschaden dann
würde ich widersprechen oder wenn du schon im Widerspruch warst dann klagen.
Wobei man auf jeden Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann.
Anwalt nicht bezahlen?
Da bist du nicht die einzige Person.
Ich hab einen aus Hamburg und wohne in Bayern.
Bin dankbar, dass ich nun einen habe, obwohl ich das meiste eh selbst erarbeitet hatte.
Du fragst nach meinem Stand?
Na ja, mir wurde nun BSA und das beruf. besondere Betroffensein anerkannt aber ich warte auf die Berechnung.
Auch Ausgleichsrente wurde bewilligt aber alles wird nur bis zum Datum bezahlt, wo ich meine EM Rente bekomme, ergo ginge der Kampf von Neuem los, sollte mir jemand mal die EM Rente nicht mehr bewilligen.
Wobei meine Anwältin sagt das wird nicht passieren.
Streitthema ist weiterhin bei mir der GDS denn der wurde nicht erhöht eben nur wegen berufl. besondere Betroffens. um 10 Gds aber das ist normal. Der Grund GDS blieb bei 50 ergo habe ich nur einen Teilsieg errungen - ohne KLage das war alles ein Widerspruchsverfahren.
Ich werde auf jeden Fall wenn nun endlich alles berechnet ist ins Klageverfahren gehen, denn 50 ist viel zu wenig.
Ich habe nur PTBS anerkannt als Folge alles andere hat nur mein Schwerbehindertenaus. mit drinne.
Ich muss also bestimmt zu einem GA der feststellt ob meine and. Erkrankungen schädigungsbedingt sind oder nicht...
Ich denke das könnte etwas komplizierte Sache werden, aber ich bin schon mal froh, dass ich nun einen Teilerfolg erzielen konnte.
Die deutsche RV schrieb, dass sie mir schädigungsbed. die Rente zahlen, damit habe ich schon viel gewonnen, denn
deshalb konnten sie mir den BSA und Ausgleichsrente nicht vorenthalten.
Es muss bei mir aber noch geklärt werden in welchen Zeiträumen ich diese nachbezahlt bekomme
und ab wann ich eigentl. die EM Rente bekommen hätte sollen und ob ich die 7 Monate Pflichtwartezeit überhaupt
erfüllen muss. Das liegt schon bereits beim SG denn da geht es um die DRV.
Mal sehen, welches Urteil da kommt und wenn abgelehnt ob ich dann einen weiteren Klageweg gehe.
Eigentl. habe ich es satt immer alles einklagen zu müssen aber es sind UNSERE Rechte, eben OPFERRECHTE!
Ich denke das muss jeder selber wissen, wie weit er gehen möchte und was er aushalten kann.
Ich bin schon etwas stolz, dass ich das alles geschafft habe.
Wenn ich bedenke ich stand vor Jahren mal mit einem Bescheid da der aussagte mir steht gar nix zu...nicht mal
eine Grundrente weil ich angeblich gar nicht dauerhaft geschädigt bin....
Man versucht leider wirklich die Rechte v. Opfern mit Füßen zu treten.
Manche hören dann einfach auf und akzeptieren das, andere kämpfen weiter.
Würde mich interessieren, was du machen wirst?
Ich habe übrigens mit meinem Anwalt eine monatl. Rate vereinbart, denn es gibt kaum Anwälte die nur über PKH arbeiten und solange nix vor Gericht geht bekommt man ja nicht mal das, denn PKH gibt es erst, wenn es den Klageweg geht ergo mit einem Widerspruchsverfahren kann man keine Prozesskostenhilfe beantragen.
Deshalb habe ich eine Honorarvereinbarung getroffen und wer wirklich etwas bewegen möchte, der nimmt dann auch monatl. 20-30 oder bis 50 Euro in die Hand (halt eine überschaubare Summe) und zahlt fleißig jedes Monat die Rate.
In meinem Fall darf man sogar dem VA einen Teilkostenbetrag in Rechnung stellen da es ein Teilerfolg gab.
Das bed. mein nächster Klageweg bed. ich gehe in Vorleistung und muss dann alles zahlen, sofern ich verliere.
Gewinne ich, bekomme ich alle Kosten vom VA (oder zumindest angemessene Kosten)
Und wenn man jetzt keinen "Wucher" Anwalt hat, sind die Kosten angemessen und die muss dann das VA auch tragen.
Man hat ein Recht auf einen Anwalt wenn man krank ist und sich sonst nicht wehren kann.
Zumindest war das nun jetzt bei meinem Widerspruch so, dass das VA im Teilanhilfebescheid schrieb, dass sie die angemess. Kosten des Anwalts übernehmen. Mal schauen was da so bezahlt wird!