Hallo PP,
ich habe 50 GdS und ich habe nun den § im Broef stehen,
aus dem BVG wo
das deutlich drin steht, dass ich keinerlei Anspruch habe,
weil ich EM Rente beziehe.
Das wird im BVG beschrieben der lautet, § 10 Absatz 7 Nr. des BVG.
Ich konnte dir das Schreiben nicht zusenden, da ich das gestern
erst erhalten habe.
Ich werde das gleich nachholen, dann kannst du dir selbst ein Urteil bilden.
Im übrigen wurde mir gesagt, wenn jemand befreit ist und EM Rente erhält,
dann ist das Fehlerhaft und dürfte nicht sein.
In Bayern dürfte keiner befreit sein, meinte die Dame von der zentralen
Abrechnungsstelle, denn der Chef der AOK Bayern hat über solche Fragen
zu entscheiden und der sah es als sehr ungewöhnlich an, dass EM Rentner
voll befreit werden sollten!
Das Schreiben ging nun an meine örtl. KK und an das VA München.
Und was das andere angeht, habe ich eben gr. Probleme wenn mir jemand
sagt, ich würde Falschinfos verbreiten...
Okay, auf die Aussage: Bei mir hat es nicht geklappt, aber andere haben wohl
eine volle Befreiung erhalten, da kann man sich einlassen, nur muss
man das dann klar bei den Fällen schreiben, die EM Rente erhalten.
Denn die keine EM Rente erhalten, die erhalten eine volle Befreiung...
Aber nur, wenn sie keine gesetzl. KV haben, also nur, wenn sie
Betreute über das VA sind.
Ich wäre froh, wenn das bei mir anders wäre.
Du schreibst, du hast Merkblatt vom VA, das wäre interessant, was dort steht,
denn in meinem stand nur Befreiung f. bestimmte Erkrankung und wurde die PTBS mit 50 GdS reingeschrieben.
Alle anderen Erkrankungen sind schädigungsfremd und damit nicht befreit...
Ich habe vom VA kein Merkblatt wo dies anders erklärt wäre.
Vielleicht magst du mir das zukommen lassen, vielleicht kann ich
dann noch etwas ändern...
Edit:
Ich habe ja einen Thread wo es um die Befreiung geht...
Da habe ich auch das Gesetz gepostet, auf dass sich die KK bezieht.
Selbst VÄ kannten dies wohl in dieser Art nicht, deshalb geht ein Schreiben meiner KK an das
zuständige VA.
http://www.hilferuf.de/forum/gewalt/138531-krankenkasse-und-oeg-bvg-etc-2.html#post1924004