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Berufsschadensausgleich - anteilig ???

Vogoge

Mitglied
Ich frag mich halt wenn die Kriegsopferf. wirschaftlichen Kausalzusammenhang sieht, dann heisst das doch Einkommensverlust. Oder verstehe ich das falsch??
Musst Du Deinen Anwalt selbst bezahlen?? Und auch direkt? Oder wie läuft das??
Könnte glaub ich keinen bezahlen.
Hast Du schon mal Therapiepause gemacht?? wielange machst Du schon Therapie oder hast Du gemacht.
Für mich ist grad schwierige Zeit, da Jahrestage und Triggerzeit.Und gleichzeitig OEG -Überprüfung. Ich fühl mich dann den Menschen die da entscheiden so ausgeliefert.:(

Hallo Vermisst,
warum meldest Du Dich nicht mehr??:(
 

Pink Panther

Mitglied
Hallo Vogoge,
erstmal Fakten...

BSA gibt es ab 30% GdS, im Gesetz steht die Formulierung "rentenberechtigte Beschädigte haben Anspruch auf Berufsschadensausgleich, wenn...", das ist §30 BVG.
Rentenberechtigt heißt in diesem Zusammenhang nicht Altersrente, sondern Grundrente. Und die gibt es ja ab 30% GdS.
Ausgleichsrente ab 50% GdS.
GdB und GdS sind zwei verschiedene Dinge, da ja noch eine weitere Erkrankung diagnostiziert wurde, ist hier also entscheidend die GdS, Grad der Schädigungsfolge, die bezeichnet die Einschränkung, die tatbedingt festgestellt wurde. Das muss auf deinem Bescheid stehen.

Heil-und Krankenbehandlung, das abrechnen der Fahrtkosten steht in §18 Abs. 1 Satz 3, rückwirkend drei Jahre, Behandlungsbestätigungen beilegen.
Und die Erstattung hängt davon ab, mit welchem Transportmittel unterwegs bist, es sind also nicht grundsätzlich 14 Cent. Auto sind zB 36 Cent.

Denn sind ab einer GdS von 50% alle Behandlungen kostenfrei zu stellen, also auch die Zahnbehandlung oder die Krebsvorsorge, eben alles und nicht nur die Schädigungsfolgen Das ist §10 Abs.2. Du musst mit dem Bescheid zu deiner KK, dann müssen die ein neue Karte ausstellen, auf der steht dann Status 6 und BVG als KK.
Viele KK wissen das nicht und wimmeln die Leute ab. ich habe das Merkblatt der Behörde hier, wenn du das brauchst, melde dich. Eigentlich sollte der Hinweis auf §!0 Abs.2 BVG aber reichen.

So denn...Anwalt....schon mal an Prozesskostenhilfe gedacht? Du musst aber zu einem der sich mit dem BVG wirklich auskennt, einen Anfänger kannst du da nicht gebrauchen.
Gehe nicht davon aus, dass das problemlos läuft, sie werden versuchen zu sagen, dass du wegen der anderen Erkrankung ausgeschieden bist und nicht wegen der Tatfolge.

Einkommensverlust....jetzt hast du EM-Rente.
Ohne den Schaden wärest du aber vermutlich berufstätig, würdest in deine RV weiter einzahlen.
Der BSA soll diesen Unterschied ausgleichen und es ist ja eher nicht davon auszugehen, das deine EM-rente so hoch ist, wie dein altes Gehalt.
Das du danach noch berufstätig warst....führt nicht zum Verlust deines Anspruchs.

Das Ausgeliefertsein ist ein Problem, das geht mir genauso, deshalb habe ich mir möglichst viel Wissen verschafft, um mich wehren zu können.
ich würde jetzt, wo die Jahrestage anstehen keine Pause machen...in belastungsärmeren Zeiten könntest du die Termine strecken und dann mal schauen, wie es geht.

Das die deinen Therapeuten der keine KK Zulassung hat, nicht zahlen...hmmm....da sind auch Ausnahmen möglich....das hab ich gerade gelesen, aber wo??
Anwalt...Fragen aufschreiben, du vergisst das sonst beim Termin.


Und nochmal @vermisst....bitte streue die falsche Info, das man für nicht Schädigungsfolgen ab 50% GdS nicht befreit wird, nicht weiter. Es steht im Gesetz.
Ich habe dir das jetzt schon mehrfach gesagt.

Und ich sage es jetzt nochmal, das hat nichts mit Em-rentner oder Benachteiligung dieser Gruppe oder sonst was zu tun. Lies doch einfach mal §10 Abs.2 BVG.
So langsam hebt mich das echt an,
1. weil ich dir das schon öfter mit sehr viel Mühe und Geduld erklärt habe und
2.weil du mit diesem falschen Info´s Menschen um ihre Rechte bringst
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Und nochmal @vermisst....bitte streue die falsche Info, das man für nicht Schädigungsfolgen ab 50% GdS nicht befreit wird, nicht weiter. Es steht im Gesetz.
Ich habe dir das jetzt schon mehrfach gesagt.

Und ich sage es jetzt nochmal, das hat nichts mit Em-rentner oder Benachteiligung dieser Gruppe oder sonst was zu tun. Lies doch einfach mal §10 Abs.2 BVG.
So langsam hebt mich das echt an,
1. weil ich dir das schon öfter mit sehr viel Mühe und Geduld erklärt habe und
2.weil du mit diesem falschen Info´s Menschen um ihre Rechte bringst
Ganz kurz, ich habe heute schriftlich von oberster Stelle der AOK die Begründung bekommen, warum ich keine Befreiung für schäd.unabhängiges bekomme.
Und das ist die Stelle wo für ganz Bayern zuständig ist....
Also, was soll ich tun?
Dagegen klagen aber wo??
Du kannst gerne eine Kopie davon haben....
Ich streue nix, was ich nicht gerade auch selbst erlebe....und wir sind hier ein HF Forum
und ich möchte gerne eben Hilfe, die ich umsetzen könnte.
Ich habe leider von dir noch keine Antwort, wie ich gegen solchen Briefe vorgehen solle...
Es ist kein Bescheid wo man Widerspruch einlegen kann....nur ein DNA 4 Schriftstück,
wo genau erläutert wird, warum ich keine Befreiungskarte bekomme.
Wäre nett, wenn du mir schilderst, was man tun würde....
Gute Nacht!
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Vermisst,
warum meldest Du Dich nicht mehr??:(
Hallo, Pink P. hat dir ja geantwortet.
Und in seinen/ihren Augen streue ich nur Falsche Dinge....
dann lasse ich das lieber zukünftig hier etwas zu helfen...
Das muss ich mir nicht geben, ich suche selber nach Hilfe
aber muss mir immer wieder anhören, dass ich falsch Infos
streue...Ich kann nur das schreiben, was ich selbst erlebt habe..
Vielleicht schreibe ich das in meine SIG, dass meine Aussagen
nur auf meinen Erlebnissen gestützt sind...
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Heil-und Krankenbehandlung, das abrechnen der Fahrtkosten steht in §18 Abs. 1 Satz 3, rückwirkend drei Jahre, Behandlungsbestätigungen beilegen.
Und die Erstattung hängt davon ab, mit welchem Transportmittel unterwegs bist, es sind also nicht grundsätzlich 14 Cent. Auto sind zB 36 Cent.
Anscheinend nicht überall, denn ich fuhr mit dem Auto!
Man bekommt nur einen höheren Cent Betrag erstattet, aber dazu muss
man noch andere Richtlinien erfüllen...
Zumindest wurde mir das so erklärt!
Ach ja und 36 Cent für eine volle Fahrt, ergo Hin und Rückfahrt oder
einfach? Denn dann wäre es bei mir auch 28 Cent und die einfachen km gerechnet...
So rechnet z.B. auch das JA ab...
 

Pink Panther

Mitglied
Die einzige Erklärung, liebe vermisst, dass die das nicht gemacht haben, ist...

dass du nicht durch die Schädigung 50% erreicht hast, du magst zusammen mit einer anderen Erkrankung vielleicht 50 oder mehr haben, aber hier interessiert nur der Grad der Schädigungsfolge.

Ich hatte dir bereits meine Mail Adresse geschickt und hatte dir angeboten, dass ich mir das ansehe, haste aber nicht gemacht.

Ich bin auch AOk und bin von allen Zuzahlungen befreit, und das BVG ist Bundesrecht.
Und es geht nicht !!! um die KV-Beiträge, sondern um die Zuzahlungen.

Und es war an der Zeit dir das ganz deutlich zu sagen, weil das hier im Forum bereits ein anderer geglaubt hat, den ich zum Glück kenne....und der jetzt befreit wird, auch erst nach Diskussionen und Aussagen wie "habe ich ja noch nie gehört", aber er hatte den § mit und von mir die Merkblätter des Versorgungsamtes bekommen.

Und bei rechtlichen Informationen, ob in einem Forum oder wo auch immer, sollte man sich sicher sein, die Menschen hier glauben dir. Und wenn man was nicht genau weiß, sollte man das auch deutlich schreiben.
Das hat was mit Verantwortung zu tun. Auch wenn du Vogoge vermutlich nie real treffen wirst, ist er ein realer Mensch, der dir glaubt und sich ein Stück weit auf dich verlässt. Dem musst du gerecht werden können.

Denn schreib doch einfach"...bei mir hat das nicht geklappt, weiß nicht warum, bei anderen schon".

und diese bockigen Reaktionen von dir kenne ich auch schon...boah kritik...tsss...mit euch spiel ich nicht mehr.
ich bin doch nicht im Kindergarten, vielleicht überlegst du erstmal, ob da was dran sein könnte.
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo PP,
ich habe 50 GdS und ich habe nun den § im Broef stehen,
aus dem BVG wo
das deutlich drin steht, dass ich keinerlei Anspruch habe,
weil ich EM Rente beziehe.
Das wird im BVG beschrieben der lautet, § 10 Absatz 7 Nr. des BVG.
Ich konnte dir das Schreiben nicht zusenden, da ich das gestern
erst erhalten habe.
Ich werde das gleich nachholen, dann kannst du dir selbst ein Urteil bilden.
Im übrigen wurde mir gesagt, wenn jemand befreit ist und EM Rente erhält,
dann ist das Fehlerhaft und dürfte nicht sein.
In Bayern dürfte keiner befreit sein, meinte die Dame von der zentralen
Abrechnungsstelle, denn der Chef der AOK Bayern hat über solche Fragen
zu entscheiden und der sah es als sehr ungewöhnlich an, dass EM Rentner
voll befreit werden sollten!
Das Schreiben ging nun an meine örtl. KK und an das VA München.
Und was das andere angeht, habe ich eben gr. Probleme wenn mir jemand
sagt, ich würde Falschinfos verbreiten...
Okay, auf die Aussage: Bei mir hat es nicht geklappt, aber andere haben wohl
eine volle Befreiung erhalten, da kann man sich einlassen, nur muss
man das dann klar bei den Fällen schreiben, die EM Rente erhalten.
Denn die keine EM Rente erhalten, die erhalten eine volle Befreiung...
Aber nur, wenn sie keine gesetzl. KV haben, also nur, wenn sie
Betreute über das VA sind.

Ich wäre froh, wenn das bei mir anders wäre.
Du schreibst, du hast Merkblatt vom VA, das wäre interessant, was dort steht,
denn in meinem stand nur Befreiung f. bestimmte Erkrankung und wurde die PTBS mit 50 GdS reingeschrieben.
Alle anderen Erkrankungen sind schädigungsfremd und damit nicht befreit...
Ich habe vom VA kein Merkblatt wo dies anders erklärt wäre.
Vielleicht magst du mir das zukommen lassen, vielleicht kann ich
dann noch etwas ändern...

Edit:
Ich habe ja einen Thread wo es um die Befreiung geht...
Da habe ich auch das Gesetz gepostet, auf dass sich die KK bezieht.
Selbst VÄ kannten dies wohl in dieser Art nicht, deshalb geht ein Schreiben meiner KK an das
zuständige VA.
http://www.hilferuf.de/forum/gewalt/138531-krankenkasse-und-oeg-bvg-etc-2.html#post1924004
 
Zuletzt bearbeitet:

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
erstmal Fakten...

BSA gibt es ab 30% GdS, im Gesetz steht die Formulierung "rentenberechtigte Beschädigte haben Anspruch auf Berufsschadensausgleich, wenn...", das ist §30 BVG.
Rentenberechtigt heißt in diesem Zusammenhang nicht Altersrente, sondern Grundrente. Und die gibt es ja ab 30% GdS.
Ausgleichsrente ab 50% GdS.
GdB und GdS sind zwei verschiedene Dinge, da ja noch eine weitere Erkrankung diagnostiziert wurde, ist hier also entscheidend die GdS, Grad der Schädigungsfolge, die bezeichnet die Einschränkung, die tatbedingt festgestellt wurde. Das muss auf deinem Bescheid stehen.

Heil-und Krankenbehandlung, das abrechnen der Fahrtkosten steht in §18 Abs. 1 Satz 3, rückwirkend drei Jahre, Behandlungsbestätigungen beilegen.
Und die Erstattung hängt davon ab, mit welchem Transportmittel unterwegs bist, es sind also nicht grundsätzlich 14 Cent. Auto sind zB 36 Cent.

Denn sind ab einer GdS von 50% alle Behandlungen kostenfrei zu stellen, also auch die Zahnbehandlung oder die Krebsvorsorge, eben alles und nicht nur die Schädigungsfolgen Das ist §10 Abs.2. Du musst mit dem Bescheid zu deiner KK, dann müssen die ein neue Karte ausstellen, auf der steht dann Status 6 und BVG als KK.
Viele KK wissen das nicht und wimmeln die Leute ab. ich habe das Merkblatt der Behörde hier, wenn du das brauchst, melde dich. Eigentlich sollte der Hinweis auf §!0 Abs.2 BVG aber reichen.

So denn...Anwalt....schon mal an Prozesskostenhilfe gedacht? Du musst aber zu einem der sich mit dem BVG wirklich auskennt, einen Anfänger kannst du da nicht gebrauchen.
Gehe nicht davon aus, dass das problemlos läuft, sie werden versuchen zu sagen, dass du wegen der anderen Erkrankung ausgeschieden bist und nicht wegen der Tatfolge.

Einkommensverlust....jetzt hast du EM-Rente.
Ohne den Schaden wärest du aber vermutlich berufstätig, würdest in deine RV weiter einzahlen.
Der BSA soll diesen Unterschied ausgleichen und es ist ja eher nicht davon auszugehen, das deine EM-rente so hoch ist, wie dein altes Gehalt.
Das du danach noch berufstätig warst....führt nicht zum Verlust deines Anspruchs.

Das Ausgeliefertsein ist ein Problem, das geht mir genauso, deshalb habe ich mir möglichst viel Wissen verschafft, um mich wehren zu können.
ich würde jetzt, wo die Jahrestage anstehen keine Pause machen...in belastungsärmeren Zeiten könntest du die Termine strecken und dann mal schauen, wie es geht.

Das die deinen Therapeuten der keine KK Zulassung hat, nicht zahlen...hmmm....da sind auch Ausnahmen möglich....das hab ich gerade gelesen, aber wo??
Anwalt...Fragen aufschreiben, du vergisst das sonst beim Termin.


Hallo Pink P.

Was freu ich mich , dass Du geantwortest hast!! DANKE.
Ich war etwas unter Druck, weil ich entscheiden musste ,ob ich überhaupt einen Antrag
auf BSA stellen sollte.Der Sachb. sagte mir am Telefon ,dass das normalerweise immer automatisch überprüft würde.
Bei mir ist aber in keinem der Bescheide etwas über berufl. Betr. bzw. BSA erwähnt.
Kurz zu meinen Fakten:
EM -Rente wurde 2001 befristet, und 2004 unbefristet gegeben.
Leider hatte ich in dieser Zeit noch nichts von OEG gehört.
OEG Antrag hab ich 2004 gestellt ,also als ich schon berentet war.
Ausser der PTBS wurde in der 1. Reha aber auch Borderline diagnostiziert.
Jetzt werden die sich doch bestimmt darauf "stürzen".
OEG Bescheid1:Mde 30; nach Verschlimmerungsantr. und Gutachten dann erhöht auf
Mde 40.
Jetzt läuft gerade eine Überprüfung. In den letzten Gutachten wird aber auf jedenfall
bestätigt dass nicht nachzuweisen ist ,dass ich bis zu der damaligen Tat psychisch auffällig war.
Hab jetzt erst mal formlos einen Antrag auf Feststellung des berufl. Betr.bzw. BSA gestellt.
Mal schaun was passiert. Einen Anwalt hab ich bisher nicht (Könnt ich auch nicht bez.)
Prozesskostenhilfe werd ich wohl mit meiner verhältnismäßig guten Rente nicht bekommen.
Das wird wahrscheinlich ein Kampf werden ,nachzuweisen, dass diese Tat mein Leben entcheident verändert hat. Noch dazu daß es früher noch keine Hilfe und Traumatherap. gab.
Pink P. ,ich bewundere Deinen Einsatz !!
Mit den Fahrtkosten weiss ich nicht ,ob das auch auf mich zutrifft, da ich ja über meine EM.R. krankenvers. bin.
Therapie bei der Therapeutin wurden einige Std.vom VA übernommen, aber sie sagten ,sie
würden nicht unendlich zahlen.
Thera. ist erfahrene Traum.ather.aber Heilpraktikerin.
Soweit erst mal
Ganz LG Vogoge


.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
erstmal Fakten...

BSA gibt es ab 30% GdS, im Gesetz steht die Formulierung "rentenberechtigte Beschädigte haben Anspruch auf Berufsschadensausgleich, wenn...", das ist §30 BVG.
Rentenberechtigt heißt in diesem Zusammenhang nicht Altersrente, sondern Grundrente. Und die gibt es ja ab 30% GdS.
Ausgleichsrente ab 50% GdS.
GdB und GdS sind zwei verschiedene Dinge, da ja noch eine weitere Erkrankung diagnostiziert wurde, ist hier also entscheidend die GdS, Grad der Schädigungsfolge, die bezeichnet die Einschränkung, die tatbedingt festgestellt wurde. Das muss auf deinem Bescheid stehen.

Heil-und Krankenbehandlung, das abrechnen der Fahrtkosten steht in §18 Abs. 1 Satz 3, rückwirkend drei Jahre, Behandlungsbestätigungen beilegen.
Und die Erstattung hängt davon ab, mit welchem Transportmittel unterwegs bist, es sind also nicht grundsätzlich 14 Cent. Auto sind zB 36 Cent.

Denn sind ab einer GdS von 50% alle Behandlungen kostenfrei zu stellen, also auch die Zahnbehandlung oder die Krebsvorsorge, eben alles und nicht nur die Schädigungsfolgen Das ist §10 Abs.2. Du musst mit dem Bescheid zu deiner KK, dann müssen die ein neue Karte ausstellen, auf der steht dann Status 6 und BVG als KK.
Viele KK wissen das nicht und wimmeln die Leute ab. ich habe das Merkblatt der Behörde hier, wenn du das brauchst, melde dich. Eigentlich sollte der Hinweis auf §!0 Abs.2 BVG aber reichen.

So denn...Anwalt....schon mal an Prozesskostenhilfe gedacht? Du musst aber zu einem der sich mit dem BVG wirklich auskennt, einen Anfänger kannst du da nicht gebrauchen.
Gehe nicht davon aus, dass das problemlos läuft, sie werden versuchen zu sagen, dass du wegen der anderen Erkrankung ausgeschieden bist und nicht wegen der Tatfolge.

Einkommensverlust....jetzt hast du EM-Rente.
Ohne den Schaden wärest du aber vermutlich berufstätig, würdest in deine RV weiter einzahlen.
Der BSA soll diesen Unterschied ausgleichen und es ist ja eher nicht davon auszugehen, das deine EM-rente so hoch ist, wie dein altes Gehalt.
Das du danach noch berufstätig warst....führt nicht zum Verlust deines Anspruchs.

Das Ausgeliefertsein ist ein Problem, das geht mir genauso, deshalb habe ich mir möglichst viel Wissen verschafft, um mich wehren zu können.
ich würde jetzt, wo die Jahrestage anstehen keine Pause machen...in belastungsärmeren Zeiten könntest du die Termine strecken und dann mal schauen, wie es geht.

Das die deinen Therapeuten der keine KK Zulassung hat, nicht zahlen...hmmm....da sind auch Ausnahmen möglich....das hab ich gerade gelesen, aber wo??
Anwalt...Fragen aufschreiben, du vergisst das sonst beim Termin.


Und nochmal @vermisst....bitte streue die falsche Info, das man für nicht Schädigungsfolgen ab 50% GdS nicht befreit wird, nicht weiter. Es steht im Gesetz.
Ich habe dir das jetzt schon mehrfach gesagt.

Und ich sage es jetzt nochmal, das hat nichts mit Em-rentner oder Benachteiligung dieser Gruppe oder sonst was zu tun. Lies doch einfach mal §10 Abs.2 BVG.
So langsam hebt mich das echt an,
1. weil ich dir das schon öfter mit sehr viel Mühe und Geduld erklärt habe und
2.weil du mit diesem falschen Info´s Menschen um ihre Rechte bringst

Hallo Pink P.
jetzt hatt ich Dir so ausführlich geschrieben, und dann konnt ichs nicht abschicken, weil
angeblich meine Zeit abgelaufen ist.
Vielleicht hab ich später nochmal Nerv zu schreiben.
Irgendwie hab ich noch nicht raus ,wie ich einen Beitrag schreiben kann ohne in das Zitierfeld zu gehen.
Sorry ,hab keine Erfahrungen mit Foren.
LG Vogoge
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Vogoge,
erstmal Fakten...

BSA gibt es ab 30% GdS, im Gesetz steht die Formulierung "rentenberechtigte Beschädigte haben Anspruch auf Berufsschadensausgleich, wenn...", das ist §30 BVG.
Rentenberechtigt heißt in diesem Zusammenhang nicht Altersrente, sondern Grundrente. Und die gibt es ja ab 30% GdS.
Ausgleichsrente ab 50% GdS.
GdB und GdS sind zwei verschiedene Dinge, da ja noch eine weitere Erkrankung diagnostiziert wurde, ist hier also entscheidend die GdS, Grad der Schädigungsfolge, die bezeichnet die Einschränkung, die tatbedingt festgestellt wurde. Das muss auf deinem Bescheid stehen.

Heil-und Krankenbehandlung, das abrechnen der Fahrtkosten steht in §18 Abs. 1 Satz 3, rückwirkend drei Jahre, Behandlungsbestätigungen beilegen.
Und die Erstattung hängt davon ab, mit welchem Transportmittel unterwegs bist, es sind also nicht grundsätzlich 14 Cent. Auto sind zB 36 Cent.

Denn sind ab einer GdS von 50% alle Behandlungen kostenfrei zu stellen, also auch die Zahnbehandlung oder die Krebsvorsorge, eben alles und nicht nur die Schädigungsfolgen Das ist §10 Abs.2. Du musst mit dem Bescheid zu deiner KK, dann müssen die ein neue Karte ausstellen, auf der steht dann Status 6 und BVG als KK.
Viele KK wissen das nicht und wimmeln die Leute ab. ich habe das Merkblatt der Behörde hier, wenn du das brauchst, melde dich. Eigentlich sollte der Hinweis auf §!0 Abs.2 BVG aber reichen.

So denn...Anwalt....schon mal an Prozesskostenhilfe gedacht? Du musst aber zu einem der sich mit dem BVG wirklich auskennt, einen Anfänger kannst du da nicht gebrauchen.
Gehe nicht davon aus, dass das problemlos läuft, sie werden versuchen zu sagen, dass du wegen der anderen Erkrankung ausgeschieden bist und nicht wegen der Tatfolge.

Einkommensverlust....jetzt hast du EM-Rente.
Ohne den Schaden wärest du aber vermutlich berufstätig, würdest in deine RV weiter einzahlen.
Der BSA soll diesen Unterschied ausgleichen und es ist ja eher nicht davon auszugehen, das deine EM-rente so hoch ist, wie dein altes Gehalt.
Das du danach noch berufstätig warst....führt nicht zum Verlust deines Anspruchs.

Das Ausgeliefertsein ist ein Problem, das geht mir genauso, deshalb habe ich mir möglichst viel Wissen verschafft, um mich wehren zu können.
ich würde jetzt, wo die Jahrestage anstehen keine Pause machen...in belastungsärmeren Zeiten könntest du die Termine strecken und dann mal schauen, wie es geht.

Das die deinen Therapeuten der keine KK Zulassung hat, nicht zahlen...hmmm....da sind auch Ausnahmen möglich....das hab ich gerade gelesen, aber wo??
Anwalt...Fragen aufschreiben, du vergisst das sonst beim Termin.


Hallo Pink P.
Was freu ich mich , dass Du geantwortest hast!! DANKE.
Ich war etwas unter Druck, weil ich entscheiden musste ,ob ich überhaupt einen Antrag
auf BSA stellen sollte.Der Sachb. sagte mir am Telefon ,dass das normalerweise immer automatisch überprüft würde.
Bei mir ist aber in keinem der Bescheide etwas über berufl. Betr. bzw. BSA erwähnt.
Kurz zu meinen Fakten:
EM -Rente wurde 2001 befristet, und 2004 unbefristet gegeben.
Leider hatte ich in dieser Zeit noch nichts von OEG gehört.
OEG Antrag hab ich 2004 gestellt ,also als ich schon berentet war.
Ausser der PTBS wurde in der 1. Reha aber auch Borderline diagnostiziert.
Jetzt werden die sich doch bestimmt darauf "stürzen".
OEG Bescheid1:Mde 30; nach Verschlimmerungsantr. und Gutachten dann erhöht auf
Mde 40.
Jetzt läuft gerade eine Überprüfung. In den letzten Gutachten wird aber auf jedenfall
bestätigt dass nicht nachzuweisen ist ,dass ich bis zu der damaligen Tat psychisch auffällig war.
Hab jetzt erst mal formlos einen Antrag auf Feststellung des berufl. Betr.bzw. BSA gestellt.
Mal schaun was passiert. Einen Anwalt hab ich bisher nicht (Könnt ich auch nicht bez.)
Prozesskostenhilfe werd ich wohl mit meiner verhältnismäßig guten Rente nicht bekommen.
Das wird wahrscheinlich ein Kampf werden ,nachzuweisen, dass diese Tat mein Leben entcheident verändert hat. Noch dazu daß es früher noch keine Hilfe und Traumatherap. gab.
Pink P. ,ich bewundere Deinen Einsatz !!
Mit den Fahrtkosten weiss ich nicht ,ob das auch auf mich zutrifft, da ich ja über meine EM.R. krankenvers. bin.
Therapie bei der Therapeutin wurden einige Std.vom VA übernommen, aber sie sagten ,sie
würden nicht unendlich zahlen.
Thera. ist erfahrene Traum.ather.aber Heilpraktikerin.
Soweit erst mal
Ganz LG Vogoge


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