G
Gelöscht 77808
Gast
Ich habe mich eben fast eine Stunde hingesetzt, um Deine Frage zu berechnen und zu beantworten und um eine andere Sichtweise aufzuzeigen.Was ich mich frage ist, ob sich andere dadurch belästigt fühlen.
Auch mathematisch betrachtet komme ich zu dem Ergebnis, Betrachter sollten, falls unerwünscht, weg schauen!
Und zwar habe ich das durchschnittliche Gesichtsfeld auf Augenhöhe bei 180Grad Gesichtsfeld horizontal und vertikal mit etwa 22,48m² berechnet, Abstand 3 Meter. Den Penis schätze ich bei 16x3cm auf 48cm².
Je Blick beeinträchtigt er daher lediglich 0,00021 Anteile vom ganzen.
Mit Blick auf Fahrunfähigkeit bei 0.5%o könnte ein 70kg_Mann 0,5 Liter Bier trinken, jedoch maximal 6 Liter, würde also oberhalb eines zwölftels ordnungswidrig.
Um durch den Penis ein zwölftel seines Gesichtskreises zu belegen müsste ein Betrachter geschätzt 5cm nah an ihn heran treten, begibt sich bei 16cm Länge jedoch bereits aktiv in dessen Aktionsradius!
Er kann daher unverschuldetes Dulden-müssen (zumal an einem dafür vorgesehenen Ort) nicht mehr entgegen setzen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: