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bekomme ich kein Harz 4?

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
Hallo!

Ich bekomme wirklich kein Harz4 und die Krankenkasse muß auch selbst gezahlt werden. Ich habe auch gefragt, was wäre wenn mein Freund mich nicht unterstützen würde, da hieß es das wäre mein Problem.
Mein Freund will mir wohl helfen, aber trotzdem habe ich ein schlechtes Gewisen.

Ich hoffe so sehr das ich bald endlich wieder eine Arbeit finde und wenn es fürs erste nur ein 400,- Euro Job wäre, dann hätte ich jedenfalls etwas.

Ich bin momentan echt fertig mit den Nerven.
 
Wenn Dein Freund Dich DEFINITIV nicht mit Geld unterstützt/unterstützen will/unterstützen kann,
hast Du aber Anspruch.

Hat er Dir schriftlich bestätigt,daß er Dir monatlich Geld gibt?
Wieviel denn? 600-700 Euro?!
Denn--soviel wäre etwa Dein Anspruch auf ALG2 !

Laß Dir aber diese komische ARGE-Auskunft schriftlich geben--einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" und leg ggf.Einspruch ein.

Naja...wenn ich der Freund wäre ,würde ich es höchstens als Darlehen geben--denn...vielleicht braucht er sein Geld mal SELBST ?!

Jeden Monat 600 Euro ...das sind in einem Jahr schon 7200 Euro ! Sehr großzügig,Dein Mitbewohner...

~~~~~~~~~~~~~~~
@Gast:
es kommt nicht auf das "auf dem Papier" an--sondern auf das ,was WIRKLICH an Geld geschenkt/geborgt wird!

Ob einer FREIWILLIG die ganze Miete allein zahlt,ob er seine ganzen Einkünfte teilt...und selbst nichts für seine Altersvorsorge hinlegen will....
Wenn man so einen reichen Gönner hat,ist es ja schön.
~~~~~~~~~~~~~~
 
Hallo!

Wie gesagt das mit der WG geht nicht, weil ich schon von Kontrollen gehörrt habe und wenn es auffliegt das es keine WG ist habe ich nacher noch mehr ärger.

Mein Freund meint er zahlt die Krankenversicherung, vielleicht gibt er mir noch etwas aber eigentlich denkt er ich finde sicher schnell einen 400,00 Euro Job dann hätte ich ja Geld.
Nur ich finde zur Zeit ja noch nicht mal ein 400,00 Euro Job, obs später leichter wird ist nicht sicher. Denn jetzt will mich keiner für einen Minijob, weil die dann noch etwas fürs Arbeitsamt ausfüllen müßten und das wäre denen zu mühselig.

Also mein Freund will wohl auch die Krankenversicherung zahlen, wenn ich einen Minijob habe. Er meint die könnte er zum Teil von der Steuer erstattet bekommen.

Hat jemand eine Idee unter was man gucken muß bei google, wenn man Infos haben will zum selbst Krankenversichern? Ich habe bisher nicht das gefunden was ich suche.
 
Mach besser was Micky sagt 😀😀😀

Die hat da voll den Plan von. Im Gegensatz zu uns "Versagern" 😱
 
Irrtum

Beratung "kostenlos" stimmt so leider nicht.

Man KANN in Vereinen etc....die "von der Allgemeinheit finanzierte"
Beratung in Anspruch nehmen --dort wird aber pro forma immer auf "KEINE INDIVIDUELLE BERATUNG!" hingewiesen,
bei Arbeitsrechtsfragen hilft z.B. Gewerkschaft , die IHK (wenns um Azubi-Dingens o.mobbing geht...) oder je nach Laune der Mitarbeiter bekommt man auch mal in einer Rechtsantragsstelle einen Tip...

Mit Rechtsberatungsschein kostet es logo AUCH was--also die 10 Eu Eigenanteil--oder halt die "normale Erstberatungsgebühr" --falls das AG aus irgendwelchem Daffke die "Beratungsansprüche auf Staatkosten" ablehnt/rückfordert.
(Beim ARBEITSGERICHT könnte es anders sein...hab ich mal gehört...)

WELCHE Anwälte beraten Dich "generell gratis" bei Erstauskunft?
Bitte mal Liste 😀

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Was ich bei der TE nicht verstehe:
man muß doch inzwischen intern geklärt haben,
ob und wieviel man sich SCHENKT oder LEIHT ?
Oder hast Du FREIEN ZUGRIFF auf das gut gefüllte Konto von lover Leo ? *grins*

Das legt man doch SELBST fest--und nicht "ein Amt" !
Wir haben doch DERZEIT noch keine "Notstandsgesetze" -
wo man Leute zusammenstopft in Wohnungen...und "Umsiedler" zu beköstigen hat?
Irgendwie fehlt mir hier eine Gedächtniszelle..ich versteh es nicht!!!


Sonst hätte ich mir doch LÄNGST einen schnucklgen "Garten-Zelt-Bewohner " zuweisen lassen,der mir den ungedeckten Lebensbedarf finanziert?!
Aber *aus-dem-WZ-fenster-guck*

...im Garten sitzt nur mein Hund...der mir weder Platz in der Hundehütte überläßt--noch sein Futter teilt--und es auch noch von mir kaufen läßt.
Weit und breit kein Sponsor...
Oder "gültet" auch "Nachbar" ? Sollte ich da mal fragen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also geklärrt wie mein Freund mir helfen will ist es zum Teil.
Also er zahlt für mich die Krankenversicherung und steckt mir vielleicht noch etwas zu aber wie und was genau hat er nicht gesagt. Er sagt nur ich brauche mir keine Sorgen machen und er ist sich sicher das ich bald Arbeit finde zumindest einen Minijob. Wobei ich immer noch Sorge habe, denn ich suche ja schon lange Arbeit.

Und nein ich habe Kein Zugriff auf sein Konto.
 
Hallo Gast,

lies dir folgende Seite durch, dort wird erklärt,wie man sich
( z.B.bei ALG II)zu verhalten hat , wenn man durch eine Behörde "zwangsverheiratet"
und somit zum Unterhalt einer Person verpflichtet wird, welcher
man nicht unterhaltsverpflichtet ist.

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z - Eheähnliche Gemeinschaft

Folgendes fand ich besonders hilfreich / erheiternd.😎😀


Um das Nichtbestehen einer Einstandsgemeinschaft zu beweisen, können Sie auch zum Amtsgericht gehen und Ihren Freund oder Ihren Mitbewohner auf Unterhalt verklagen. Das Amtsgericht wird die Klage ablehnen, weil es diese Unterhaltspflicht nicht gibt. Den Ablehnungsbeschluss können Sie dann bei der ARGE einreichen und diese auffordern zu zahlen, weil Sie Ihren Freund nicht zum Unterhalt zwingen können.

Sie können auch Ihren Freund schriftlich auffordern, Ihnen sofort den von der Behörde unterstellten Unterhalt zu zahlen. Da geltend gemachte Unterhaltsansprüche auf die Behörde übergehen (§ 33 Abs. 1 SGB II Unterhalt), können Sie die Behörde auffordern, den von der Behörde unterstellten Unterhaltsanspruch gegen Ihren Freund durchzusetzen. Wenn die Behörde erklärt, sie könne das nicht durchsetzen, erklären Sie, dass Sie das auch nicht durchsetzen können und folglich Anspruch auf Alg II haben.

 
Großes Dankeschön !

Hallo Gast,

lies dir folgende Seite durch, dort wird erklärt,wie man sich
( z.B.bei ALG II)zu verhalten hat , wenn man durch eine Behörde "zwangsverheiratet"
und somit zum Unterhalt einer Person verpflichtet wird, welcher
man nicht unterhaltsverpflichtet ist.

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z - Eheähnliche Gemeinschaft

Folgendes fand ich besonders hilfreich / erheiternd.😎😀


Um das Nichtbestehen einer Einstandsgemeinschaft zu beweisen, können Sie auch zum Amtsgericht gehen und Ihren Freund oder Ihren Mitbewohner auf Unterhalt verklagen. Das Amtsgericht wird die Klage ablehnen, weil es diese Unterhaltspflicht nicht gibt. Den Ablehnungsbeschluss können Sie dann bei der ARGE einreichen und diese auffordern zu zahlen, weil Sie Ihren Freund nicht zum Unterhalt zwingen können.

Sie können auch Ihren Freund schriftlich auffordern, Ihnen sofort den von der Behörde unterstellten Unterhalt zu zahlen. Da geltend gemachte Unterhaltsansprüche auf die Behörde übergehen (§ 33 Abs. 1 SGB II Unterhalt), können Sie die Behörde auffordern, den von der Behörde unterstellten Unterhaltsanspruch gegen Ihren Freund durchzusetzen. Wenn die Behörde erklärt, sie könne das nicht durchsetzen, erklären Sie, dass Sie das auch nicht durchsetzen können und folglich Anspruch auf Alg II haben.


Jepp...
das isses!

Hey hey... prima Hinweis !

Und genauso müßte man es auch hinbekommen--auf DIESE ART ist es "amtlich" und "rechtsverbindlich" ,daß ein "Nur-Freund" nicht zahlen muß --und eben NICHT die gesetzlichen Rechte des Bedürftigen "übergebrummt" bekommen kann.

Ich hatte bisher nur von der "Eidesstattlichen Versicherung der strikten Weigerung auf Unterstützung des/der Geliebten" gelesen.

Bingo ... naklar... jedesmal obligatorisch eine Unterhaltsklage ! 😛😎
 

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