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bekomme ich kein Harz 4?

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Sehr schöne Diskussion!

🙂

Danke! Genau das ist es "KONJUNKTIV" --man kann ,aber muß nicht!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Übrigens würde ich auch so manchem eher raten,zeitweise PRIVATDARLEHEN (untereinander) aufzunehmen,da sind die Fakten noch klarer zu definieren !

Dann gibt es auch bei Trennungen keine Huddeleien,weil DIESE Privatverträge "üblich und allgemein bekannt" sind!

Der Knackpunkt bei "nichtehlichen LG" ist ja IMMER die Zeit während/nach einer Trennung oder beim Tod eines Partners.

Statt ALG2 zu beantragen (wo man diversen gesetzlichen Pflichten und Kontrollitäten unterliegt) ,würde eine andere Variante m.E. IMMER dann Sinn machen,wenn man einen gutverdienenden LG hat.

Der kann Darlehen aufnehmen...und im Innenverhältnis selbige übertragen.

Bei Fall X haben BEIDE SEITEN Klarheit---beim späteren "doch-noch-ALG2-Antrag" kann z.B. die Partnerin ihre
Verbindlichkeiten auflisten--also die Schulden beim LG---und im Falle einer Erbschaft müßte dann ja "die älteste Schuld" zuerst beglichen werden--sie wäre also nicht " ihres Anspruches " auf ALG2 enthoben.

Okay.

Die Threaderöffnerin hat m.E. genug Informationen, um ihren ALG2-Antrag schlüssig zu stellen ---und VORHER alle Fakten mit dem Freund zu bereden und zu klären und ggf.einen "WG-Vertrag" zu verfassen .

Gruß!
Micky
 
Hallo!

Nochmals Danke für die Antworten.

Das mit der WG, daran habe ich auch schon mal gedacht, nur haben mir verschiedene Leute gesagt, das es Fälle gegeben haben soll wo kontroliert wurde. Also da sollen Leute vom Amt gekommen sein und haben geguckt ob auch jeder sein eigenes Zimmer mit eigenen Bett hatte und wenn nicht wurde von eheähnlichen Gemeinschafft ausgegangen.
Ich weiss nicht, ob da was wahres drann ist, nur was wenn doch?

Lg
 
Niemand verbietet einem Privatmensch,daß er auch jemanden in sein Bett läßt.

EINER hat das Schlafzimmer--und einer hat die Couch im WZ.
In Zeiten knapper Finanzen ist das okay.

Früher gab es das "Bettenvermieten"--> Fabrikarbeiterfamilien gaben TAGÜBER das Bett des Ernährers an " Zwischenschläfer"--> das waren Nachtschichtarbeiter,alleinstehende junge Männer z.B.,die NUR EINE SCHLAFSTELLE bei Familien sich leisten konnten.

Kontrolle ist NICHT "Beweis aus der urteilsberechtigten Instanz"--> Bundessozialgericht hierzulande als m.E. letzte BEFUGTE Stelle.

Es ist ALLEIN Eure Sache, festzulegen,was Ihr sein wollt und was Ihr wirklich real tut.
 
Micky, ich kann deine Argumentation durchaus verstehen,aber ...

SGB II § 7 Absatz 3c regelt doch folgendes, zumindest aus meiner Sicht, eindeutig:

"Zur Bedarfsgemeinschaft gehören als Partner der erwerbslosen Hilfebedürftigen, eine Person, die mit dem erwerbslosen Hilfebedürftigen in einem Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen."

Das Amt geht also erst mal ganz realistisch, real und gesetzlich von einer Bedarfsgemeinschaft aus.
Die Beweisumkehrlast, inwiefern es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, hat die Threadstellerin und ihr Freund zu erbringen.

Es gibt da schon gravierende Unterschiede zwischen einer eheähnlichen Partnerschaft (die seit 1.8.2006 ersetzt wurde zu einer "Verantwortungs-und
Einstehensgemeinschaft") und einer Wohngemeinschaft; und die berücksichtigt das Amt schon bei ihrer Berechnung.

Insofern also durchaus berechtigt, dass die Threadstellerin auf Grund des Verdienstes ihres Freundes keinen Pfennig vom Amt sieht.
 
Hallo!

Heute habe ich mich ausführlich von jemand vom Arbeitsamt informiert.
Also wenn man über ein Jahr zusammenwohnt und der Partner genug verdient muß er für den anderen zahlen und auch die Krankenkasse. Ich habe auch gefragt was wäre, wenn mein Freund mich nicht unterstützen würde. Da meinte der vom Arbeitsamt, dann hätte man halt Pech gehabt. Er meinte auch er würde mir abraten einen Antrag zu stellen, weil die Aussicht auf Erfolg gleich Null ist.

Kann man eigentlich verstehen das ich momentan noch depressiver drauf bin?
Mein Freund versteht mich nicht, warum ich so unglücklich bin so habe ich das Gefühl.

Lg
 
trotzdem stimmt das nicht (-; "Wille" ist subjektiv

Jeder ist für sich selbst verantwortlich,
man darf denken,man darf sich informieren,man kann private Verträge schließen im Rahmen der geltenden Gesetze...

Nein,der "Herr vom Amt" hat NICHT Recht.

Es gibt kein "Pflicht zur Schenkung" --genau das wäre die "automatische Unterstützung".

Absicht,Annahmen,Willen....alles nebulös.

Natürlich kann ein Freund einen WILLEN haben,jemandem monatlich Geld zu geben.
Den Willen kann er aber SOFORT ändern,er kann auch RÜCKFORDERN.

Spätestens bei Trennung müßte jedem so "durchgefütterten" Lebensgefährten Angst und Bange werden.
Bei monatlich 500 Eu (Wohnanteil/LM) kommt im Laufe eines Jahres allerhand zusammen.

Witzig ist:
die Schenkungsfreibeträg waren vor 2009 so niedrig unter "Nichtverwandten",
daß nun der Staat--das Finanzamt--mal anfangen kann,bei ALLEN ALG2-Empfängern ,die sich oberhalb der Freibeträge sponsern ließen vom LG
Auskünfte +Schenkungssteuern nachzufordern.

Da der Staat Geld braucht,wird das bestimmt bald kommen.
Wenn ich der Vater Staat wäre,würde ich es JETZT tun.

Also--ENTWEDER ändert der Staat seine Gesetze (Grundgesetz,BGB,Strafgesetz,Steuergesetze...) --
oder er erklärt ab sofort,daß Liebespaare ab XXXMonaten "Zusammensein" automatisch als EHELEUTE gelten (dann HABEN sie Unterhaltsverpflichtungen!)--- oder jeder wäre gut beraten,seine
etwas locker-flockigen ungeordneten Verhältnisse 😀 des Sichunterstützenlassens in stabile Verträge zu packen-->

Darlehensverträge, Schenkungsverträge --oder eben eine schriftliche Willensbekundung zu verfassen:

"Ich bin in Liebe mit EmmaEmsig verbunden,sehe mich aber wegen der allgemeinen Lebenserfahrung und meiner EIGENEN ALTERSABSICHERUNG außer Stande und bin nicht Willens,
meine Herzensdame auch finanziell und gar noch DAUERHAFT zu unterstützen.Das wäre für mich ein Trennungsgrund... "


Das mag "schoflich" sein, ist aber eine klare Aussage.

Eure Darlegungen lassen vermuten,man suche sich in diesen harten Zeiten vorsorgliche einen LG,der in Not ausreichend Penunze hat...und ein großes Geberherz --um seine Maus durchzufüttern...

ohne jeglichen Anspruch auf Dank, Vorteile,Rentenpunkte, Erbansprüche,Steuervorteile...denn es langte die Liebe nicht für Hochzeit.

Das ist alles eine sehr naive Sicht.

Da die ARGE-Unterlagen feinstens dokumentiert sind 😛 und unter Bruch aller Datenschutzbestimmungen FREIWILLIG haufenweise gutverdienende LG ihre eigenen Lohnunterlagen dort hinbrachten ,
läßt sich ausmalen,was für ein Heulen und Zähneklappern losgeht,
wenn das Finanzamt munter wird und überall die Schenkungssteuern eintreibt.

DAS darf "Vater Staat" noch nach vielen Jahren.Ganz legal.

Die Mindestsumme der geschenkten Gelder läßt sich leicht feststellen:

Beantragter Grundbedarf +Wohnanteil minus bewilligte Summe gleich "angerechneter Anteil des Lebensgefährten" --dies addiert...

Bei 500 Eu ungedecktem Bedarf käme man schon auf jährlich 6000 Euro.
"Meine Teuerste...." 😛😀

Vielleicht sind ja ALLE Lebensgefährten so clever und haben in ihrer Steuererklärung diese Unterhaltsbeträge an "Nichtverwandte" bzw.Schenkungen angegeben.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Rat an die threaderstellerin: Hol Dir einen Rechtsberatungsschein (oder geh zu Caritas o.ä.) und such Dir einen Fachanwalt Sozialrecht!
Laß Dich nicht auf müßige Fragerunden mit "Herren vom Amt" ein! Das ist mehr als ...unklug. Nur SCHRIFTLICH.
Laß Dich nicht kriminalisieren!

Wenn Dein Freund Dich unterstützt,ist das fein...dann macht Darlehensverträge drüber! Lebenslange Beziehungen sind selten.

Natürlich ist private Unterstützung immer besser...sie ist nicht so DEMÜTIGEND!
Du sparst Dir die Offenlegung aller Finanzen.
Aber---dann mach es RICHTIG!

Micky

@ Persil:

Ämter gingen schon zu allen Zeiten von SONSTWAS aus.

Können sie auch..immer solange,wie NIEMAND sie stoppt!
Es gab Zeiten,da ging die "Obrigkeit" bei einem weißen Band an der Autoantenne davon aus,der Fahrer sei Staatsfeind... und nahm sich das RECHT ,selbigen einzubuchten.
Irgendwann sollte ein Volk doch mal lernfähig sein!

Meine Güte...WOZU hat man denn ein EIGENES Gehirn ?
 
kein Anspruch auf ALG2

Nein.
Ich hab KEINEN Lebensgefährten,von dem ich mich durchfüttern lasse. (hihi...noch nicht... 😀 man soll die Hoffnung nicht aufgeben...)

Wenn meine Angelegenheiten mal geklärt sind...irgendwann,ich wieder Einkommen hab,
werde ich auch NICHT jemanden durchfüttern (außer die Kinder natürlich).

Gegen Schenkung unter Auflagen/Darlehen ist nix zu sagen.

Ja...nachdem ich Lehrgeld zahlte (dem mir Angetrauten vertraut )
mache ich über Geldangelegenheiten immer mindestens formlose Verträge -wenn ich mir was leihe,wenn ich was verleihe.

Oder--was meinst Du mit "selbst durchgeführt"?

Also--private Verträge verfassen?

Meine Anträge auf ALG2 werden wg.chronischer Erkrankung nicht angenommen,
das Sozialamt geht nicht in Vorleistung---weil es EIGENTLICH einen lt.BGB Verpflichteten gäbe.
Bzw.die Klage gg. Rentenablehnung vor dem Sozialgericht läuft.Noch ca. drei Jahre...sagte man mir...

Ich steck richtig zwischen den Gesetzen.
Aber..das ist nicht das Thema.
 
AW: kein Anspruch auf ALG2

Nein.
Ich hab KEINEN Lebensgefährten,von dem ich mich durchfüttern lasse. (hihi...noch nicht... 😀 man soll die Hoffnung nicht aufgeben...)

Wenn meine Angelegenheiten mal geklärt sind...irgendwann,ich wieder Einkommen hab,
werde ich auch NICHT jemanden durchfüttern (außer die Kinder natürlich).

Gegen Schenkung unter Auflagen/Darlehen ist nix zu sagen.

Ja...nachdem ich Lehrgeld zahlte (dem mir Angetrauten vertraut )
mache ich über Geldangelegenheiten immer mindestens formlose Verträge -wenn ich mir was leihe,wenn ich was verleihe.

Oder--was meinst Du mit "selbst durchgeführt"?

Also--private Verträge verfassen?

Meine Anträge auf ALG2 werden wg.chronischer Erkrankung nicht angenommen,
das Sozialamt geht nicht in Vorleistung---weil es EIGENTLICH einen lt.BGB Verpflichteten gäbe.
Bzw.die Klage gg. Rentenablehnung vor dem Sozialgericht läuft.Noch ca. drei Jahre...sagte man mir...

Ich steck richtig zwischen den Gesetzen.
Aber..das ist nicht das Thema.


Ja so einen fall wie dich kenne ich auch, mein bruder, ist nicht einfach, zumal es solange dauert.🙄
naja ich meine das , ob du das so schon durchgeführt hast, die sache mit dem partner und auf hartz4 bestehen,trotzdem man zusammen wohnt.ob du direkt sowas erlebt hast.?
sachlich gesehen hast du sicherlich recht, aber das durchführen und durchziehen des antrages und das was danach kommt...sei es mit kontrolle der wohnung und allem, stelle ich mir schwierig vor.zumal es gesagt wird das bei einem jahr zusammenwohnen eine gemeinschaft entsstanden ist, die gegenseitig füreinander einsteht.....
bei einem bekannten wars so, da haben die gesagt, das sie nicht füreinander einstehen und wenn dann ginge die beziehung darunter kaputt, das machte dem amt wenig😉 die haben sich dann ne zweitwohnung genommen und haben gesagt sie haben sich getrennt wegen den umständen. aber was ist das für ein leben in lüge??

ach so
ich finde seltsam wie darüber gelästert wird (sich durchfüttern lassen) wenn zwei zusammen wohnen und von einem geld gelebt wird. ich mein ich hab früher auch ein problem damit gehabt,kein geld zu verdienen....aber es kann ja auch einer in die lage kommen, krank zu sein, nicht arbeiten zu können oder sonstiges.ich persönlich lebe momentan vom partner,anfangs ungern, doch jetzt macht es mir nicht viel aus. arbeiten muss er auch ohne mich und ihn störts nicht sonderlich, das meiste geld geht eh für anderes als mich drauf und ohne mich hätt er auch nicht mehr geld.
aber das gehört nicht hierhin,obwohl eben die te damit ja auch ein problem hat.... ich kann nur sagen,das es manchmal nicht anders geht und man ja auch gegenseitig füreinander da ist. vielelicht bin ich ja in unserer partnerschaft irgendwann mal dran...😉

sonnenlichtlein🙂
 

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