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bekomme ich kein Harz 4?

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Gast

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Hallo!

Ich bekomme noch eineinhalb Monate Arbeitslosengeld 1. Nun mache ich mir Gedanken, ob ich überhaupt Anspruch auf Harz 4 habe, denn ich wohne mit meinem Freund zusammen. Er hat eine Vollzeitarbeit.
Mein Freund und einige Bekannte meinen bei einer "eheähnlichen Gemeinschaft" wo einer verdient muß derjenige dann den anderen unterstützen.

Ich habe Angst kein Geld zu haben und nur meinen Freund auf der Tasche zu liegen.
Da ich eh schon Depressionen habe, komme ich mir nun noch unnützer vor.
Natürlich suche ich Arbeit und werde dann auch nach Minijobs suchen, aber ich habe tierisch Angst das alles nicht so klappt.

Was meint ihr, werde ich wohl kein Harz 4 bekommen?

lg
 
hi du,
ich hab deinen beitrag gestern schon gelesen, und ein wenig rum-gegoogelt um was herauszufinden... aber so wirklich schlau bin ich nicht geworden.
ich denke, dass auf jeden fall ein teil des gehaltes deines freundes angerechnet wird....
ich such noch mal weiter, wenn ich was finde, meld ich mich.
wieso erkundigst du dich nicht einfach mal direkt beim amt??
lg kerstin
 
...und wenn ihr nicht Verheiratet seit und eine Familienversicherung habt, darfst du, oder dein Freund auch noch deine KV selbst Bezahlen. So war es damals bei mir!
 
Hallo!

Danke für die Antworten und Danke für die Mühe etwas zum Thema rauszusuchen.

Also den Antrag will ich jetzt schon stellen, nur weil das länger dauert bis so etwas bearbeitet wird, wollt ich jetzt schon etwas wissen.

Beim Arbeitsamt haben die mir eine Tel.nr. gegeben wo ich mich informieren kann, nur sehr hilfreich waren die dort nicht.

Mein Freund glaubt er verdinnt sicher zu viel, als das ich Harz 4 bekomme. Er scheint damit wohl kein Problem zu haben mich zu unterstützen. Nur fühle ich mich scheiße, als Kostenfaktor, überflüssig und Lust auf leben macht das auch nicht.
Ich will nicht immer nur allen zur Last fallen.

Lg
 
NATÜRLICH bekämest Du --Grundbetrag +Wohnkostenanteil !

Noch eine Meinung :

Es kommt darauf an,
ob IHR EINE EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT seid/sein wollt!

Es wird NICHTS "einfach so angerechnet" --

(Rechnen ist nie "einfach" *grins*)

denn: Ihr seid weder verheiratet,noch in gerader Linie verwandt,noch habt Ihr Kinder zusammen,noch läßt sich eben hier sost irgendwie eine

"GESETZLICH VERANKERTE UNTERHALTSPFLICHT" konstruieren.

😛😎😉

Wenn IHR SELBST von EUCH AUS eine solche "gegenseitige Einstehungsgemeinschaft" behauptet--DANN UND NUR DANN wäre es anders!
Also-- Ihr selbst habt es in der Hand...was Ihr Euch da weis machen laßt.😎

Wenn Ihr NICHT verlobt seid,vor allem nicht verheiratet...und evl. noch nicht mal länger als 2 Jahre "zusammen",
Ihr weder EIN GEMEINSAMES KONTO noch sonst privatrechtliche Verträge bezüglich "gegenseitiger Finanzunterstützung" habt,
jeder seine eigene Lebensführung hat,

ist meiner rein privaten sturen Meinung nach einiges völliger "haltloser Humbug" ,was vorher geschrieben wurde. 😀😀😀

Fakt ist :

Bedingung ALG2-->

Du müßtest über 15 Jahre alt sein und Dich dem Arbeitsmarkt "verfügbar für mindestens 3 h täglich"stellen...(da derzeit arbeitssuchend/arbeitslos)
und eben dann jede "zumutbare Arbeit" annehmen und Vermögen unterhalb bestimmter Freibeträge haben...und logo...

Deinen BEDARF(!) nicht selbst derzeit komplett decken können.

Den Bedarf deckst Du:
durch eigene Einkünfte,durch Vermögensverbrauch,durch VERWANDTENUNTERHALT(!) --> Eltern ? Kinder? --einen VERPFLICHTETEN also.

NICHT verpflichtet lt.derzeitigen BRD-Gesetzen sind LIEBESPARTNER.

Was da "zusammengerechnet" wird,ist nicht immer "rechtsmäßig" zusammengerechnet.

Wer sich das antun läßt,ist oft "selbst dran dumm".

Dein FREUND muß Dich nicht finanziell unterstützen!

Er KANN es,wenn er denn MÖCHTE!

Das wäre fein und nett und hochanständig.

Nur,weil Ihr Euch liebt und miteinander schlaft und EINE WOHNUNG TEILT,entsteht aber NOCH KEIN UNTERHALTSANSPRUCH.

Es ist auch KEIN SOZIALBETRUG,wie immer gern wieder behauptet wird,wenn er sich WEIGERT,Dir Geld für Liebesdienste zu geben (warum SONST sollte er Dich bezahlen?) --und Du mußt Dich NICHT kriminalisieren lassen !

WENN er freiwillig Dich DAUERHAFT unterstützen möchte ,kann er diese schöne ABSICHT jederzeit beenden---straffrei und ohne moralische Verachtung der "Gesellschaft".

Den Mätressenstand gibt es derzeit noch nicht wieder.

Also--frag ihn-- und ENTWEDER er sagt :

"Ja Schatzispatzi --Deine Anwesenheit ist mir monatliche 700 -800 Euro wert" ,

dann bitte ihn um VOLLSTRECKBAREN TITEL über diese Summe...

denn : der Titel im Schrank ist besser als der Taube im Schlafzimmer ...
dann hast Du Deinen Bedarf NACHHALTIG GESICHERT---

oder---pfeif auf seine hehren ABSICHTEN
(von denen kann man keine Miete bezahlen und keine Kartoffeln kaufen...!!!)

und schreib dem Amt:

Ich lebe in Wohngemeinschaft mit Herrn XYZ

und habe Grundbedarfsanspruch und anteilige Wohnkostenansprüche in Höhe von ....

Und wer immer noch behauptet, ein LIEBESPARTNER sollte für den LEBENSBEDARF aufkommen ,der darf mir gern per PN paar solvente Herren schicken,wenn schon denn schon, denn ich hab KEINEN Sozialleistungsanspruch--aber ungedeckten Bedarf.
Da käme mir DIESE Variante gerade recht...😎😀😛


Mit herzlichem Gruß!

Micky
 
bitte gründlich lesen...*grins*

Was anderes hab ich auch nicht geschrieben!

WENN ER ZAHLEN WILL ,ist das okay!

Wenn er Geld nicht als "Darlehen" gibt ,sondern ganz gezielt für "Sicherung des Lebensunterhaltes seiner Bettgefährtin" ,ist das okay--und DANN sollte es auch KEIN PROBLEM sein,daß er ihr das SICHERHEITSHALBER per Notarvertrag so bestätigt.

Denn: sonst ist es nur eine "Absicht" oder "ein frommer Wunsch"....
oder nur ggf. "Klopapier"--weil sie es ja logischerweise nie "einklagen" könnte--
im Gegensatz zum GESETZLICH VERANKERTEN ALG2-Anspruch !

Er muß aber nicht--und DANN kann niemand ihn zwingen oder ihm Vorwürfe machen.
Es sind die DERZEITIGEN gesetzlichen Fakten.

Wenn er das NICHT will oder tut,
muß "der Staat" ihr einen rechtsmittelfähigen Bescheid geben und selbigen korrekt begründen--so oder so.

"Dem Staat" steht es frei,jederzeit auf dem vorgeschriebenen Weg seine gesetzlichen Bestimmungen verfassungskonform zu ÄNDERN!

Man könnte einführen,daß ab sofort "Liebespartner" auch
unterhaltsverpflichtet und unterhaltsberechtigt und erbberechtigt und familienkrankenversicherungsberechtigt etc. sind.


Derzeit trifft das aber eben NICHT zu.

Möchte hier jemanden "den Staat" zum Förderer der Prostitution machen?

Genau DAS wäre ein "automatischer Geldanspruch wegen Bettgeschichte" nämlich.

Bitte widerleg mich mit Fakten.
Kann ja sein,ich irre mich ?
 
Der Staat selbst hat Fakten geschaffen!

WAS aber das Paar ist,muß ES SELBST definieren!

Denn: klar ist sowas nur,wenn man HEIRATET.

Ansonsten gibt es UNZÄHLIGE mögliche Varianten,so will es DER STAAT! Denn der erlaubt "Freiheit bei privater Vertragsgestaltung".

Also-- ob WG oder Liebesbeziehung mit "ab-und.zu Geschenken" oder EINSTEHUNGSGEMEINSCHAFT...muß jedes Paar ganz für sich klären.

Auch.... wie lange es "füreinander einsteht".

Wenn URPLÖTZLICH die Gaben des Freundes "angerechnet" werden beim ALG2 ,ist es AUCH KORREKT(!),wenn er seine Gaben dann zurückfordert von der Freundin!
Er kann seine Schenkabsicht (da FREIWILLIG und nicht durch GESETZ begründet!) jederzeit widerrufen!

Wenn ich ein sehr gut verdienender Mann wäre und meine Freundin keine Tendenz erkennen ließe, sich um Arbeit zu bemühen..und sie dann BEDÜRFTIG würde, könnte URPLÖTZLICH der Wille zum "Einstehen " auf Normalnull sinken. Logisch.

WER bitte sollte da mit rechtlich korrekten Schritten dann "Geldabgabe" erzwingen können?

Wenn es GEMEINSAME Konten gab und gibt,wenn man IMMER alles zusammen kaufte---ist es TROTZDEM plausibel,wenn ein Partner den anderen dann nicht mehr unterstützen will und wird.

Denn: genau das passiert auch in Ehen.
Nur--dort hat DAS GESETZ das Unterhaltsrecht festgeschrieben.

Unter "reinen Liebespaaren" aber NICHT.

Es ist NICHT von "eingetragener Lebensgemeinschaft" die Rede!

Ob "fast alle" Paare sich unterstützen,darf AUCH NICHT für den Gesetzgeber ein "Gewohnheitsrecht" begründen---für die,die sich NICHT unterstützen wollen.

Es ist LEGITIM ,für "Freund/Freundin" nicht zahlen zu wollen!

Denn: der Freund beerbt auch seine Freundin nicht und darf sie NICHT in seine KV nehmen etc.
 

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