NATÜRLICH bekämest Du --Grundbetrag +Wohnkostenanteil !
Noch eine Meinung :
Es kommt darauf an,
ob IHR EINE EHEÄHNLICHE GEMEINSCHAFT seid/sein wollt!
Es wird NICHTS "einfach so angerechnet" --
(Rechnen ist nie "einfach" *grins*)
denn: Ihr seid weder verheiratet,noch in gerader Linie verwandt,noch habt Ihr Kinder zusammen,noch läßt sich eben hier sost irgendwie eine
"GESETZLICH VERANKERTE UNTERHALTSPFLICHT" konstruieren.
😛😎😉
Wenn IHR SELBST von EUCH AUS eine solche "gegenseitige Einstehungsgemeinschaft" behauptet--DANN UND NUR DANN wäre es anders!
Also-- Ihr selbst habt es in der Hand...was Ihr Euch da weis machen laßt.😎
Wenn Ihr NICHT verlobt seid,vor allem nicht verheiratet...und evl. noch nicht mal länger als 2 Jahre "zusammen",
Ihr weder EIN GEMEINSAMES KONTO noch sonst privatrechtliche Verträge bezüglich "gegenseitiger Finanzunterstützung" habt,
jeder seine eigene Lebensführung hat,
ist meiner rein privaten sturen Meinung nach einiges völliger "haltloser Humbug" ,was vorher geschrieben wurde. 😀😀😀
Fakt ist :
Bedingung ALG2-->
Du müßtest über 15 Jahre alt sein und Dich dem Arbeitsmarkt "verfügbar für mindestens 3 h täglich"stellen...(da derzeit arbeitssuchend/arbeitslos)
und eben dann jede "zumutbare Arbeit" annehmen und Vermögen unterhalb bestimmter Freibeträge haben...und logo...
Deinen BEDARF(!) nicht selbst derzeit komplett decken können.
Den Bedarf deckst Du:
durch eigene Einkünfte,durch Vermögensverbrauch,durch VERWANDTENUNTERHALT(!) --> Eltern ? Kinder? --einen VERPFLICHTETEN also.
NICHT verpflichtet lt.derzeitigen BRD-Gesetzen sind LIEBESPARTNER.
Was da "zusammengerechnet" wird,ist nicht immer "rechtsmäßig" zusammengerechnet.
Wer sich das antun läßt,ist oft "selbst dran dumm".
Dein FREUND muß Dich nicht finanziell unterstützen!
Er KANN es,wenn er denn MÖCHTE!
Das wäre fein und nett und hochanständig.
Nur,weil Ihr Euch liebt und miteinander schlaft und EINE WOHNUNG TEILT,entsteht aber NOCH KEIN UNTERHALTSANSPRUCH.
Es ist auch KEIN SOZIALBETRUG,wie immer gern wieder behauptet wird,wenn er sich WEIGERT,Dir Geld für Liebesdienste zu geben (warum SONST sollte er Dich bezahlen?) --und Du mußt Dich NICHT kriminalisieren lassen !
WENN er freiwillig Dich DAUERHAFT unterstützen möchte ,kann er diese schöne ABSICHT jederzeit beenden---straffrei und ohne moralische Verachtung der "Gesellschaft".
Den Mätressenstand gibt es derzeit noch nicht wieder.
Also--frag ihn-- und ENTWEDER er sagt :
"Ja Schatzispatzi --Deine Anwesenheit ist mir monatliche 700 -800 Euro wert" ,
dann bitte ihn um VOLLSTRECKBAREN TITEL über diese Summe...
denn : der Titel im Schrank ist besser als der Taube im Schlafzimmer ...
dann hast Du Deinen Bedarf NACHHALTIG GESICHERT---
oder---pfeif auf seine hehren ABSICHTEN
(von denen kann man keine Miete bezahlen und keine Kartoffeln kaufen...!!!)
und schreib dem Amt:
Ich lebe in Wohngemeinschaft mit Herrn XYZ
und habe Grundbedarfsanspruch und anteilige Wohnkostenansprüche in Höhe von ....
Und wer immer noch behauptet, ein LIEBESPARTNER sollte für den LEBENSBEDARF aufkommen ,der darf mir gern per PN paar solvente Herren schicken,wenn schon denn schon, denn ich hab KEINEN Sozialleistungsanspruch--aber ungedeckten Bedarf.
Da käme mir DIESE Variante gerade recht...😎😀😛
Mit herzlichem Gruß!
Micky