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Begleitender Umgang Kindesmutter mit dabei

B

Begleitender Umgang KM

Gast
Guten Abend ,

Ich hatte mich vor paar Monaten geschieden von meiner Ex-Ehefrau.
Mein Sohn ist knapp 1 Jahr alt mittlerweile.
Seit dem benutzte Sie das Kind als Waffe.
Mein Anwalt ging vor Gericht , ich bekam Begleitender Umgang zugesprochen bei einem Träger in seinen Räumlichkeiten , 2 Stunde die Woche.Obwohl ich weder Vorstrafen habe oder sonst Aufällig war wurden meine Rechte als Vater massiv eingeschränkt durch dieses Urteil , nur weil meine Ex-Frau irgendwelche Sachen behaupte die nicht wahr sind.
Nun hat das Jugendamt einen Träger Aktiviert, der Träger bzw die Pädagogen besteht drauf das die Kindesmutter mit dabei ist , ich habe es abgelehnt , weil davon nie die Rede war ( Jugendamt und Richterin haben davon nie was erwähnt ).
Ohne die KM wurde er Weinen , Verlustangst haben , und weil er noch gestillt wird.
Ich will Endlich meine Sohn sehen , wo sind meine Rechte ? Ich möchte meinen Fokus auf meinen Sohn richten , ich liebe ihn.

Was kann durch meine Weigerung passieren ?
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
leider werden auch heutzutage immer noch Väter "ausgeschaltet".

Aber erstmal brauche ich ein paar Fakten:
- War es ein Beschluss oder ein Vergleich?
- Hattest Du dem begleitetem Umgang zugestimmt? (ohne Zustimmung wäre die anordnung nur bei begründeter Kindeswohlgefährdung möglich)
- Wie oft hattest Du Deinen Sohn vor Trennung gesehen? Hattest Du ihn hierbei auch alleine?
- Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
- Wird Dein Sohn noch gestillt?
- Was wirft die Mutter Dir vor?
- Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
- Geht Dein Sohn in den Kindergarten?

Antwort auf Deine Frage:
Nein, Du musst nicht die Anwesenheit der Mutter dulden. Das kann sogar ausgesprochen kontraproduktiv sein.
Denn man will ja die Interaktion zwischen Dir und Deinem Sohn beurteilen.

Vermeide die Negativformulierung. "Weigerung"? Du weigerst Dich nicht, sondern Du machst es richtig.
Begleiteter Umgang soll die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind fördern und zugleich so den normalen Umgang einleiten. Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.

Vermutlich wirst Du über den Tisch gezogen. Aber schiebe jetzt keinen Frust - denn das wird sich negativ auf Dein Gesamtbild auswirken.
Und dann hätte die Mutter Dich da, wo sie dich will.
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Ich muss Uris Meinung widersprechen.

Der Junge ist ein knappes Jahr alt, die Scheidung ein paar Monate her, folglich die Trennung noch länger. Ich weiß ja nicht, wie lange das so durchschnittlich dauert, aber hast Du Deinen Jungen überhaupt schonmal allein betreut? Kennt er Dich? Oder besser gefragt: Erkennt er Dich wieder?

Mir stößt auf, dass hier wieder mal nur auf Rechte gepocht wird, aber mit keiner Silbe versucht wird nachzudenken, was für den Jungen gut wäre. Er weint, wenn seine Mutter weggeht. Ja. Er ist noch kein Jahr alt, ein Baby. Natürlich weint er. Und da muss er jetzt durch, oder was?
 

Uri

Aktives Mitglied
Ich muss Uris Meinung widersprechen.
Was wird das hier wieder?
Überlasse die Beurteilung meiner Hilfe mal dem TE! Danke.

Lass Dich vom Gericht und Umgangsbegleitern nicht beirren.
2 Stunden sind nicht 48 Stunden inkl. Übernachtung.
2 Stunden sind absolut unkritisch, denn sonst dürfte auch keine Mutter oder Vater das Kind mal kurz bei der Oma lassen.
So sieht es auch der Gesetzgeber. Zusätzlich soll dieser Aspekt ja gerade durch den begleiteten Umgang ermittelt werden. Wenn also eine solche Meinung schon vorher fest stehen würde, dann bräuchte man auch keine Bewilligung eines begleiteten Umgangs.
Dann hätte man gleich den Umgang ausgeschlossen.

Zweck eines begleiteten Umgangs ist (nach Beurteilung), zukünftig (und zwar schnellstmöglichst) einen unbegleiteten Umgang einzuläuten.
Und zwar regelmäßig sowie im väterlichen Umfeld sowie mit Übernachtung.
 

Sisandra

Moderator
Vom Kind her gedacht macht das schon Sinn, zunächst jedenfalls.

An deiner Stelle, lieber TE, würde ich mich darauf einlassen.

Ist es möglich, im Vorfeld zu besprechen, dass die Mutter öfter mal kurz den Raum verlässt? Das Ziel sollte ja sein, dass sich Kind und Vater besser kennen lernen.

So kleine Kinder haben noch kein Zeitgefühl. Da sind zwei Stunden ohne die gewohnte Bezugsperson eine Ewigkeit.
 

miasma

Aktives Mitglied
Vor allem kommt es doch auch darauf an... ob es die ersten 3-4 Male gut läuft. Wenn ihr euch mal zusammennehmt und eine gute Atmosphäre herrscht geht ja dann auch mehr, öfter und länger.
Kennt dein Kind dich überhaupt, hast du am Anfang viel mit ihm allein gemacht?
 
B

Begleitender Umgang KM

Gast
Hallo,
leider werden auch heutzutage immer noch Väter "ausgeschaltet".

Aber erstmal brauche ich ein paar Fakten:
- War es ein Beschluss oder ein Vergleich?
- Hattest Du dem begleitetem Umgang zugestimmt? (ohne Zustimmung wäre die anordnung nur bei begründeter Kindeswohlgefährdung möglich)
- Wie oft hattest Du Deinen Sohn vor Trennung gesehen? Hattest Du ihn hierbei auch alleine?
- Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
- Wird Dein Sohn noch gestillt?
- Was wirft die Mutter Dir vor?
- Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
- Geht Dein Sohn in den Kindergarten?

Antwort auf Deine Frage:
Nein, Du musst nicht die Anwesenheit der Mutter dulden. Das kann sogar ausgesprochen kontraproduktiv sein.
Denn man will ja die Interaktion zwischen Dir und Deinem Sohn beurteilen.

Vermeide die Negativformulierung. "Weigerung"? Du weigerst Dich nicht, sondern Du machst es richtig.
Begleiteter Umgang soll die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind fördern und zugleich so den normalen Umgang einleiten. Die Anwesenheit der Mutter würde das konterkarieren, weil sich das Kind nicht an Dich gewöhnen kann, sondern immer durch die "Hauptbezugsperson" abgelenkt werden würde.

Vermutlich wirst Du über den Tisch gezogen. Aber schiebe jetzt keinen Frust - denn das wird sich negativ auf Dein Gesamtbild auswirken.
Und dann hätte die Mutter Dich da, wo sie dich will.
Guten Morgen

Vielen dank erstmal für die Warmen Worte.

Aber erstmal brauche ich ein paar Fakten:
- War es ein Beschluss oder ein Vergleich?

Beschluss

- Hattest Du dem begleitetem Umgang zugestimmt? (ohne Zustimmung wäre die anordnung nur bei begründeter Kindeswohlgefährdung möglich)

Mann hat mich Quasi in die Ecke gedrückt das ich dem Zustimme ( Richterin ) .
Begründet Abgeblich durch Richterin: Weil keine Kommunikation zwischen KM und KV gäbe ? Aber deswegen mich als Gefährder darstellen ?

- Wie oft hattest Du Deinen Sohn vor Trennung gesehen? Hattest Du ihn hierbei auch alleine?

Vor Trennung haben wir ja zusammen gelebt. Ich habe so oft wie möglich mit meinem Sohn & Ex-Frau etwas Unternommen.

- Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Ja haben wir.
- Wird Dein Sohn noch gestillt?
Ja , aber er mag auch sehr gerne Beikost.

- Was wirft die Mutter Dir vor?
Ganze Katalog was mann sich vorher einstudiert hat , Fluchtgefahr mit Kind , Alkohol , das ich Sie geschlagen habe , das ich Arbeiten war , das meine Eltern Vermögend sind , usw ...

- Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
Jetzt Aktuell Hin und zurück 48KM.

- Geht Dein Sohn in den Kindergarten?
Nein zum glück noch nicht , Sie ist in einen Sozialen Brennpunkt gezogen . Das mit der Kita da habe ich eine Idee.
 

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