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Bedingungsloses Grundeinkommen

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Ein ungeschickter Vergleich: wenn das Geld nicht reicht, kann der Betroffene nur nicht mit Geld umgehen?
Es geht nicht um die Menge an Geld, sondern die Verwendung, manche Leute sind einfach so ungebildet, leiden an psychischen Störungen oder sonstwas, daß sie schlicht unfähig sind, sich um monatliche Zahlungen zu kümmern, daß die Miete pünktlich abgeht, genug Geld für die Abbuchung der Stromrechnung auf dem Konto ist und so weiter.
Das mit den unterlassenen Anträgen, daß Leistungen zustehen würde von denen der Betroffene nix weiß, weil er sich nicht informiert/nicht informieren kann (aus welchen Gründen auch immer, Hirn weggesoffen, funktioneller Analphabet oder sonstwas) kommt zusätzlich noch dazu, aber auch das ist ein Punkt, um den sich normalerweise das zuständige Amt kümmern müßte, so daß jeder die ihm zustehenden Leistungen in vollem Umfang bekommt. Aber das fällt in BGE-Zeiten ersatzlos weg.
 
Es geht nicht um die Menge an Geld, sondern die Verwendung, manche Leute sind einfach so ungebildet, leiden an psychischen Störungen oder sonstwas, daß sie schlicht unfähig sind, sich um monatliche Zahlungen zu kümmern, daß die Miete pünktlich abgeht, genug Geld für die Abbuchung der Stromrechnung auf dem Konto ist und so weiter. Das mit den unterlassenen Anträgen, daß Leistungen zustehen würde von denen der Betroffene nix weiß, weil er sich nicht informiert/nicht informieren kann (aus welchen Gründen auch immer, Hirn weggesoffen, funktioneller Analphabet oder sonstwas) kommt zusätzlich noch dazu, aber auch das ist ein Punkt, um den sich normalerweise das zuständige Amt kümmern müßte, so daß jeder die ihm zustehenden Leistungen in vollem Umfang bekommt. Aber das fällt in BGE-Zeiten ersatzlos weg.
Von krankhaften Einzelfällen abgesehen sollte das jedem Bezieher von Sozialleistungen gelingen, den Überblick über seine Finanzen zu behalten. Für die anderen gibt es Hilfestellungen bis hin zur "rechtlichen Betreuung", wo ein Betreuer allein die Verfügungsgewalt über Einkommen und Vermögen des Betreuten hat. -- Zum Unterstrichenen: die Angestellten dort tun doch gerade so, als gingen die Sozialleistungen von ihrem Privatkonto ab. Niemand, wirklich keine (sind meist wbl.) wird einen Betroffenen informieren, worauf er alles noch Anspruch hätte. Die sind eher daran interessiert zu sanktionieren - nach Vorgabe! Ja die gibt es: interne Vorgaben zu Sanktionen. Wer zu wenige ausspricht/verfügt, muß beim Amtsvorsteher antanzen. So läuft das! Da hilft nur, Gesetze runterladen und selbst lesen - oder zum Anwalt gehen. -- Es ist doch noch gar nicht klar, wie ein BGE aussehen könnte, welche Hilfestellungen dann wegfallen.
 
"Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß", danach leben einige Leute doch, möchten alle Freiheiten des Kapitalismus genießen, aber wenn es schiefgeht, dann wird ganz fix nach Papa Staat geschrien, der es gefälligst richten soll wie in der verflossenen DDR. 🙄

Höh? 😕 Ich kann dir in dieser Konstellation gerade nicht Folgen. Ich habe nach gar niemanden geschrien, ich habe dir lediglich nur erklärt wie das bei uns gehandhabt wurde. Demzufolge kann ich deine Antwort jetzt auch gar nicht mal so einordnen. :schulterzucken:
 
Dem "normalen" DDR-Bürger wäre es im Traum nicht eingefallen, seine Rechnungen nicht zu bezahlen, ob Miete oder sonstwas. Natürlich waren die Mieten damals nicht so unanständig hoch wie heute. Das gehörte zum Ehrbegriff, keine Schulden zu haben! Was meinst Du, warum es nach der "Wiedervereinigung" einen so eklatanten Mangel an Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern in der ehemaligen DDR gab? Die miese, ehrlose Zahlungsmoral haben die Wessis doch erst importiert frei nach dem Motto: wir halten die Zahlung solange zurück, bis der Gläubiger pleite ist. Dann ist keiner mehr da, der Forderungen stellt. Daß so ein System irgendwann gegen den Baum fährt, ist Dir aber schon klar? Kein BGE wird daran etwas ändern. Zuerst muß in den Köpfen klar sein, daß Schulden nicht "in" und nicht "normal" sind. Auf Pump leben geht eben nicht ewig gut. Folgende Gäste haben bei mir Hausverbot: "Pump mal" und "Kriste Morgen".

:daumen::daumen:
 
Ich denke ihr habt beide Recht, der überhitzte Wohnungsmarkt und H. 4 begünstigen Obdachlosigkeit.😉
Sorry Ondina, normalerweise bin ich in vielen Punkten Deiner Meinung, aber hier fällst auch Du auf das kapitalistische Gefasel rein: es gibt keinen "überhitzten" Wohnungsmarkt, es gibt nur unanständig hohe Mieten und gewissenlose Spekulanten, die eine Preisblase wachsen lassen. Meiner Meinung nach hat niemand das Recht, Preise nur mit der Begründung eines Mangels ins Unermeßliche zu steigern. Das kommt ganz deutlich wieder die Natur des Menschen zum Tragen, die es rigoros zu reglementieren gilt: die GIER. Aber da redet sich die Regierung auf "Sachzwänge" und den "freien Markt" raus.
 
Mit BGE wird die Moral garantiert nicht besser. Denn dann wird die ganz persönliche Faulheit auch noch von Staats wegen alimentiert. Ich könnte in BGE-Zeiten auch sagen, ich hab mich jetzt schon 30 Jahre abgeschuftet, und bevor ich ganz auseinanderfalle, will ich noch was haben vom Leben und laß den Beruf sausen, mit ein paar Einschränkungen und Flaschensammeln hier und da ( 😀 da bin ich hartgesotten, und in der Stadt hat´s Pfandflaschen massig) reiche ich mit BGE locker hin und leiste mir nur noch meine Hobbys, und die Allgemeinheit die es finanzieren muß kann mich mal gernhaben.

Und was bitte spricht ernsthaft dagegen? Man muss doch nicht schuften bis man am Arbeitsplatz in die eigens dafür bereitgestellte Kiste fällt.
 
Sorry Ondina, normalerweise bin ich in vielen Punkten Deiner Meinung, aber hier fällst auch Du auf das kapitalistische Gefasel rein: es gibt keinen "überhitzten" Wohnungsmarkt, es gibt nur unanständig hohe Mieten und gewissenlose Spekulanten, die eine Preisblase wachsen lassen. Meiner Meinung nach hat niemand das Recht, Preise nur mit der Begründung eines Mangels ins Unermeßliche zu steigern. Das kommt ganz deutlich wieder die Natur des Menschen zum Tragen, die es rigoros zu reglementieren gilt: die GIER. Aber da redet sich die Regierung auf "Sachzwänge" und den "freien Markt" raus.
Hier bei uns kostet ein halbwegs vernünftiger Neubau eine halbe Million. Und wir sprechen nicht von einem Luxusbau.

Wenn man das vermieten will, dann muss man auch was verlangen, damit es sich halbwegs lohnt. Das ist eine ganz einfache Rechnung.
 
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