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Bedingungsloses Grundeinkommen

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Ein BGE unterstellt, dass alles abgegolten ist. Das ist es sicherlich meistens, aber wenn nicht KANN das problematisch sein. Man muss eben bedenken, dass einige heute Hartz 4, spätere BGE Empfänger bereits per se nicht gut mit Geld umgehen können. Ein gutes Sozialsystem müsste manchen dieser Menschen auch schlicht nicht nur mit Geld sondern auch mit Rat und Tat helfen.

Und spätestens wenn Kinder mitbetroffen sind, weil die Eltern das Geld für Drogen oder anderes verpulvern, kann es leicht zur Katastrophe kommen. Hartz vom Sozialamt bedeutet zumindest eine gewisse Mit-Kontrolle neben dem Jugendamt, das bekanntlich auch schon öfteren katastrophal versagt hat, wenn es um das Wohl von Kindern in untauglichen Familien ging.
 
Wenn in der DDR jemand die Miete schuldig blieb, hat der Vermieter sich wahrscheinlich direkt an den Blockwart oder die sonst zuständige Stelle gewandt. Steht doch da, wenn der normale Weg nicht klappte, dann kümmerte sich der Staat direkt, "aber dann richtig".
Beim BGE in jetzigen Zeiten wäre das aber nicht mehr der Fall, daß irgendeine amtliche Stelle sich noch kümmert, wenn der Mieter unwillig oder unfähig ist zu zahlen. Dann säße der Mieter bald auf der Straße.

Nun ja aber das richtige kümmern hatte zur Folge das sich sowas die Mehrheit dann doch lieber nicht antun wollte und für die Klientel welche sich als sehr Hartleibig zeigte hält sich dann der Behördenaufwand in Grenzen übrigens auch in Finanziellen.

Vor allem war sowas auch Gesellschaftlich geächtet, so hat die Gesellschaft schon von selber dafür gesorgt das sowas nicht überhand nahm.
Übrigens Knastaufenhalte auch, da war man nicht der King wenn man raus kam sondern der Kong.😉😀
 
Ganz richtig, der gesellschaftliche Druck fehlt heute. Aber das ist halt die Freiheit des kapitalistischen Systems, das auch die Freiheit zu scheitern enthält.

Edit: und wem´s nicht paßt ... ein paar Diktaturen gibt es bekanntlich immer noch.
 
Es gibt Unterkünfte für Obdachlose. Aber viele wollen da nicht hin, weil sie mit Ihresgleichen aufeinanderhocken würden, was Diebstähle und Streitigkeiten provozieren würde (daß einer obdachlos ist, heißt eben nicht, daß er sich ganz automatisch mit anderen Obdachlosen verträgt), andere weil sie z. B. einen Hund haben (auch nicht so selten), in der Unterkunft aber keine Hunde erlaubt sind, viele Obdachlose haben auch "ihre" Stammplätze, wo sie lieber nächtigen als in einer Unterkunft - auch wieder wegen der ständigen Streitigkeiten und Ruhestörungen dort, wo mehr von ihnen, oft alkoholisiert und/oder psychisch auffällig, aufeinandersitzen. Wenn man in einer Stadt lebt und nicht ganz die Augen zukneift, macht man auch als Unbetroffener im Lauf der Zeit so seine Beobachtungen der "Szene".

In der DDR gab es sowas natürlich nicht, da hat man Alkoholiker, Süchtige, psychisch Auffällige und andere typische Obdachlosenanwärter irgendwann eingesammelt und gesondert untergebracht, frag mich nicht wie oder wo, wahrscheinlich in der Psychiatrie.

Nein es gab so Wohnstätten aber zumeist nur für Obdachlose meistens waren es Barackenunterkünfte noch aus dem Krieg dort wurden die alle hin verfrachtet und bekamen einen Arbeitsplatz verpasst was natürlich auch streng kontrolliert wurde. Ist derjenige der Arbeit unentschuldigt fern geblieben ging es in den Knast und das ohne viel Theater zu machen und da die bei uns bei weitem nicht so Komfortabel waren wie die hier und heute wollte da natürlich so schnell auch keiner hin also dann doch lieber das in kauf nehmen.😉😀

Viele waren auch froh dort eine Unterkunft und die Möglichkeit bekommen zu haben einen regelmäßigen verdienst zu generieren die haben sich dann dort ganz gut eingerichtet. Und sie waren sogar froh das der Staat sie so engmaschig kontrolliert hat, denn sonst wären sie vollkommen unter die Räder gekommen.

Alkoholiker, Tablettenabhängige sind in der Gesellschaft verblieben und so mit neben her gelaufen aber die hatten auch einen ganz schlechten stand, (weil das nicht als Krankheit gesehen wurde) ja es gab auch Entzugseinrichtungen aber die Plätze waren knapp gesät.

Ach so und es galt natürlich in der Gesellschaft als ganz und gar nicht Chic wenn man dort gelandet war, also vermied man das auch schon soweit man konnte.
 
Ganz richtig, der gesellschaftliche Druck fehlt heute. Aber das ist halt die Freiheit des kapitalistischen Systems, das auch die Freiheit zu scheitern enthält.

Edit: und wem´s nicht paßt ... ein paar Diktaturen gibt es bekanntlich immer noch.

Wem sollte es nicht passen wie kommst du jetzt darauf? 😕
 
"Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß", danach leben einige Leute doch, möchten alle Freiheiten des Kapitalismus genießen, aber wenn es schiefgeht, dann wird ganz fix nach Papa Staat geschrien, der es gefälligst richten soll wie in der verflossenen DDR. 🙄
 
Wenn in der DDR jemand die Miete schuldig blieb, hat der Vermieter sich wahrscheinlich direkt an den Blockwart oder die sonst zuständige Stelle gewandt. Steht doch da, wenn der normale Weg nicht klappte, dann kümmerte sich der Staat direkt, "aber dann richtig". Beim BGE in jetzigen Zeiten wäre das aber nicht mehr der Fall, daß irgendeine amtliche Stelle sich noch kümmert, wenn der Mieter unwillig oder unfähig ist zu zahlen. Dann säße der Mieter bald auf der Straße.
Dem "normalen" DDR-Bürger wäre es im Traum nicht eingefallen, seine Rechnungen nicht zu bezahlen, ob Miete oder sonstwas. Natürlich waren die Mieten damals nicht so unanständig hoch wie heute. Das gehörte zum Ehrbegriff, keine Schulden zu haben! Was meinst Du, warum es nach der "Wiedervereinigung" einen so eklatanten Mangel an Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern in der ehemaligen DDR gab? Die miese, ehrlose Zahlungsmoral haben die Wessis doch erst importiert frei nach dem Motto: wir halten die Zahlung solange zurück, bis der Gläubiger pleite ist. Dann ist keiner mehr da, der Forderungen stellt. Daß so ein System irgendwann gegen den Baum fährt, ist Dir aber schon klar? Kein BGE wird daran etwas ändern. Zuerst muß in den Köpfen klar sein, daß Schulden nicht "in" und nicht "normal" sind. Auf Pump leben geht eben nicht ewig gut. Folgende Gäste haben bei mir Hausverbot: "Pump mal" und "Kriste Morgen".
 
Zuletzt bearbeitet:
...Ein BGE unterstellt, dass alles abgegolten ist. Das ist es sicherlich meistens, aber wenn nicht KANN das problematisch sein. Man muss eben bedenken, dass einige heute Hartz 4, spätere BGE Empfänger bereits per se nicht gut mit Geld umgehen können...
Ein ungeschickter Vergleich: wenn das Geld nicht reicht, kann der Betroffene nur nicht mit Geld umgehen? Nein, ich denke, daß die meisten H4-Empfänger nur ihre Rechte nicht oder ungenügend kennen. Warum wohl habe ich in der letzten Arbeitlosigkeit über zwei Dutzend Klagen gegen das jobcenter (ohne Rechtsbeistand) angestrengt - und etwa die Hälfte davon gewonnen? Die haben mir sogar Eingliederungsgeld gezahlt beim nächsten Job, weil sie froh waren mich los zu sein. 😀 Aber selbst das: wer kennt schon §16g SGB II? Man muß nicht, wenn man sich mit dem SGB I - III beschäftigt, nur vom Regelsatz leben. Ein BGE sollte alle Lebenshaltungskosten abdecken - von der Miete bis zum Friseur. Doch da muß es Regelungen geben, die Gläubiger vor der miesen westlichen Zahlungsmoral schützen.
 
Kein BGE wird daran etwas ändern. Zuerst muß in den Köpfen klar sein, daß Schulden nicht "in" und nicht "normal" sind. Auf Pump leben geht eben nicht ewig gut. Folgende Gäste haben bei mir Hausverbot: "Pump mal" und "Kriste Morgen".
Mit BGE wird die Moral garantiert nicht besser. Denn dann wird die ganz persönliche Faulheit auch noch von Staats wegen alimentiert. Ich könnte in BGE-Zeiten auch sagen, ich hab mich jetzt schon 30 Jahre abgeschuftet, und bevor ich ganz auseinanderfalle, will ich noch was haben vom Leben und laß den Beruf sausen, mit ein paar Einschränkungen und Flaschensammeln hier und da ( 😀 da bin ich hartgesotten, und in der Stadt hat´s Pfandflaschen massig) reiche ich mit BGE locker hin und leiste mir nur noch meine Hobbys, und die Allgemeinheit die es finanzieren muß kann mich mal gernhaben.
 
Soweit ich weiß durfte es das ja offiziell gar nicht geben, weil ja jeder ein Recht auf Arbeit und Wohnung hatte.
Stimmt, aber wenn schon, dann mußt Du alles lesen: Das Recht auf Arbeit begründete gleichzeitig auch die Pflicht zur Arbeit, da würde jeder "gelernte" Wessis empört aufschreien: "Zwangsarbeit!".
 
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