Du schreibst in der Antwort (für mich nicht zitierbar, da innerhalb des Originalzitats... bitte zukünftig bleiben lassen?!)
Warum soll ich mir mehr Arbeit machen?
Das ist so oft geschrieben worden, wie man (du) das einfach handhaben kann, das erspare ich mir jetzt.
was von 80%iger Erstattung bei Beihilfe für Beamte? Sowas hab ich ja noch nie gehört, bei welchen Leistungen gilt das genau? Normal sind maximal 50 %, da die restliche Erstattung ja über die private KV (keine Ahnung, warum ich stattdessen ständig "freiwillige" geschrieben habe, ist ja ganz und gar nicht "freiwillig") laufen muß - und 50 % auch nur im günstigsten Fall, Extrawürste wie z. B. teurer Zahnersatz sind bei bestimmten Beträgen gedeckelt und erreichen nie die 50 % in der Beihilfe, für die Differenz muß der Beamte entweder eine Zusatzversicherung bei seiner KV abschließen oder selbst in den Geldbeutel greifen.
Soll ich mich dafür rechtfertigen, was du noch nicht gehört hast? 🙂
Du widerlegst dich gerade selbst.
Doch, die Restkostenversicherung ist doch freiwillig.
Zudem ist sie billiger, als eine gesetzliche Kasse.
In NRW ist das so:
Es wird erstattet:
Den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern 70%,
den Beihilfeberechtigten im Ruhestand (Versorgungsempfänger) 70%,
den berücksichtigungsfähigen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner 70%,
und berücksichtigungsfähige Kinder 80%!
Und sozialversicherungspflichtig sind oder werden Einkommen nur, wenn das gesetzlich so vorgeschrieben und vereinbart ist, was bei den Beamten im Moment nun mal nicht der Fall ist, ebenso wie bei vielen Rentnern, die im Moment nicht über die Freibeträge kommen.
Was ist das denn für ein Argument?
Sie gehören aber alle in gesetzliche Kassen, weil sonst die Solidaritätsgemeinschaft nur ein schönes Wort ist, jedoch nicht real ist.
Da ist die Schweiz Vorbild.
Änderungen müssen erst mal gegen den Widerstand aller Betroffenen und deren Gewerkschaften oder sonstigen Vertreter erkämpft werden, brauchen also eine verdammt gute Begründung, das heißt zumindest eine Besserstellung der Betroffenen - hier oder woanders - trotz Einführung der Versicherungspflicht.