Guten Morgen liebe Foristas,
ganz lieben Dank für Eure Gedanken, Ideen, Anstöße!
Ne, ich war nicht betrunken, knülle heißt für mich "müde"🙂.
Danke für das detaillierte Aufzeigen der Möglichkeiten, Violetta V. Übungsleiter hab ich auch schon überlegt.
Nachdem ich jetzt bisschen geschlafen hab, denk ich: da sollte ich mich wirklich, wie Kasiopaja sagt,
rechtlich mal informieren, wie es denn nun wirklich mit meinen Zahlungen steht, bzw., was ich denn schlussendlich wirklich "behalten" darf.
Liebe weidebirke, Ich hatte das damals, als es soweit war, dass Kind in WG zog, alles akribisch "gegoogelt". Es war eine offizielle Seite und da stand, dass der Selbstbehalt für berufstätige, alleinerziehende Eltern, im Fall: das Kind zieht in eine vollstationäre Wohngruppe eben 1400,- beträgt. Für nicht arbeitende, alleinerziehende war es sogar noch weniger. (1200,-).
Oder weißt Du es sogar konkrekt, weidebirke? Also, wie nach § 93 SGB VIII der "Selbstbehalt" ist?
Ich werde mich rechtlich erkundigen, vielen Dank für den guten Hinweis. Dann weiß ich es wenigstens ganz sicher. Das Kindergeld, was mir überwiesen wird, MUSS ich aber auf jeden Fall an das JA überweisen, denn die finanzieren ja die Wohngruppe mit.
Danke, liebe stardurst, für das tolle Angebot. Nein, ich wohn leider ganz woanders :-( . Es ist aber anhand Eurer "Reaktionen" zu sehen, dass 10,- echt zu wenig sind.
Ihr Lieben, jetzt werd ich mal mein Gehirn durchlüften, damit ich mal auf frische Ideen komme!!
Habt Alle einen schönen Feiertag und fröhliche Ostern!!!
Herzlichst, SinaLynn