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Austritt nur deutschsprachigen Katholiken möglich?

Status
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E

EuFrank

Gast
Hallo Leser!

Im Zusammenhang mit den neuesten Ärgernissen bezüglich der Katholischen Kirche und den daraufhin zu verzeichnenden Kirchenaustritten habe ich im Radio gehört, dass Katholiken weltweit nicht aus der Kirche austreten können. Jedenfalls wäre die Taufe nicht rückgängig zu machen. Der Austritt ginge nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Heißt das, dass die Katholiken anderer Länder auch keine Kirchensteuer zahlen?

Ist es vielleicht so, dass nur in den genannten Ländern ein sogenanntes Staatskirchentum besteht?
 

mikenull

Urgestein
Diese Kirchensteuer ist ein interessanter Aspekt. Ich glaube nicht das man in anderen Ländern wie der BRD Kirchensteuer zahlen muß.
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Zitronengelb!

Naja, rein eschatologisch gesehen ist die Taufe nicht rückgängig zu machen. Vielleicht meinen die das?
Dass man die Taufe nicht rückgängig machen kann, ist katholische Lehre. Das ist auch so in Ordnung. Aber diese Lehre gilt natürlich sowohl für die deutschsprachigen Länder als auch für den Rest der Welt.

Vielleicht kriege ich noch mal einen Link auf diesen Beitrag. Es war glaubich bei WDR5 in den Nachrichten zu hören.
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Threadteilnehmer und Leser!

Ich habe bei Wikipedia folgendes Zitat gesehen:
Wikipedia meinte:
Die Katholische Kirche
Wikipedia meinte:
kennt keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche, da eine Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann. Dennoch knüpft sie an einen entsprechenden Versuch kirchenrechtliche Folgen.
Wenn das stimmt, dann wären Austritte nach katholischer Lehre gar nicht möglich. Versucht jemand aber auszutreten (was ja angeblich nicht möglich sein soll), dann würde er mit "kirchenrechtlichen Konsequenzen" rechnen müssen. Scheint irgendwie unlogisch zu sein.
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Zitronengelb!

Ja, mach mal. Ich habe kath. Theologie studiert und würde mich sehr dafür interessieren.
Danke.
Habe einen sehr interessanten Link gefunden. Sehr interessant ist das, was Antworter1 schreibt. Er gibt einen sehr ausführlichen Überblick über die Praxis in anderen Ländern (zB Island, Dänemark, Brasilien etc.):
Man kann nur in Deutschland, sterreich und Schweiz aus der Kirche austreten - was ist das denn? - Yahoo! Clever
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Threadteilnehmer und Leser!

Zwei interessante Zitate dazu:
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20090207012342AAv4VGq meinte:
...

Großbritannien...
In Großbritannien wurden die Kirchen nie enteignet – wie vor allem in Frankreich und den USA –, daher bestreiten sie die nicht durch Spenden gedeckten Ausgaben aus ihrem eigenen Vermögen heraus.
...

Island...
In Island können die Steuerpflichtigen wählen, ob die obligatorische Kultursteuer der evangelisch-lutherischen Volkskirche oder der Universität Islands zukommen soll...
 
E

EuFrank

Gast
Hallo Threadteilnehmer und Leser!

Also es scheint so zu sein, dass man theologisch gesehen nicht austreten kann, aber verwaltungstechnisch. Ich glaube, das wäre ein schönes Thema für Urban Priol :):):).


 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Klingt aus juristischem Gesichtspunkt so mitternächtlich geschätzt betrachtet (jetzt kann ich eh nicht mehr glasklar logisch denken um die Uhrzeit... ;):p)

nach "Nötigung" (durch den Rücktrittsverweigernden )

§ 240 StGB Nötigung in lexexakt.de - Das RechtsLexikon und Rechtswörterbuch Definition/Erklärung/Erläuterung/Bedeutung

oder Eingehungsbetrug (durch den Taufenden)

http://lexikon.calsky.com/de/txt/e/ei/eingehungsbetrug.php


...d.h.: da man als Baby getauft wird u.noch nix wissen kann über "Rückabwicklung oder nicht" u."Aufhebung des Vertrages d.Seelenüberschreibung an die kath.Kirche"....


Also ist es kein Vertrag...den man auch aufkündigen kann..
naja..oder ist es allgemein eine Täuschung?

Oder Ausnutzung der Lage (Baby= Sprachunkundigkeit...versteht den Täufer eh nicht?)

Sehr seltsam... "ätsch,Ihr seid lebenslang im Zeck" :eek:

Na dann....gute Nacht....

Micky
 
Status
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