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Austritt nur deutschsprachigen Katholiken möglich?

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Hallo Chris1970!

Letzlich verhält es sich mit der Ausgangsfrage ob eine Austritt aus der Kirche nur deutschsprachigen Katholiken möglich ist so:

Es kann nur ein offizieller Austritt einzelner Personen erfolgen, wenn man die vorher auch einzeln als Mitglieder erfasst hat.

Dies ist in den 3 Ländern der Fall (also betrifft es nicht alle deutschsprachigen Katholiken, die in Luxenburg z. B. nicht).

Diese Länder sind

- Deutschland
- Schweiz
- Österreich

Da hier eine personenbezogene Kirchensteuer abgeführt wird.

Somit kann man nur hier seinen Unwillen damit kund tun , indem man aus der Kirche austritt und somit die Zahlung der Kirchensteuer verweigert.

In Ländern, in denen die Gläubigen nicht namentlich erfasst sind, können Sie auch nicht - in dem Sinne - namentlich austreten.

Sie können natürlich einfach nicht mehr daran glauben. Das kann aber zahlenmäßig nicht erfasst werden.

Auch andere Länder - außer den 3 genannten - trennen bezüglich der Finanzierung nicht so ganz strikt zwischen Kirche und Staat, aber die Kirche wird dort anders finanziert als in den 3 o. g. Staaten.

siehe

Kirchensteuer ? Wikipedia
Danke für die Infos! Ist doch häufig interessant und lehrreich, wie dieselben Dinge in anderen Ländern gehandhabt werden 🙂.
 
Diese Kirchensteuer ist ein interessanter Aspekt. Ich glaube nicht das man in anderen Ländern wie der BRD Kirchensteuer zahlen muß.

In Schweden bezahlt man diese auch. Damit ist man namentlich geführt, kann also auch austreten, indem man die Kirchensteuer nicht mehr bezahlt.

Um die Beerdigung muss man sich keine Sorgen machen, die ist in einer anderen Abgabe (avgift) enthalten.

/binich
 
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