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EuFrank
Gast
Hallo Chris1970!
Danke für die Infos! Ist doch häufig interessant und lehrreich, wie dieselben Dinge in anderen Ländern gehandhabt werden 🙂.Letzlich verhält es sich mit der Ausgangsfrage ob eine Austritt aus der Kirche nur deutschsprachigen Katholiken möglich ist so:
Es kann nur ein offizieller Austritt einzelner Personen erfolgen, wenn man die vorher auch einzeln als Mitglieder erfasst hat.
Dies ist in den 3 Ländern der Fall (also betrifft es nicht alle deutschsprachigen Katholiken, die in Luxenburg z. B. nicht).
Diese Länder sind
- Deutschland
- Schweiz
- Österreich
Da hier eine personenbezogene Kirchensteuer abgeführt wird.
Somit kann man nur hier seinen Unwillen damit kund tun , indem man aus der Kirche austritt und somit die Zahlung der Kirchensteuer verweigert.
In Ländern, in denen die Gläubigen nicht namentlich erfasst sind, können Sie auch nicht - in dem Sinne - namentlich austreten.
Sie können natürlich einfach nicht mehr daran glauben. Das kann aber zahlenmäßig nicht erfasst werden.
Auch andere Länder - außer den 3 genannten - trennen bezüglich der Finanzierung nicht so ganz strikt zwischen Kirche und Staat, aber die Kirche wird dort anders finanziert als in den 3 o. g. Staaten.
siehe
Kirchensteuer ? Wikipedia