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Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Eine Kaution nicht zurück gezahlt fällt glaube ich nicht darunter. Das einzige was vermutlich der Fall ist, sie hat das Geld nicht auf einem Extra Konto angelegt, was man mit einer Kaution immer machen muss, wissen tue ich es nicht, bin mir nur ziemlich sicher. Würde das unter solch einer unerlaubten Handlung fallen?
 
Ich denke "nein". Wenn ein Richter diese Falschbehandlung der Kaution als Veruntreuung definieren würde, dann schon. Es genügt nicht, dass sich jemand falsch verhalten hat, sondern es muß sich um eine strafbare Handlung handeln.
 
Das ist n.m.M. auch richtig. Aber das trifft auch nur dann zu, wenn die unerlaubte Handlung bewiesen und als solche offiziell anerkannt ist. Eine Behauptung alleine bringt es auch nicht.

Etwas anderes wurde auch nicht behauptet. Es wurde dem TE lediglich ein ergänzender Hinweis gegeben. Ob die Schulden aus einer unerlaubten Handlung entstanden sind oder nicht, das kann nur er wissen.
 
Danke, Gast. Das Urteil war mir nicht bekannt. Dann sieht es ja so aus, dass unser Hilfe suchender LSC doch noch an seine Mietkaution kommen könnte.

Ich würde an Stelle von LSC den Artikel ausdrucken bzw. kopieren und dem Ex-Vermieter zusenden mit dem Hinweis, dass eine Verurteilung dazu geeignet ist, die mit der Insolvenz angestrebte Restschuldbefreiung zu verhindern. Ich würde mitteilen, dass ich bei ausbleibender Reaktion Anzeige wegen Veruntreuung stellen werde. Ich würde einen Termin setzen (bis zum ...) Insofern würde ich Druck ausüben wollen.... und ja, wenn der Vermieter nicht angemessen entgegenkommt und reagiert, würde ich einerseits ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen und andererseits Anzeige erstatten wegen Veruntreuung. Beides sind von einander unabhängige Prozesse.

Und bevor jemand von Erpressung spricht: Die Androhung rechtlicher Schritte bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen.

LG, Nordrheiner
 

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