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Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Ich habe mich leider vertippt, Vermieter und nicht Mieter. Ich vermiete keine Wohnungen, auch wenn ichs gerne würde 😀 Ich meine das Problem, wenn man als (Unter)Mieter einen Vertrag abschließt und am Ende nicht die Kaution zurück bekommt, wie in diesem Fall, ob man sich mit Schufa Auskunft oder anderweitig vorher absichern kann, denn das Ganze mit Insolvenz scheint viel zu leicht zu klappen.

Vor dem Jahr 2000 gab es nur die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen einen Offenbarungseid abzulegen. Dann wurden diese zahlungsunfähigen Personen bis zu 30 Jahre lang gepfändet. Diese Menschen haben sehr oft den Mut verloren, wieder auf die Füße zu kommen und einer bezahlten Arbeit nachzugehen.... denn es wurde eh "alles" gepfändet. Ich finde die jetzige Möglichkeit der Insolvenz wesentlich menschlicher.
Ok so ist es grundsätzlich nachvollziehbar, aber die Frage ist vorallem, warum sie zu solchen extremen Schulden gekommen sind. Irgendwie muss man dort gesetzlich unterscheiden, ob es ausversehen war oder grob fahrlässig finde ich. Die Person, mit der ich zu tun hatte ist ein riesen Unmensch und dort steckt volle Absicht hinter. Sie hat mir noch anderweitig versucht Geld aus meiner Tasche zu ziehen, was ich verhindern konnte zum Glück. Mir scheint das alles so leicht und nahezu unstrafbar. Sie hat sich die Jahre mit den Schulden ihren Luxus gegönnt (ohne Pfändbares über zu lassen), nun geht sie in Insolvenz, bekommt ihre 1000€ Netto im Monat, so wie viele andere Menschen auch, muss keinen Cent zurück zahlen und kann ruhig ihr Leben leben abgesehen von dem Papierkram und das sie 6 Jahre lang kein weiteres Einkommen haben darf (offiziell/auf dem Konto). Ich weiß nicht ob es von ihr so durchdacht gewesen ist oder nur so gekommen ist, aber so kann man Menschen beklauen ohne bestraft zu werden und sich selbst nen besseres Leben machen. Das Gesetz schützt hier die Falschen meiner Ansicht nach und muss besser differenziert werden.
Unabhängig davon, wie sollte ich mich jetzt verhalten? Einfach ignorieren wie kasiopaja schreibt? Scheint mir erstmal am besten, dann würde glaube ich zugestimmt werden und ich habe selber keine Kosten?
 
ich denke, wenn Du nichts machst, hast Du keine Mühe und es kommt vermutlich das Gleiche heraus, als ob Du zustimmen oder ablehnen würdest.

Was die Kaution betrifft, so würde ich diese bei Auszug verrechnen, in dem ich die letzte👎 Kaltmieten nicht mehr bezahle.
 
Äh, nicht strafbar ist das verhalten nicht.

Es kommt auf die jeweilige Betrachtungsweise an, sowie auf den Umstand, ob eine Verurteilung vorhanden ist.

D.h. wenn jemand eine Wohnung mietet, die weit über dem persönlichen Budget liegt, dann begeht man einen Betrug.

https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland)

und Geldschulden aufgrund von Straftaten sind nicht von der Insolvenz umfasst, was bedeutet, die lösen sich dann nicht in Luft auf, sondern bleiben weiterhin bestehen.

Privatinsolvenz und unerlaubte Handlung wie Betrug - Empfehlung für den Privatinsolvenz -Fall-
 
Moin,

wenn du den Nullplan ignorierst, kommt es automatisch zu einer Insolvenz des Schuldners.

Der Nullplan kommt nur zustande, wenn alle (ausdrücklich) zustimmen. Anders formuliert, selbst wenn du dem zustimmen würdest, die Wahrscheinlichkeit, dass andere dem ebenfalls zustimmen, ist unwahrscheinlich.

Dann bekommst du irgendwann ein Schreiben vom Insolvenzverwalter. Hier kannst du dann deine (unstrittige) Forderung nebst Zinsen anmelden. Mit Nachweisen allerdings (Beleg, Rechnung).

Allerdings ob du dadurch dann dein Geld wieder siehst, ungewiss....

Aber weitere Kosten entstehen bei der Anmeldung der Forderung nicht (ok, Porto ausgenommen).


Liebe Grüße
 
Wenn Du , weil Du Geld bekommst , die Kosten auf Dich nimmst einen Titel vor Gericht zu erwirken, so mußt Du den, glaube ich, regelmäßig erneuern ( alle 3 Jahre ( kann sich aber geändert haben ) ) dann gilt der 30 Jahre .

Das ist interessant wenn die Leute , die Dir Geld schulden irgendwann erben , die Kosten die Dir entstehen müssen die glaube ich übernehmen.....den Titel kannst Du auch verkaufen an Inkassounternehmen....alles eine Frage des Nutzen / Möglichkeiten / Prognose Kalküls.

Eine außergerichtliche Regelung findet statt , wenn a alle Schuldner verzichten oder b mit einem Teilbetrag einverstanden sind , in der Regel sind das so um die 30 % der Schuldensumme, besser als aufgrund der Insolvenz garnichts zu sehen.

Was ich Dir ebenfalls rate, wenn nichts zu holen ist ....Verrechnung der Mietkaution mit der Kaltmiete oder Nebenkostendforderungen des Vermieters.

Ich hab mal gehört , daß eine Mietkaution festgelegt werden muß, inwieweit der Vermieter da gegen ein Gesetz verstoßen hat ?????

Aber aus meiner Sicht , Leute, die es drauf anlegen, mit allen Wassern gewaschen sind scheuen auch eine Insolvenz nur dann, wenn sie Aussichten haben irgendwann in den nächsten 6 Jahren deutlich mehr Netto zu haben, was sie aber auch geflissentlich unterlassen, um nicht gegen die Insolvenzauflagen zu verstoßen , wenn sie drin sind, logisch oder ?

So ein Nullplanversuch kann bedeuten , das es jemand versucht außergerichtlich davonzukommen weil er weiß eine Insolvenz dauert 6 Jahre und da keinen Bock drauf hat.......

Ist derjenige in einer Insolvenz und Du hast noch Geld von ihm zu bekommen, kannst Du immer noch , auch in der Insolvenz, auf Dein Geld verzichten.

erkundige Dich mal nach den Kosten eines Titels und dessen Erneuerung , weil Du ja damit in Vorkasse gehen müsstest.

Ist ja keine große Sache ( nur ne Mietkaution einer Untermiete , also nicht 10.tausende von Euros ) da kann Dir auch ein Forum Tips geben , Jurathek - das juristische Portal .....die sind rechtlich gesehen ganz fit ....

da lohnt wahrscheinlich der Gang zum Anwalt nicht ...ob Du Dich einverstanden erklärst mit der außergerichtlichen Lösung kommt auch die Formulierung an ....

"melden Sie sich bezüglich der von mir geschuldeten Summe nicht , gehe ich davon aus, daß sie mir die Schulden erlassen" hat keine Wirkung - gegenstandslos.

Erst wenn Du erklärst , daß Du verzichtest, verzichtest Du auch es gibt aber auch eine Frist bezüglich der Verjährung, deshalb Titel erwirken , aber nur , wenn es sich wirklich lohnt ...sonst weiteres Geld zum Fenster rausgeworfen ....
 
Danke für die Antworten.

@Gast: Was meinst du von wem? Einer Person die sich bei vielen stark verschuldet hat, ich nenne hier keine Namen. Sie ist bei einer Verbraucherzentrale. In dem Link steht alles was über 1030 € hinausgeht muss abgegeben werden. Das wundert mich nicht, denn im Schreiben steht, sie bekommt ca. 1000 € netto, also genau dadrunter. Sie weiß in etwa was sie tut. Die hat Erfahrungen mit sowas, verarscht seit langem Menschen und hat Anwälte in der Familie.

Ich habe vorhin bei der Verbraucherzentrale in meiner Stadt angerufen (andere als ihre) und die Frau am Telefon hat mir erzählt, das diese 0 € Schreiben ständig rausgehen, das sei normal und das ihre Erfahrungen so sind, das man auch nichts mehr bekommt aber bei weiteren Fragen meinte sie, das sie dafür nicht geschult worden sei und vorher schon das nur Schuldner beraten werden, nicht Gläubiger, was ich sehr komisch finde. Tätern wird geholfen und Opfern nicht?

Zum Gericht möchte ich nicht, weil dann noch mehr Kosten auf mich zukommen, das dient alles nicht mehr dem Sinn an mein Geld zu kommen, meine Ausgaben werden nur immer mehr und zudem auch stressig. Portokosten gehen für eine Weile aber wenn es eh nichts zu holen gibt?

Ich frag mich ob eine 2 Wochen Frist überhaupt rechtsmäßig ist für ein Antwortschreiben meinerseits, es scheint mir sehr kurz.

Es gibt bei Insolvenzen immer einen Verwalter, Treuhändler, den meine ich nicht den Schuldner.
Ist das ein Offizielles Schreiben vom Gericht oder Schuldenverwalter, darum geht es?
Ein Rechtsanwalt von der kann dir schreiben was er will, damit hast du nichts zu tun, du darfst nur nicht zustimmen.
Man kann sie gar wegen Müßiggang anzeigen, wenn sie weiter Schulden macht, dann kommt es zu Haftstrafen.
Seit dem 1. Juli 2014 gelten neue Regeln zur Verbraucherinsolvenz:
Es werden alle Gläubiger angeschrieben und ein Teilverzicht oder Ratenzahlungen angestrebt.
Es müssen allerdings alle Gläubiger zustimmen.
Diese Variante ist für den Verschuldeten am günstigsten, da weder Gerichtsgebühren noch Kosten für den Insolvenzverwalter anfallen.
Durch die Privatinsolvenz fallen Kosten für das Gericht und für den Treuhänder an, die Sie zahlen muss.
Während des Insolvenzverfahrens darf dem Schuldner nur das genommen werden, was auch bei einer Zwangsvollstreckung weg wäre.
Was vom Gehalt bleibt, richtet sich nach der Pfändungstabelle.
Schau mal hier rein: Neue Regeln in der Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz - Finanztip
 
Mit einem erfolgreichen Insolvenzverfahren wird jeder Titel nutzlos. Das ist doch gerade der Sinn einer Insolvenz, die bis dahin aufgelaufenen Schulden zu regeln. Innerhalb der Insolvenz werden Schulden mehr oder weniger getilgt. Meistens weniger. Und der Rest verfällt. Dazu dient dann die Restschuldbefreiung nach Ablauf der Insolvenz.

Geld für einen Titel auszugeben, ist also rausgeworfenes Geld, es sei denn, das Insolvenzverfahren kommt nicht zustande.
 
Nur mal für den TE als Hinweis:

Falls die Schulden mit einer unerlaubten Handlung in Verbindung stehen, sind diese nicht von der Insolvenz erfasst.

Wenn dies so ist, Mahnverfahren einleiten mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Dieser ist dann 30 Jahre gültig.
 

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