Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Nur mal für den TE als Hinweis:

Falls die Schulden mit einer unerlaubten Handlung in Verbindung stehen, sind diese nicht von der Insolvenz erfasst.

Wenn dies so ist, Mahnverfahren einleiten mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Dieser ist dann 30 Jahre gültig.

Nur nützt das auch nichts, weil die Kosten dafür vermutlich den Nutzen übersteigen.
 
Zum Einen kostet das nicht viel und geht mittlerweile sogar online und zum Anderen wissen wir ja nicht wie hoch die Schulden sind und ob tatsächlich die Schulden aus einer unerlaubten Handlung entstanden sind.

Mein Hinweis war der Vollständigkeit halber an den TE adressiert, bevor er nur eventuelles überschaubares Fachwissen vermittelt bekommt.
 
Das Schreiben kommt von der Verbraucherzentrale aus einer anderen Stadt. Die Frist die mir im Schreiben gesetzt worden ist, ist nun verstrichen und ich habe nicht drauf reagiert. Ich weiß nicht ob diese überhaupt Gültigkeit hat mit den 2 Wochen aber mir war das alles zeitlich zu knapp und dies ist leider ein Thema, was für mich zu schwer zu greifen ist. Je mehr ich mich mit befasse, umso mehr Fragen entstehen aber auch und es ist ein großer Zeitaufwand.
Was ich bräuchte wäre wirklich jmd. der sich für mich darum kümmert, aber ein Anwalt kostet Geld und das lohnt sich für mich nicht. Es geht um die Kaution, über 600 Euro. Die Verbraucherzentrale berät mich nicht und ob ein Mieterschutzverein hier noch helfen kann weiß ich nicht, kostet aber auch und mir ist es all das im Endeffekt nicht wert, mir fehlt der Nerv und auch teils die Zeit, mich da so intensiv weiter mit zu beschäftigen.
Ausgezogen bin ich vor 2 Jahren und ein paar wenigen Monaten. Verjährung ist nach 3 Jahren.
Ich warte ab was dort kommt und werde einfach gucken, das ich den Aufwand für mich gering halte und es nicht vor Gericht geht. Bei meinen recherchen im Netz, ob noch eine Möglichkeit besteht an das Geld zu kommen, man findet so unglaublich viele unterschiedliche Kommentare und Begründungen, man kann da einfach nicht nach gehen, die Tendenz ist aber stark so, das ich mein Geld eh nicht mehr wieder sehen werde und ich denke ich kann damit auch abschließen. Wer weiß, vielleicht begegnet man sich nochmal im Leben (was jetzt keine Drohung darstellen soll).
Wenn es jmd. interessiert wie der weitere Verlauf ist, schreibe ich noch was dazu bei Zeiten oder sollte nochmal eine Frage auftreten.
Danke für eure hilfreichen Antworten.
 
Zum Einen kostet das nicht viel und geht mittlerweile sogar online und zum Anderen wissen wir ja nicht wie hoch die Schulden sind und ob tatsächlich die Schulden aus einer unerlaubten Handlung entstanden sind.

Mein Hinweis war der Vollständigkeit halber an den TE adressiert, bevor er nur eventuelles überschaubares Fachwissen vermittelt bekommt.
Der gerichtliche Mahnbescheid, bei dessen Anerkennung, der Titel dann erwirkt werden kann, kostet nicht viel.

Aber ihn per Gerichtsvollzieher durchsetzen zu lassen dann schon.
 
Formular für den Manhnbescheid gibts auch im Schreibwarenladen , Gebühren sind so 32,50 oder so ....beim Amtsgericht ...das würde ich noch machen ...auch für 600 , dann hast Du aber was gültiges in der Hand .....
 
Man hat ja 30 Jahre Zeit und es kommen dann ja auch noch die Verzugszinsen dazu.

Muss man ja auch nicht alles verstehen.
 
Wie schon mal oben ausgeführt: Wenn die Schulden im Rahmen einer unerlaubten Handlung entstanden sind, dazu zählt auch Betrug etc., dann fallen diese nicht unter die Insolvenz und bleiben erhalten und können nach dem Verfahren weiter vollstreckt werden.
 
Wie schon mal oben ausgeführt: Wenn die Schulden im Rahmen einer unerlaubten Handlung entstanden sind, dazu zählt auch Betrug etc., dann fallen diese nicht unter die Insolvenz und bleiben erhalten und können nach dem Verfahren weiter vollstreckt werden.

Das ist n.m.M. auch richtig. Aber das trifft auch nur dann zu, wenn die unerlaubte Handlung bewiesen und als solche offiziell anerkannt ist. Eine Behauptung alleine bringt es auch nicht.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben