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Ausgenutzt als BFDler? ALG II, Kindergeld

against-expectation

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben,
Ich melde mich hier mal für meinen Freund, vllt ist hier jemand rechtlich besser informiert als ich und kann hier helfen. Wird ein etwas längerer Post zu verschiedenen Anliegen (ihr könnt wenn ihr wollt was überspringen)

1. BFD Arbeitszeiten
2. ALG II
3. Kindergeld

Ausgangssituation:

1. BFD

Mein Freund macht einen BFD beim Roten Kreuz und finde es etwas "stark" dass er dort 50 Stunden die Woche arbeiten muss (meist in 10 Stunden Schichten zzgl. Überstunden, da kommt er dann auch oft auf bis zu 60 Stunden) und bisher auch nicht einen einzigen (ges.)Feiertag frei hatte.
Er nimmt das Ganze sehr ernst und beschwert sich nicht. Heute ist er wieder trotz Erkältung in die Arbeit gehirscht. Auf meine Bedenken hin, dass er vllt Zuhause bleiben sollte, bevor er jemanden ansteckt der evtl. Schon eine Grunderkrankung hat (er fährt ja KTW), meinte er nur, er möchte niemanden den Feiertag kaputt machen der dann für ihn einspringen müsste..
Aber mal ehrlich, ist das noch normal? Das ganze für 390€ find ich grenzt wirklich schon an Sklaverei. Er kommt teilweise um 11 Uhr nachts heim und muss dann um 6 wieder in der Arbeit stehen (Wechsel spät-/frühschicht). An Essen denkt er dabei dann natürlich auch nicht mehr, weil er völlig fertig ist. Kann man da irgendwas machen, oder reagiere ich da einfach überzogen?

2. ALG II

Wie ihr vllt schon gelesen habt bekommt mein Freund 390€ Taschengeld für seinen BFD. Er wohnt in einer WG und zahlt da einen sehr guten Preis von 200€ warm. Nun ist es ja so, dass ihm aufstockendes ALG II zusteht, wisst ihr wie das mit den Freibeträgen aussieht? Habe Sachen zwischen 175 und 200€ gehört die anrechnungsfrei bleiben?
Und die andere Sache ist natürlich das Kindergeld das natürlich immer mit angerechnet wird. Nur gibt es da ein kleines Problem...

3. Kindergeld

... Das Kindergeld steht meinem Freund zwar jetzt wieder zu, allerdings ist die Zuständigkeitsfrage noch immer nicht geklärt. Österreich und Deutschland streiten jetzt seit Monaten wer zahlen muss, da die Mutter zwar in DTL lebt, aber dort nicht mehr erwerbstätig ist und der Vater in Österreich arbeitet (und soweit ich weiß auch dort die Staatsangehörigkeit hat). Habt ihr da eine Idee, was auch ER (mein Freund) tun kann, weil sonst immer alles sehr kompliziert über seine Mutter läuft, die auch eigentlich keine Zeit dafür hat.

Nachtrag ALG II + Kindergeld

Gibt es auch eine Möglichkeit damit das Kindergeld im ALG II nicht angerechnet wird, da er das ja de facto nicht bekommt? Im Normalfall ist es dem Arbeitsamt ja egal ob das nun auch ausgezahlt wird oder nicht, sie berechnen das einfach mit ein, aber wie sieht es aus, wenn der Anspruch nicht ganz geklärt ist, bzw. Nicht klar ist wer zuständig ist, und was passiert wenn Österreich zuständig fürs Kindergeld ist? Wie wird das dann berechnet?

Vielen Dank fürs Lesen!
Und natürlich vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Viele liebe Grüße!
 

Blaumeise

Aktives Mitglied
Boha... wenn ich sowas lese, könnte ich gleich wieder im Strahl kotzen :mad:
Eindeutiges JA! Ja, er wird ausgenutzt! Allerdings muss man auch dazu sagen: Es gibt die, die ausnutzen und die, die sich ausnutzen lassen. Dein Freund wäre durchaus in der Position auch mal klar NEIN zu sagen. Was soll ihm denn passieren?
Ich hatte mal ein FÖJ absolviert. Mit der Stelle und den Kollegen, wo ich beschäftigt war, hatte ich keine Probleme. Dafür hatte ich ganz erhebliche Probleme mit den Träger. Da habe ich den Mund nicht nur einmal aufgemacht. Geschmeckt hat das denen nicht, aber passiert ist mir auch nichts, weil ich durch meine Vorbildung genau wusste, dass ich im Recht bin.

Was das Aufstocken betrifft: Wie hoch der Freibetrag ist, weiß ich nicht genau. Das kann er aber auch beim Amt erfragen.
Kindergeld wird natürlich auch als Einkommen angerechnet. Wenn jedoch noch nicht geklärt ist, ob er überhaupt Kindergeld bekommt und wer es denn nun zahlt, kann es sein, das der Bedarf erst mal ohne Kindergeld berechnet wird. Allerdings wird er dann dem Amt irgendwann Geld zurückzahlen müssen, sobald die Sache mit dem Kindergeld geklärt ist - also, wenn er tatsächlich noch Kindergeld (auch rückwirkend) bekommen sollte.
 

against-expectation

Neues Mitglied
ist er unter 27 jahre alt, dann macht er ein fsj. bfd ist ab 27 jahre. [...] wieviele wochenstunden stehen denn im vertrag? [...]
200,- war bei mir auch freibetrag der nicht auf harz4 angerechnet wurde.

Tatsächlich macht er kein FSJ sondern einen BFD, steht auch klar so im Vertrag den ich jetzt mal rausgesucht hab.
Dort ist, wie du ja schon angedeutet hast, die Rede von einer wöchentlichen Dienstzeit von 38,5 Stunden.
Vielleicht sind die Überstunden gewollt um ihm einen Urlaub zu ermöglichen ?(weil er seinen eigentlichen Urlaub im Pflichtpraktikum ableisten muss um später seine Ausbildung abschließen zu können).

Ich denke er sagt auch deshalb nix weil er dort ja gerne seine Ausbildung zum Notfallsanitäter anschließenden möchte.
Wie mach ich ihm das jetzt klar, dass er total ausgenutzt wird, ohne dass er gleich schützend seine Arbeitsstelle verteidigt
 

Blaumeise

Aktives Mitglied
Dort ist, wie du ja schon angedeutet hast, die Rede von einer wöchentlichen Dienstzeit von 38,5 Stunden.
Vielleicht sind die Überstunden gewollt um ihm einen Urlaub zu ermöglichen ?(weil er seinen eigentlichen Urlaub im Pflichtpraktikum ableisten muss um später seine Ausbildung abschließen zu können).

Ich denke er sagt auch deshalb nix weil er dort ja gerne seine Ausbildung zum Notfallsanitäter anschließenden möchte.
Wie mach ich ihm das jetzt klar, dass er total ausgenutzt wird, ohne dass er gleich schützend seine Arbeitsstelle verteidigt
Wenn er in der Dienststelle auch noch seine Ausbildung absolvieren will, wird es sicher weiter so gehen, dass er ausgenutzt wird. Mit dem Beginn der Ausbildung wird das sicher nicht besser. Allerdings sind in der Branche Überstunden auch üblich. Nur zwischen Ausbildung/Arbeit und einem Freiwilligendienst bestehen schon noch Unterschiede. Keine Ahnung, was man hier raten soll...
 

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