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Ausbildungsvertrag kündigen öffentlicher Dienst

R

RoyalBlue

Gast
Moin zusammen,

ich habe mich für mehrere Ausbildungen/ Studienplätze im öffentlichen Dienst beworben. Momentan sind noch drei Bewerbungen offen, wie es immer so ist habe ich jetzt die erste Zusage von der Stelle bekommen, die mich am wenigsten reizt. Soweit ich weiß ist es im Normalfall kein großes Problem, einen ausbildungsvertrag auch vor Antritt der Ausbildung zu kündigen und im Zweifel bei einer weiteren Zusage den nächsten Vertrag zu unterschreiben.

Allerdings gehen die beiden anderen Optionen mit einer Verbeamtung (als Anwärter) zu Beginn des Studiums/ der Ausbildung einher. Meine frage ist jetzt, ob das in diesem Fall besondere Fallstricke mit sich bringt bzw. ob mir das irgendwie negativ ausgelegt werden könnte, dass ich bereits einen anderen Vertrag unterschrieben habe? Im öffentlichen Dienst weiß man ja nie, da gibt es manchmal komische Regeln…

Kennt sich jemand etwas mit dem Bewerbungsprozess im öD aus und kann mir dazu vielleicht was sagen? Danke :)
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Was den nun? Beamter oder Ausbildungsvertrag? Das sind himmelweite Unterschiede? Beamter ist ein Status, hier gibt es niemals einen Vertrag sondern nur eine Ernennung. Und ein Beamter kann auch niemals kündigen.

Generell kann man laut BBig den Ausbildungsvertrag auflösen wenn man die Ausbildung aufgeben will oder sich für eine andere Ausbildung ausbilden lassen will.
Soweit ich weiß ist es im Normalfall kein großes Problem, einen ausbildungsvertrag auch vor Antritt der Ausbildung zu kündigen und im Zweifel bei einer weiteren Zusage den nächsten Vertrag zu unterschreiben.
Und genau das ist falsch!


Hier ist nicht die Kündigung vor Ausbildungsbeginn geregelt, ergo muss es im Vertrag geregelt sein, und da kann dies durchaus ausgeschlossen sein.

Allerdings gehen die beiden anderen Optionen mit einer Verbeamtung (als Anwärter) zu Beginn des Studiums/ der Ausbildung einher
Als Beamter auf Widerrruf kann man wie jeder Beamter, jederzeit schriftlich seine Entlassung verlangen. Dann verliert man den Status, Ggf. verbleibt man mit dem Antwärtertarif in der PKV bis wieder eine Familienversicherung der GKV greift oder man unter den Zuverdienstsgerenzen für die private bleibt.


Man sollte in dem Alter aber schon wissen, was man will, was man unterschreibt und sich vor allem informieren und durchlesen. Und wenn man eine Zussage bekommt für eine Stelle "die einen am wenigsten reizt" dann sollte man auch so fair sein und gleich absagen. Wer sich auf zwei Stühle setzen will, setzt sich oft daneben.
 
R

RoyalBlue

Gast
Lieber bocksrogger,

wenn du meinen ursprünglichen Post aufmerksam liest, solltest du durchaus erkennen können, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es bei welcher Bewerbung geht. "Die beiden anderen" Stellen (von dreien) gehen mit einer Verbeamtung einher, die jetzige Zusage dementsprechend "nur" mit einem Ausbildungsvertrag.

Darüber hinaus ist dir, wie du ja selber schreibst, bewusst, dass im von dir verlinkten Gesetz eben mein konkreter Fall nicht geregelt ist, es darüber hinaus aber sehr wohl gesetzliche Regelungen gibt, die sich mit dieser Frage beschäftigen und dies auch gerichtlich bereits bestätigt wurde.

Siehe z.B. hier:

oder hier:


Der konkrete Ausbildungsvertrag für die zugesagte Stelle liegt mir noch nicht vor, ich denke aber, dass es selbstverständlich ist, dass ich diesen ausführlich lese und besonders auf eventuelle Klauseln zur Kündigung vor Ausbildungsbeginn achten werde und dementsprechend meine Entscheidung treffen werde.

Die einzige (!) Frage, die ich im ursprünglichen Post gestellt habe, ist die, ob eine eventuelle Kündigung eines Ausbildungsvertrags eventuell Probleme bei anderen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst und ganz besonders bei einer Verbeamtung machen könnte. Genau diese Frage hast du leider nicht beantwortet und mir stattdessen lieber latent fehlendes Wissen und mangelnden Willen zur eigenen Recherche vorgeworfen. Trotzdem wäre ich dir dankbar, wenn du noch einmal auf meine konkrete Frage eingehen würdest.

P.s. Dass ich mich im Bewerbungsprozess für mehrere Stellen beworben habe und es dabei unterschiedliche Präferenzen gibt, halte ich für mehr als normal. Dementsprechend weiß ich sehr wohl, was ich will und habe mich entsprechend informiert und belesen. Was das alles mit meinem Alter zu tun hat (welches dir nicht einmal bekannt ist), erschließt sich mir außerdem nur bedingt.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Darüber hinaus ist dir, wie du ja selber schreibst, bewusst, dass im von dir verlinkten Gesetz eben mein konkreter Fall nicht geregelt ist, es darüber hinaus aber sehr wohl gesetzliche Regelungen gibt, die sich mit dieser Frage beschäftigen und dies auch gerichtlich bereits bestätigt wurde.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen dazu. Aber bitte wenn du alles besser weißt, dann ist ja alles klar
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo RoyalBlue,
lass mich zunächst anmerken, dass eine Kündigung eine einseitige zustellungsbedürftige Willenserklärung ist, die keiner Bestätigung bedarf und rechtlich vorgesehen ist.

Würdest Du vor Abschluss eines Vertrages einen Vertrag nicht eingehen, da Du ja dazu vertraglich nicht verpflichtet bist, so kann von den vorgesehenen Rechtsfolgen ( = kein Vertrag) keine Ableitung erfolgen, die vertragswidrig ist.

Ein Arbeitgeber des ÖD wird sich an rechtlichen Vorgabenmessen lassen müssen.
Du unterschreibst also nicht, gehst keinen Vertrag ein und das wars.

Trittst Du aber den Ausbildungsvertrag an, so hast Du innerhalb der Probezeit das Recht, jederzeit ohne Gründe zu kündigen. Die Kündigung beendet den Vertrag, Du bist arbeitslos und kannst die Stelle im öD antreten.
Auch da sehe ich keinen Grund, weswegen man als Dienstherr einzugreifen hätte - und sich damit gegen das Gesetz stellt.

Gibts andere Ansichten anderer user?
 

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