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Xhohoo

Neues Mitglied
Erstmal danke für den Tipp, habe es mir mal angeguckt, blicke aber leider nicht ganz durch :D
Kann mir jemand vielleicht erklären mit welcher Besoldung ich als Beamte im mittleren Dienst einsteigen würde und welche Steigerungen dort möglich wären? Und das gleiche bitte noch als Angestellte im gehobenen Dienst, wie würde ich einsteigen und was wäre im Laufe der Jahre möglich?

Dankeschön schonmal dass sich jemand Zeit für mich und meine Unwissenheit nimmt :)
 
G

Gast

Gast
Als Beamter im mittleren Dienst beginnst du in der Ausbildung bei AW6 (AW=Anwärter). Danach bist du bei A6, Erfahrungsstufe 1 einsortiert. Nach der Probezeit (regulär 3 Jahre) steigst du erst alle 2, dann alle 3 und dann alle 4 Jahre eine Erfahrungsstufe automatisch auf. Um von A6 zu A7 zu wechseln musst du dich auf eine neue Stelle bewerben die höher bewertet ist. Deine Erfarhungsstufen behältst du aber. Im gehobenen Dienst beginnt du mit AW9 und bist nach der Ausbildung bei A9 Stufe 2 einsortiert, weil der gehobene Dienst keine Stufe 1 hat.

Für den Schritt von A8 nach A9 m.D. ist eine normale Beförderung nötig. Wenn du nach A9 g.D. musst du dann einen Bachelorabschluss haben. Den kannst du jedoch auch während der Arbeit noch nebenbei nachholen, wenn du dir das zutraust. Der Grund für die Unterscheidung zwischen A9 m.D. und g.D. ist, dass A9 der Übergang zwischen dem mittleren und dem gehobenen Dienst ist.

Bei Angestellten ist das System identisch, du startest jedoch mit E5-6, je nachdem wie dein Dienstherr (Arbeitgeber) deine Stelle bewertet. Um aufzusteigen musst du dich auch hier auf eine neue Stelle bewerben und für eine dem gehobenen Dienst entsprechende Stelle den sog. Angestelltenlehrgang II machen.

Wie deine Auftiegsmöglichkeiten/Chancen konkret sind hängt von deinem Arbeitgeber ab, je nachdem wie viele Stellen frei sind.

Steuerlich werden Beamten während der Ausbildung ca. 2,8% Steuern abgezogen und nachd er Ausbildung zwischen 15 und 22%, je nachdem wie hoch deine Besoldung ist. Du kannst entweder die gesetzliche Krankenversicherung wählen, dann werden weitere 18,5% deines Bruttoeinkommens abgezogen. Alternativ versicherst du dich als Beamter privat, dann hängen deine Versicherungskosten von deinem Vertrag ab. Als Angestellter kommen die normalen Lohnabzüge auf dich zu, zuzüglich zu einer RÜcklage die gebildet wird um deine Rente von Seiten deines Dienstherren zu sichern.

Ich hoffe das konnte dir ein wenig helfen =)
 

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