Kaa
Mitglied
Hallo Kaa,
auch wenn das tatsächlich ins SGB II hineingeschrieben wurde, lass dir so etwas von den Argemitarbeitern nicht erzählen. Das BSG hat längst festgestellt (Anfang 2009), dass diese Regelung im SGB II verfassungswidrig ist. Das dürfte für dich ja von Belang sein:
BSG: Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland - Aktuelle Rechtsprechung: Die Rechtslage online auf einen Blick
Dem Urteil liegt die folgende Bestimmung im Grundgesetz zugrunde:
Art. 11 GG
Demnach gilt die Freizügigkeit, was eben auch die freie Wahl des Wohnortes betrifft, ausnahmslos für ALLE Bundesbürger.
Einschneidende Maßgaben der Argen, um dieses Recht nach dem SGB II zu beschneiden und evtl. sogar zu sanktionieren, sind als verfassungswidrig eingestuft worden. Wenn du dich durch den ganzen Text zu der Entscheidung des BSG quälen möchtest, hier ist er:
http://juris.bundessozialgericht.de...a7dd50a20461733592beda08&nr=10999&pos=0&anz=1
Ich kann dazu nur sagen, das SGB II, wie es zu Beginn der Hartz-Reformen geschrieben wurde, das ist bereits in manchen Fällen von den Gerichten als verfassungswidrig eingestuft worden. Es gilt also, das würde ich jedem sehr empfehlen, sich außerhalb der Argen unbedingt über seine Rechte zu informieren. Da man leider nicht erwarten darf, von dieser Institution gemäß des Grundgesetzes behandelt zu werden.
Es reicht aus, wenn die Wohnung am neuen Wohnort den dortigen Ansprüchen und Vorgaben entsprechen, die sich nach dem dortigen Mietspiegel richten. Der Umzug selbst braucht aber auf keinem Fall von den Argen genehmigt werden, derartige Auskünfte sind falsch und entbehren der rechtlichen Grundlage!
Hallo Traumatisierter,
danke Dir für diesen Beitrag! Werde in den nächsten Tagen mich in den §§ vertiefen und die Rechte aufsaugen.
Vielen, vielen Dank noch.
L.G. Kaa