Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Aufklärung über Hartz IV

Hallo Kaa,

Du bist gezwungen, Dir eine Zeitarbeit zu suchen, weil Du auf dem freien Markt wegen Langzeitarbeitslosigkeit Du keine Chance mehr hast. So und über die Zeitarbeitsfirma bekommst Du meistens nur Hiwi arbeiten. Spätestens nach 2 Monaten wirst Du gekündigt und fällst wieder in die H4 sklaverei.

Das war höchstwahrscheinlich ja auch damit beabsichtigt gewesen, genau das. Man hat einen extremen Niedriglohnsektor geschaffen für diejenigen, die einmal bei den Argen angekommen, dann auch gewollt dort nie wieder herauskommen sollen. Die Betroffenen werden bei Bedarf den Zeitarbeitsunternehmen zugeführt als billige Lohnsklaven. Oder sie werden alternativ für 1-Euro-Jobs mißbraucht für notleidende Kommunen, oder sie werden auch manchmal in sinnlosen Beschäftigungsinitiativen beschäftigt. Um den Anschein zu erwecken, dass es noch "Bemühungen" gibt.

Und gleichzeitig hat man damit ja auch noch erreicht, auf dem 1. Arbeitsmarkt die Löhne ebenfalls stark drücken zu können. Schon aus Angst vor der Hartz IV Falle klappte das vorzüglich. Das ist eine reine Angstkultur, die damit geschaffen wurde, zum Zwecke der immer größeren Ausbeutung ALLER Arbeitnehmer. Deswegen ist ja auch der Export immer noch so gut, denn kein einziges Land ist so brutal vorgegangen. Und Schuld sind die Leute natürlich auch noch selbst an ihrer Lage, so soll es verstanden werden, dabei sind sie ja ohnehin längst überflüssig für den 1. Arbeitsmarkt geworden, der ohnehin immer mehr schrumpft.

Somit wirst jeder der H4 wird irgendwann müde und hat gar keinen Bock mehr zu arbeiten, weil er ja eh nicht mehr rauskommt. Wird Depressiv, antriebslos, einfacher gesagt, Lebenmüde (hat keinen Bock mehr zu Leben) für wen oder was auch. LG. Kaa

Es kann ja wieder andere Werte geben, die dann wieder wichtiger werden. Und man kann sich obendrein zusammentun, was ja zum Glück auch schon vielfach passiert. Das wird eh nicht auf Dauer gut gehen können, so viel ist sicher. Denn durch diese brutalen Lohnpolitik brechen ja jetzt auch schon die anderen Länder in Europa zusammen, denn die sind dadurch ja auch gar nicht mehr konkurrenzfähig.

Kopf hoch! Die Zeiten können sich auch wieder ändern und das müssen sie sich auch irgendwann wieder, die Katastrophe ist eh schon längst da.

Viele Grüße
Traumatisierter
 
Du bist gezwungen, Dir eine Zeitarbeit zu suchen, weil Du auf dem freien Markt wegen Langzeitarbeitslosigkeit Du keine Chance mehr hast. So und über die Zeitarbeitsfirma bekommst Du meistens nur Hiwi arbeiten. Spätestens nach 2 Monaten wirst Du gekündigt und fällst wieder in die H4 sklaverei.

Somit wirst jeder der H4 wird irgendwann müde und hat gar keinen Bock mehr zu arbeiten, weil er ja eh nicht mehr rauskommt. Wird Depressiv, antriebslos, einfacher gesagt, Lebenmüde (hat keinen Bock mehr zu Leben) für wen oder was auch. LG. Kaa

Leider nehmen diese Dreckszeitklitschen dann auch noch 2/3 des Lohns weg, um sich mit der Arbeit anderer zu bereichern, diese Disponenten sind die eigentlichen nutzlosen Schmarotzer, Erpresser und Menschenhändler! Solche "Menschen" haben kein Gewissen! Was ehrliche Arbeit ist, wissen die gleich gar nicht! Leider begreifen einige Zeitarbeit immer noch als "Chance" und arbeiten wie die Kaputten, weil man ihnen vorgaukelt, sie bekämen dann eine Festeinstellung. Warum immer noch so viele auf diesen Psychotrick hereinfallen ist mir unbegreiflich, aus Zeitarbeit wird nie eine Festanstellung, höchstens Ausbeute und Versklavung auf Dauer! Außerdem wird so die betriebsinterne Norm angehoben und der Druck auf die Arbeiter des entleihenden Betriebs erhöht! Man kann sogar den Eindruck gewinnen, die Wirtschaftskrise wurde absichtlich hervorgerufen, um noch mehr reguläre Arbeitsplätze zu vernichten und so in Zeitarbeit umzuwandeln! Zeitarbeit ist ein Verbrechen an der Menschheit und gehört abgeschafft, je eher desto besser!

Scheinbar ist es Sinn des System, die Menschen in die Ausweglosigkeit zu treiben,
obwohl GG Art.1 für ALLE gleichermaßen gilt, somit ist diese ganze "Institution" ARGE
ein grundgesetzwidriger Saftladen, der Lohndumping (sittenwidrigen Lohnwucher) unterstützt und fördert!

Es bleibt zu hoffen, das sich das Volk gegen diese Form der extremen Ausbeute endlich wehrt, so kann es ja nicht weitergehen!
 
wenns wegen einem job ist....kenne ichs theoretisch das sie kosten übernehmen die mit dem umzug zusammen hängen.hast du denen das so deutlich auch mal gesagt? ( das du ja einen einstiegstermin hast?)


soweit war mir das bisher auch bekannt, dass die ARGE dann den Umzug übernimmt, wenn ich eine Arbeit habe (wenn auch gleich, in einem anderen Bundesland), aber es geht ja darum, dass die Wohnung in Bayern auch noch da ist und ich eine 3 monatsfrist habe, bis ich dort eigentlich ausziehen kann. D.H. dass ich 3 Monate lang die WHG in Bayern ja auch noch bezahlen müßte auch wenn ich nicht drin wohne, weil ich ja in Baden 'Württemberg Arbeite und WHG habe und ich nicht 2 WHG Mieten bezahlen kann.
 
ichh als H4 empfänger kann nur eins sagen,
ich bekomm ne einladung zum gespräch in der arge, naja ist nicht schlimm, aber ich bezahle um dahin zu kommen 10 euro min. so ich komme an, erste frage wie immer von mir wer dafür zuständig ist, das zu erstatten.

so die antwort ganz simpel: Ja, sie sind ja von da,mmmhhhh..... das liegt im tagespendlerbereich, wird nicht erstattet.

o.k. ich kann damit leben, da knallt die mir angebote von leibuden aufn tisch, ich lese mir durch was das so ist und erkenne die warheit, die da wäre: alle firmen erstmal 100 km umkreis, ist ja auch nicht schlimm. naja, das elend ist wie folgt, ich rufe natürlich an bei der ersten leibude, kurz geredet. alles klar ich komme lang, ich so schlau wie ich bin, rufe bei der arge an, weil mal soebend mehr als 20 euro kann kein H4 empfänger mal ebend ausse tasche schütteln. kurz geredet, da sagt das dumme etwas was da sitzt, das geld können wir nicht übernehmen(die reisekosten), weil min 3 tage vorher der antrag eingereicht werden muss. ich laut am telefon juhu gebrüllt. sie mich gefragt was ich habe. ich: und schonwieder ist ein angebit von ihnen für Ar... sie: warum? ich: naja ich hab kein geld um dahin zu kommen, es kann nicht erstattet werden, also fällt geld irgendwo leihen auch aus. und sie brauchen nicht erwarten das sich mein auto wo die reservelampe leuchtet noch 100 km fährt. da meint die: wenn sie so eine enstellung haben, dann muss ich ihnen das geld kurzen. ich wieder laut juhu gebrüllt. sie was ist denn jetzt? ich: jaaa, wenn sie mir das geld kurzen, dann kann ich mich garnicht mehr bewerben weil telefon ist nicht umsonnst, auto ist dann garnicht mehr, ich kann meine bude nicht bezahlen, wo ich nebenbei bemerkt bei meinen eltern wohne und das amt die mite nicht übernimmt. also sitze ich aufe straße. das wiederum heist ich habe kein festen wohnsitz, sie können mir leider keine vorschläge mehr geben. ich bin aus ihren pc raus. und jetzt stellen sie sich das mal vor ein arbeitsloser weniger, das machen sie dann paar mio mal. und sie sitzen auf der anderen seite vom tisch.

da hat die alte aufgelegt und es kam garnix mehr, keine kürzung kein garnix mehr^^
 
😎 Hallo Leute,

heute am 13.10.2010 war ich wieder bei der ARGE, dieses mal in der Leistungsabteilung. Wieder eine andere Antwort, aber die Richtige, auf die ich immer gewartet habe.

Wenn ich in ein anderes Bundesland ziehen möchte, z.B. von Bayern nach Baden-Württemberg.

Also sagen wir mal, ich habe mich in Baden-Württemberg beworben und auch einen Arbeitsvertrag erhalten, dann darf ich lt. ARGE umziehen und diese bezahlen auch dann die Umzugskosten und übernehmen zudem noch die Zeit der Kündigungsfrist, der alten Wohnung.


Wenn man aber Hartz IV bleibt, aber dennoch umziehen möchte, muss man dieses seitens der ARGE genehmigen lassen und muss dies darüber hinaus auch noch gut Begründen können. Einen neuen Mietvertrag darf man dann auf keinen Fall unterschreiben, sondern man muss ihn dann erst von der ARGE im neuen Bundesland genehmigen lassen. Jedoch wird dann auch der Umzug und die Zeit der Kündigungsfrist der alten Wohnung von der ARGE nicht übernommen.

I. Mietkosten/Richtwerte/Mietobergrenzen
Leistungsberechtigte erhalten gem. § 19 Satz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung.
Für den Landkreis gelten aufgrund des Wohnungsangebotes und der Mietpreisentwicklung derzeit folgende (Kalt-)Mietkosten, getrennt nach zwei verschiedenen Zonen:

In Baden-Württemberg darf lt. ARGE die WHG. kosten:

Grundfläche (Kaltmiete) pro qm 5,50 €
Nebenkosten pro qm 1,20 €
Heizung pro qm 1,-- €

Größe:

1 Person 45 qm
2 Personen 60 qm
3 Personen 75 qm
4 u. mehr Personen 90 qm

-------------------------------------------------------------------
Münchner Umland Ost/West von München

Kietkosten/Richtwerte/Mietobergrenzen

Richtwert für:--------------Richtgröße----------Kaltmiete bis max.

1 Personenhaushalt----------50 qm-------------430,-- €
2 Personenhaushalt----------65 qm-------------520,-- €
3 Personenhaushalt----------75 qm-------------580,-- €
4 Personenhaushalt----------90 qm-------------680,-- €
5 Personenhaushalt---------105 qm-------------780,-- €
Für jede weitere Person zusätzlich--------------- 90,-- €
_________________________________________________________

Münchner Umland Nord/West von München:

Richtwert für:--------------Richtgröße---------Kaltmiete bis max.

1 Personenhaushalt-----------50 qm-----------400,-- €
2 Personenhaushalt-----------65 qm-----------500,-- €
3 Personenhaushalt-----------75 qm-----------560,-- €
4 Personenhaushalt-----------90 qm-----------620,-- €
5 Personenhaushalt----------105 qm-----------680,-- €
Für jede weitere Person zusätzlich-------------- 70,-- €
_________________________________________________________

Übersteigen die tatsächlichen Unterkunftskosten vorgenannte Mietobergrenzen, können diese vorübergehend, längstens jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten, übernommen werden. Gleichzeitig ergeht die Aufforderung, sich unverzüglich um eine Senkung der Unterkunftskosten auf angemessene Höhe zu bemühen (z.B. durch Untervermietung, Umzug oder ähnliches).

II. Eigenheim

Bei Eigenheimbesitzern oder Eigentümern von selbstbewohnten Wohnungen werden Aufwendungen für Schuldz9nsen und laufende Drlehenskosten in Höhe der vorstehenden Mietobergrenzen als angemessen angesehen. Tilgungsbeiträge können grundsätzlich nicht übernommen werden.

III. Nebenkosten

Als Mietnebenkosten werden bei der Leistungsberechnung Betriebskosten (z.B. Müll-, Antennen, Kabelgebühren, Kaminkehrer-, Hausmeister-, Wasser- und Abwasserkosten sowie Heizkosten berücksichtigt. Haushaltsenergie (Stromkosten und die Kosten der Warmwasserbereitung im Heizkostenabschlag) ist mit der sog. Regelleistung abgegolten und wird bei der Berechnung nicht gesondert berücksichtigt. Bei unwirtschaftlichem Verbrauch von Heizenergie und Wasser kann eine Reduzierung der anzuerkennenden Leistungen auf angemessene Beträge erfolgen.

IV. Neuer Mietvertrag


Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages soll unbedingt von der Arbeitsgemeinschaft eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Wohnung eingeholt werden. Eine Zusicherung kann grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die Anmietung der neuen Wohnung objektiv notwendig ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind. Die Arbeitsgemeinschaft ist berechtigt eine Kostenübernahme für Unterkunftskosten abzulehnen soweit diese angemessene Aufwenungen übersteigen bzw. der Umzug nicht notwendig ist.

Im Übrigen wird auf folgendes hingewiesen: Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht!

Sollte beabsichtigt sein, außerhalb des Landkreises eine Wohnung anzumieten ist immer zusätzlich vor Anmietung beim Leistungsträger des neuen Wohnortes die Angemessenheit der neuen Unterkunft abzuklären, da dieser ggf. für die Übernahme der Kaution zuständig ist. (siehe V).

V. Umzug/Umzugskosten/Wohnraumbeschaffungskosten/Mietkaution

Für die Anmietung von Wohnraum mit angemessenen (Kalt-)Mietkosten und einem damit verbundenen notwendigen Umzug können - auf vorherigen Antrag - bedürftigen Personen Leistungen in fogendem Umfang gewährt werden.


  • Mietkaution: In Höhe von maximal drei Nettomonatsmieten als Darlehen (zuständig für die Übernahme von Kosten ist der Leistungsträger des neuen Wohnortes).
  • Notwendige Umzugskosten: Grundsätzlich ist aber zumutbar, dass der Umzug in kostengünstiger Selbsthilfe durchgeführt wird (zuständig für die Übernahme von Kosten ist der Leistungsträger des bisherigen Wohnortes).
  • Wohnraumbeschaffungskosten (Maklergebühren und Provisionszahlungen) nur in besonders begründeten Ausnahmefällen.
VI. Sozialwohnung

Vor Anmietung einer frei finanzierten Wohnung sollte auf jeden Fall versucht werden, eine Zuweisung einer günstigen Sozialwohnung zu erreichen. Auskünfte über Wohnberechtigungsscheine oder Wohnngszuweisungen für Sozialwohnungen erteilen die jeweiligen Gemeinde- und Stadtverwaltungen und im Landratsamt das Referat "Sozialer Wohnungsbau".

VII. Räumungsklage, drohende Obdachlosigkeit, Mietschulden

Wenn ein Mietrechtsstreit, insbesondere eine Räumungsklage droht, der kann sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man Hilfe zur Abdeckung der Kosten der anwaltlichen Hilfe vom Staat bekommen. Nähere Auskünfte erteilt das Amtsgericht (Redchtsberatungsstelle).

Droht ein Verlust des Wohnraumes ausschließlich wegen bestehender Mietschulden (nach fristloser Kündigung bzw. anhängiger Räumungsklage) können unter Umständen auf Antrag Mietschulden von der Arbeitsgemeinschaft übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft notwendig und gerechtfertigt ist.

Bei akut drohender Obdachlosigkeit (z.B. bei Zwangsräumung nach bestandskräftigem Räumungsurteil) ist umgehend mit der örtlichen zuständigen Obdachlosenbehörde (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) Kontakt aufzunehmen. Diese Behörde kann sich dann um die Sicherung der bisherigen Unterkunft bemühen oder mit einer Obdachlosenunterbringung helfen.

(ARGE - Stand August 2009)
 
Wenn du dich wegen dem Job von Hartz4 abmelden kannst, kannst du tun und lassen, was du willst, hast aber die Kosten zu tragen.
Solange du im Bezug bist, hast du dir die Genehmigungen zu holen, ist doch klar.
Ich bin von NRW nach Niedersachsen gezogen, musste mir die Wohnung in NRW genehmigen lassen, BEVOR ich den neuen Mietvertrag unterschreibe, was die Wohnungssuche nicht einfach macht, da man nur Wohnungen beziehen kann, für die man der alleinige Interessent ist.
Außerdem musste die ARGE in NI prüfen, ob sich die Kosten für die neue Wohnung in Grenzen halten.
Nach diesem bürokratischen Akt, wobei schonmal Wochen ins Land ziehen können, muss man der ARGE drei verschiedene Angebote zu den Umzugskosten vorlegen, also die Kosten für verschiedene Umzugswagen.
Die Wohnung habe ich natürlich fristgerecht gekündigt und hatte einen fließenden Übergang.
Ich habe nach dem Umzug einen Zuschuss zu den Umzugskosten erhalten, konnte mich aber wieder selber finanzieren und mich somit bei der ARGE abmelden.
So kanns funktionieren, wenn man plant und organisiert.

Ich sah es absolut als meine Pflicht an, den bürokratischen Aufwand mitzumachen, schließlich war ICH auf finanzielle Hilfe angewiesen, kein anderer.

Ziemlich dreist, dass du erwartest, dass dir die ARGE 2 Wohnungen gleichzeitig finanziert. Erkundige dich bei deinem neuen Arbeitgeber und suche einen Nachmieter.
Dieses Problem können auch Nicht-Hartzler haben, und die stellen keine Ansprüche an solche Ämter.
 
Mein Eindruck hierzu ist, das die ganze Machenschaft der Biokratie ganz bös nach ex DDR riecht und ein Hartz IV nix anderes ist als ein Sklave der Neuzeit.

Ich finde es auch deswegen so schlimm, weil die Arbeitende Gesellschaft auf die Hartzler schimpft, (eigentlich zu recht) was sie nicht wissen ist, dass die Hartzler ganz bewußt klein gehalten werden. Die sollen gar keine Arbeit bekommen, den ein Hartzler ist in dem Moment von Staatswegen entmündigt und der Vormund ist die ARGE.

Sorry, aber ich dachte, ich sei in einem verkehrten Film als ich das heute hörte. Denn schließlich kann es uns nach der heutigen Wirtschaftslage uns alle betreffen, ob früher oder später und was dann mit unserer Rente passiert, (wenn wir überhaupt noch eine bekommen) können wir uns an alle 10 Finger ausrechnen.

LG. Kaa

P.s. Was denkt Ihr darüber???
Du hast völlig recht, es ist eine Mischung aus dem Unrechtsapparat der Ex-DDR und Ideologien der Kriegszeit! Diese Menschen werden selektiert, klein gehalten, entmündigt, entrechtet, erpresst und damit muss endlich Schluss sein! Ein Mensch ist doch nicht schlechter, nur weil er durch die kapitalistische Ausbeutung und Gewinnoptimierung seines ehemaligen Betriebs arbeitslos geworden ist, nur leider sehen das viele nicht, weil sie der teils niveaulosen Hetze der Medien glauben! Oft reissen doch gerade die das Maul auf, die auf der Ausbeuterseite sitzen oder solche, die einen relativ sicheren Arbeitsplatz haben! Nur wer selbst im Selektierungsprogramm Hartz-IV war, weiß wie die Realität aussieht und betrachtet das Ganze aus anderer Sicht! Es ist nahezu fast unmöglich von Hartz-IV wieder gänzlich wegzukommen, weil es nur noch prekäre, befristete Arbeitsverhältnisse zu erheblich schlechteren Bedingungen wie früher gibt und wenn die Leute sich dagegen auflehnen, erpresst man diese einfach! Brauchen wir überall Zwischenhändler, wie Zeitklitschen, Maßnahmeträger, private Arbeitsvermittler, die sich wie Schmarotzer mit der Arbeit des "kleinen Bürgers" bereichern, ohne dafür etwas Nützliches zu tun? Die Antwort lautet klar und eindeutig NEIN! Die Unternehmen machen extreme Gewinne, also haben auch die kleinen Arbeiter, die eben für diese Gewinne ihrer Firmen schwer arbeiten ein Recht darauf, vernünftig entlohnt zu werden! Jeder der Hartz-IV-Bezieher diskriminiert oder anderweitig beschimpft ist niveaulos und dumm, weil er die Realität nicht sehen will und völlig verblendet von den Medien urteilt! An die Verblendeten: Da sagt ein Herr D. wie toll das alles ist, schon mal darüber nachgedacht, das dieser Mann von den Sendern Geld für seine Aussagen bekommt? Die meisten Hartz-IV-Empfänger wollen arbeiten, nur werden sie, wie vom Threadersteller bereits erwähnt bewusst klein gehalten, durch eben die o.g. Ausbeuter!
 
Wenn man aber Hartz IV bleibt, aber dennoch umziehen möchte, muss man dieses seitens der ARGE genehmigen lassen und muss dies darüber hinaus auch noch gut Begründen können.

Hallo Kaa,

auch wenn das tatsächlich ins SGB II hineingeschrieben wurde, lass dir so etwas von den Argemitarbeitern nicht erzählen. Das BSG hat längst festgestellt (Anfang 2009), dass diese Regelung im SGB II verfassungswidrig ist. Das dürfte für dich ja von Belang sein:

BSG: Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland - Aktuelle Rechtsprechung: Die Rechtslage online auf einen Blick

Dem Urteil liegt die folgende Bestimmung im Grundgesetz zugrunde:

Art. 11 GG

Demnach gilt die Freizügigkeit, was eben auch die freie Wahl des Wohnortes betrifft, ausnahmslos für ALLE Bundesbürger.

Einschneidende Maßgaben der Argen, um dieses Recht nach dem SGB II zu beschneiden und evtl. sogar zu sanktionieren, sind als verfassungswidrig eingestuft worden. Wenn du dich durch den ganzen Text zu der Entscheidung des BSG quälen möchtest, hier ist er:

http://juris.bundessozialgericht.de...a7dd50a20461733592beda08&nr=10999&pos=0&anz=1

Ich kann dazu nur sagen, das SGB II, wie es zu Beginn der Hartz-Reformen geschrieben wurde, das ist bereits in manchen Fällen von den Gerichten als verfassungswidrig eingestuft worden. Es gilt also, das würde ich jedem sehr empfehlen, sich außerhalb der Argen unbedingt über seine Rechte zu informieren. Da man leider nicht erwarten darf, von dieser Institution gemäß des Grundgesetzes behandelt zu werden.

Es reicht aus, wenn die Wohnung am neuen Wohnort den dortigen Ansprüchen und Vorgaben entsprechen, die sich nach dem dortigen Mietspiegel richten. Der Umzug selbst braucht aber auf keinem Fall von den Argen genehmigt werden, derartige Auskünfte sind falsch und entbehren der rechtlichen Grundlage!
 
Hm, die ARGEN handhaben das aber so.

Klar kann man sich eine teurere, größere Wohnung anmieten. Dann zahlt man aber alles, was über dem zu zahlenden Satz laut SGB 2 liegt, selbst.

Vielerorts gibt es nicht ansatzweise genug Sozialwohnungen, die innerhalb der vom SGB 2 geforderten Richtlinien liegen, was dazu führt, dass der Rest der Miete, den ARGE nicht zahlt, aus eigener Tasche, d.h. von der "Hilfe zum Lebensunterhalt", selbst bestritten werden muss.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben