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Aufhebungsvertrag...

Grisu

Mitglied
@carrot
"Gutes Geld" bei vier Jahren Betriebszugehörig und ca.3.500 Brutto - na, das ziehe ich dann doch in Zweifel.

Falls ein Rechtsanwalt tätig werden soll reduziert es dann die zu vermutende Summe, die Brutto im mittleren 4 stelligen Bereich liegen dürfte, dann auch noch. An eine größere Pause ist dann wohl kaum zu denken.

Oder sagen wir es auf deutsch: maximal denkbare Abfindung - Rechtsanwaltskosten ergibt nicht mal die Aufwendungen für die zu vermutende ALG-Sperre von 3 Monaten.

Gruß von Grisu
 

Hugo

Mitglied
Bei 4 Jahren kommt nicht viel rum...

Und es wird meist nur das mindestens Maß gezahlt 0,5 Monatslohn / Jahr.

Du musst schon gut verhandeln für Faktor 1-2 aufwärts.

Ich hab den Faktor mit allen Boni und Extras 2,13...
Aber den hat der Betriebsrat ausgehandelt.

Nur Abfindung wäre Faktor 1 gewesen.

(Betrieb schließt)
 

Student123

Mitglied
Was ein ätzendes Thema..., schlauer bin ich noch nicht..., muss wohl erstmal "sacken"....

Meine Motivation ist natürlich nicht mehr vorhanden....

Naja, der Aufhebungsvertrag würde halt im Abschlusszeugnis stehen...
Wäre sicherlich abschreckend für neue AG...

Ansonsten müsste ich evtl. mal nachfragen, wie hoch die Abfindungssumme wäre...
Aber diese Frage finde ich auch unangenehm, wenn ich dann nicht asap gehe...

Also vermutlich erstmal eine sinnvolle Alternative finden...

Jedenfalls Danke für eure Beiträge.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
natürlich dann 3 Monate Sperre vom AMT dazu.
ES gibt kein AMT mehr.

Du musst ja keinem Aufhebungsvertrag zustimmen und kannst einfach abwarten bis Du gekündigt wirst.
Dann bekommst Du auch keine Sperre.
Auch das ist so vollkommen - falsch.

Wenn der AN selbst zur Kündigugn beigetragen hat, kommt es natürich auch zu einer Sperre der Agentur. Wäre ja sonst zu einfach.
 

carrot

Aktives Mitglied
ES gibt kein AMT mehr.



Auch das ist so vollkommen - falsch.

Wenn der AN selbst zur Kündigugn beigetragen hat, kommt es natürich auch zu einer Sperre der Agentur. Wäre ja sonst zu einfach.
Die Arbeitsagentur ist eine Behörde, doch was tut das hier zur Sache ?

Die Agentur und auch der Arbeitgeber müsste das aber erst mal nachweisen.
Wenn einer die silbernen Löffel der Firma mitnimmt, wäre das z. B. ein Grund.

Doch ich denke, darüber reden wir hier nicht.
 

Grisu

Mitglied
Es dürfte dann zum Thema werden wenn TE sich durchrechnen kann was passiert ohne Abfindung, zu der kein Arbeitgeber verpflichtet ist.

Somit dann im dümmsten Fall kein Gehalt aber eine Sperre von Arbeitslosengeld wegen Eigenkündigung. Immer vorausgesetzt, es gibt überhaupt ALG (dazu müssen ja auch Grundlagen erfüllt sein). Wobei er ja vier Jahre dort beschäftigt war, dann sind die Grundvoraussetzungen erfüllt.

Gruß von Grisu
 
Ansonsten müsste ich evtl. mal nachfragen, wie hoch die Abfindungssumme wäre...
Die mögliche Summe ist oft auch davon beeinflusst, wie sehr oder wenig jemand an seinem Stuhl klebt.

Folglich würdest du durch ein solches Signal den Betrag tendenziell nach unten drücken.

Sortier dich erstmal übers Wochenende...

Wer weiß wofür die zunächst unangenehme Entwicklung gut ist - vielleicht wird dein zukünftiger Job viel besser sein.
 

Student123

Mitglied
So ich nochmal ...

Tatsächlich bin ich mir nur mit einem sicher..., ich kann dort nicht mehr bleiben, denn über kurz oder lang werde ich 1:1 die gleiche Situation erleben.

Ich stelle mir die ganze Zeit folgende Frage:
Muss ich einem Aufhebungsvertrag überhaupt zustimmen?
Wäre halt auch gut für eine Entscheidungsfindung, wenn man überhaupt mal eine Summe wissen würde...

Oder ist dies die einzige mögliche Form der Kündigung bei einem Festvertrag?

Theoretisch könnte ich mich auch anwaltlich beraten lassen, denn eine Rechtsschutzversicherung diesbezüglich habe ich...

Die andere Variante ist, dass ich dem "Neustart" erstmal zustimme, diesbezüglich aber eine Lohnerhöhung fordere (weil auch mehr Anforderungen gestellt werden) und ich mich parallel umschaue, was ich auch schon tue...
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Eine ganz normale Kündigung durch den Arbeitnehmer liest sich "besser" und wenn @Student123 dann nicht aller Motivation den Laufpass gibt, ist vielleicht die Zeit bis zum Vertragsende für BEIDE Seiten von Interesse, denn womöglich stehen Bewerber nicht unbedingt Schlange. Ich kenne die Details nicht, das ist schon klar, aber wenn beide etwas von der Kündigung haben, fällt womöglich das Zeugnis auch positiver aus, als wenn die "verbrannte Erde" notdürftig kaschiert werden muss.
Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Warum liest sich eine "ganz normale Kündigung durch den AN" besser? Im Zeugnis zu einem Aufhebungsvertrag steht nichts davon drin, dass beide an der Trennung interessiert waren. Dort findest du genauso die Klausel "Der MA verlässt uns auf eigenen Wunsch zum.." oder auch "Wir bedauern diesen guten Mitarbeiter zu verlieren" - das ist alles verhandelbar. Dass Formulierungen tricky sein können ist bekannt; man hat aber i. d. R. durchaus Möglichkeiten, ein bisschen Einfluss zu nehmen.

Lieber TE, ich würde da nicht einfach so kündigen, also auch keinem Aufhebungsvertrag zustimmen, solange du nichts anderes findest. Falls du mit dem Gedanken spielst selbst ohne neue Perspektive zu gehen, solltest du nach einem Abfindungsangebot fragen. Bekommst du das nicht oder fällt es zu niedrig aus, bleibst du einfach im Unternehmen. Du kannst dann signalisieren, dass du suchst und dass du um Fairness bittest, dich das auch in Ruhe tun zu lassen.

Solange dein Job nicht aus betrieblichen Gründen wegfällt bekommt man dich so schnell nicht aus dem Unternehmen raus. Natürlich kann es passieren, dass man dir den Job sehr ungemütlich macht. So etwas gibt es tatsächlich, um Mitarbeiter mürbe zu machen und sie dann doch rauszuekeln.

Du schreibst ja leider nicht, was man dir überhaupt vorwirft, so dass eine Beurteilung schwerfällt, ob du etwas verbessern könntest oder der Versuch ein sinnloses Unterfangen wäre. Und klar - nicht selten sehen Mitarbeiter und Vorgesetzter Leistungen sehr unterschiedlich. Am Ende entscheidet aber der Vorgesetzte und du musst das hinnehmen - oder eben gehen.
 

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