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Kündigung oder Aufhebungsvertrag

colfield13

Mitglied
Hallo zusammen,

Ja ich bin es wieder! Als erstes möchte ich folgendes sagen: Vielen Dank für all die netten Menschen, die mir in den vergangenen Monaten und bei meinen Fragen immer stets super freundlich geholfen haben! Ihr seid einfach klasse - durch euch habe ich viele neue Aspekte und Sichtweisen kennengelernt.

Zurück zum Thema: Ich habe Anfang Januar bereits ein Thread hier erstellt zum Thema Kündigung, Jobwechsel und Suche nach Rat. Dort habe ich beschrieben, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber (evangelische Kirchengemeinde bzw. evangelischer Kindergarten) so schnell wie es geht verlassen möchte. Gründe dafür sind zahlreich: Neue Chefin, neues Konzept - viel wendet sich zum schlechteren. Wer genaueres erfahren möchte - habe ich alles im alten Thread geschrieben.

Nun habe ich meinen Anwalt zur Rate gezogen zwecks Kündigungsfrist. Dies war beim letzten Mal nicht ganz klar. Nun habe ich aber eine Antwort:

Leider greift bei mir die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen NICHT, da in einer Mini-Klausel meines Arbeitsvertrages steht, dass alle anderen Richtlinien und Regelungen einem Tarifvertrag (BAT-KF) zur Grunde liegen und wirksam sind. Somit gilt die Kündigungsfrist vom BAT-KF (Tarifvertrag). Das sagt auch mein Anwalt.

Nun zum Problem und eigentlichen Frage:
Laut BAT-KF habe ich (bei einer Dauer von +5 Jahren Beschäftigung ... bin seit August 2017 dort angestellt) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jetzt stehen in dieser Woche bereits erste Bewerbungsgespräche an (weitere folgen nächste Woche) und dort wird ja das Thema Kündigungsfrist auch eine Rolle spielen. Immerhin habe ich jetzt schon mal eine verlässliche Aussage, wie lange meine Kündigungsfrist beträgt. Allerdings möchte ich, wie oben bereits erwähnt, so schnell wie es geht die Einrichtung verlassen. Ich würde natürlich erst diesen Schritt öffentlich machen, sobald ich eine neue Stelle fest habe.

ABER wie soll ich da vor gehen? Eigenkündigung oder doch um einen Aufhebungsvertrag bitten? Wer hat da Erfahrung? Was wären die Vorteile bei einem Aufhebungsvertrages und wie kann ich dies meinem Arbeitgeber "schmackhaft" machen? Und vor allem: Wie antworte ich am besten in Bewerbungsgesprächen, wenn es ums Thema Kündigung geht? Sage ich direkt, dass ich einen Aufhebungsvertrag aushandeln will? Vor dem Gespräch mit einer Chefin graut es mir auch schon etwas, da eine weitere Kollegin die Gruppe nun aufgrund von Schwangerschaft verlassen hat. Aber ich habe jetzt auch mal gelernt an MICH zu denken ... die Stelle dort tut mir einfach nicht mehr gut.


Über Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!


Liebe Grüße

colfield
 
Hallo zusammen,

Ja ich bin es wieder! Als erstes möchte ich folgendes sagen: Vielen Dank für all die netten Menschen, die mir in den vergangenen Monaten und bei meinen Fragen immer stets super freundlich geholfen haben! Ihr seid einfach klasse - durch euch habe ich viele neue Aspekte und Sichtweisen kennengelernt.

Zurück zum Thema: Ich habe Anfang Januar bereits ein Thread hier erstellt zum Thema Kündigung, Jobwechsel und Suche nach Rat. Dort habe ich beschrieben, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber (evangelische Kirchengemeinde bzw. evangelischer Kindergarten) so schnell wie es geht verlassen möchte. Gründe dafür sind zahlreich: Neue Chefin, neues Konzept - viel wendet sich zum schlechteren. Wer genaueres erfahren möchte - habe ich alles im alten Thread geschrieben.

Nun habe ich meinen Anwalt zur Rate gezogen zwecks Kündigungsfrist. Dies war beim letzten Mal nicht ganz klar. Nun habe ich aber eine Antwort:

Leider greift bei mir die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen NICHT, da in einer Mini-Klausel meines Arbeitsvertrages steht, dass alle anderen Richtlinien und Regelungen einem Tarifvertrag (BAT-KF) zur Grunde liegen und wirksam sind. Somit gilt die Kündigungsfrist vom BAT-KF (Tarifvertrag). Das sagt auch mein Anwalt.

Nun zum Problem und eigentlichen Frage:
Laut BAT-KF habe ich (bei einer Dauer von +5 Jahren Beschäftigung ... bin seit August 2017 dort angestellt) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Jetzt stehen in dieser Woche bereits erste Bewerbungsgespräche an (weitere folgen nächste Woche) und dort wird ja das Thema Kündigungsfrist auch eine Rolle spielen. Immerhin habe ich jetzt schon mal eine verlässliche Aussage, wie lange meine Kündigungsfrist beträgt. Allerdings möchte ich, wie oben bereits erwähnt, so schnell wie es geht die Einrichtung verlassen. Ich würde natürlich erst diesen Schritt öffentlich machen, sobald ich eine neue Stelle fest habe.

ABER wie soll ich da vor gehen? Eigenkündigung oder doch um einen Aufhebungsvertrag bitten? Wer hat da Erfahrung? Was wären die Vorteile bei einem Aufhebungsvertrages und wie kann ich dies meinem Arbeitgeber "schmackhaft" machen? Und vor allem: Wie antworte ich am besten in Bewerbungsgesprächen, wenn es ums Thema Kündigung geht? Sage ich direkt, dass ich einen Aufhebungsvertrag aushandeln will? Vor dem Gespräch mit einer Chefin graut es mir auch schon etwas, da eine weitere Kollegin die Gruppe nun aufgrund von Schwangerschaft verlassen hat. Aber ich habe jetzt auch mal gelernt an MICH zu denken ... die Stelle dort tut mir einfach nicht mehr gut.


Über Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!


Liebe Grüße

colfield

Du sagst beim Vorstellungsgespräch ehrlich, wie deine reguläre Kündigungsfrist ist (NB: sind das 3 Monate zum Monatsende oder zum Quartal? - ist ein Unterschied).

Du sagst aber auch, dass du gern bereit bist, um einen Auflösungsvertrag zu bitten, so dass du hoffentlich zu dem Datum kommen kannst , das dein neuer Arbeitgeber als Arbeitsbeginn favorisiert.

Du unterschreibst den neuen Arbeitsvertrag, bittest dann um Aufhebungsvertrag beim alten Arbeitgeber.

Meistens stellen sich Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag nicht wirklich entgegen.

Nur Mut!
 
Hallo,

Vorteil wäre bei einem Aufhebungsvertrag in deiner Situation das du schneller dort weg kommst, nehme ich an. Ansonsten gibt es ja keinen Grund für einen Aufhebungsvertrag.
 
Aus eigener Erfahrung: im Gespräch klar sagen, wie die Kündigungsfrist ist.
Das weisen die ja, dass es die gibt, wenn sie jmd einladen, der derzeit in Anstellung ist.

Aber ruhig auch dazu sagen, dass du dich gerne wegen einer früheren Auflösung erkundigen wirst, wenn ein früherer Einstieg gewünscht ist.
Gerade im ÖD und bei der Kirche kann es aber auch von deren Seite mal etwas länger dauern und deshalb sind die drei Moate kein Problem. Aber das hörst du dann ja im Gespräch.

Ich würde dann auf die Leitung auf eine einvernehmliche Auflösung zu Tag X ansprechen, aber parallel das Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Tasche haben.
Eigentlich haben AG kein Interesse daran, jemanden zu halten, der nicht bleiben will, aber manchmal wollen sie einen halt nicht gehen lassen, aus Schikane oder Personalmangel.. je nachdem.

Sollten sie der einvernehmlichen Auflösung zu deinem wunschtermin nicht zustimmen, dann würde ich sagen:" dann kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meiner Berechnung nach ist das der Tag Y. Die Kündigung erhalten sie die Tage schriftlich eingeschrieben"
Oder du legst sie gleich auf den Tisch, doppelte Ausführung und lässt den eingang gleich quittieren.
 
Im jetzigen Job auf tageweise Teilzeit gehen.
Die freien Tage stehen dann beim neuen AG zur Verfügung und nach der Kündigungsfrist stockst Du dort auf.
 
Beim Aufhebungsvertrag auch immer dran denken, das dort der AG nicht zustimmen muss..
Das hat schon manchen Probleme bereitet die sich zu sehr darauf verlassen haben.
 
Vor Allem eins: erst kündigen, wenn Du den neuen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben in der Hand hältst.
3 Monate Kündigungsfrist sind normal, also wird der neue Arbeitgeber da auch kein Problem draus machen. Mehr noch: Du kannst im Bewerbungsgespräch explizit darauf hinweisen, dass Du Chef und Kollegen nicht so ad hoc im Regen stehen lassen willst. Ist egal, ob das stimmt oder nicht, macht aber einen guten Eindruck und vermittelt Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.

Was Du dann mit der alten Stelle machst, guckst Du halt, was möglich ist. Und wenn Du wirklich einen Aufhebungsvertrag aushandelst, hast Du eben einen oder zwei Monate unbezahlten Urlaub bis zum neuen Job (falls das finanziell möglich ist), ist doch auch schön.


Vor dem Gespräch mit einer Chefin graut es mir auch schon etwas, da eine weitere Kollegin die Gruppe nun aufgrund von Schwangerschaft verlassen hat.
Warum? Deine Chefin ist
eine launische Chefin die ihren Frust auch häufig an den Mitarbeitern auslässt
, also auch an Dir. Es sollte Dir eher ein innerer Kindergeburtstag sein, ihr die Kündigung wegen ihrer Inkompetenz unter die Nase zu reiben.
 
Hey.
Habe gerade frisch Erfahrung damit aus dem ÖD. Hatte allerdings eine Kündigungsfrist von '6 Monaten zum Quartalsende'. Ich habe Ende September gekündigt und hätte somit bis 31.03. arbeiten müssen.
Da meine neue Stelle bevorzugt zum 01.01. besetzt werden sollte, habe ich um einen Auflösungsvertrag gebeten.
In meinem Fall wurde zugestimmt. Ich denke, Arbeitgeber wissen nur zu gut, was passiert wenn der MA gehen will und er nicht darf.

Mit dem neuen Arbeitgeber habe ich vorab die möglichen Einstellungstage - eben 01.01. oder 01.04.) besprochen und hier war klar, dass ich so oder so eingestellt werde.

Allerdings: nicht kündigen, bevor Du nicht einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Aber das wurde ja schon mehrfach gesagt.
 
Dem Aufhebungsvertrag muss der AG allerdings auch zustimmen.

Mein alter AG hat das grundlegend abgelehnt und die Leute bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist für die fällige Vertragsstrafe lieber vors Gericht gezerrt.
 
Vielen Dank für die Antworten bis jetzt! Vielleicht kommt ja die ein oder andere Antwort noch dazu!

Also selbstverständlich kündige ich mein aktuelles Arbeitsverhältnis erst (bzw. suche das Gespräch mit der Chefin) wenn ich den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Für mich war jetzt primär wichtig zu wissen, wie lange meine Kündigungsfrist konkret geht - das weiß ich jetzt sicher und kann dies auch so in den Bewerbungsgesprächen erwähnen.

Ich bin gerade dabei fleißig Bewerbungen zu schreiben und habe auch schon das ein oder andere Bewerbungsgespräch an stehen und hoffe sehr, bald eine tolle neue Stelle gefunden zu haben! Dort werde ich das Thema Kündigungsfrist beim alten AG ganz offen und transparent erläutern.

Sobald ich eine neue Stelle gefunden habe hoffe ich jedoch sehr, dass mein AG mir nicht einen Strich durch die Rechnung macht. Ich werde an dem Tag sicherheitshaltbar die Kündigung in zweifacher Ausführung mitnehmen - aber auch den Aufhebungsvertrag ansprechen. Habe ja auch noch Anspruch dann auf Resturlaub usw. - wenn die Kündigung eingegangen ist.
 

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