Pfefferminzdrops
Sehr aktives Mitglied
Ein Aufhebungsvertrag ist NICHT zwingend mit einer Abfindung verbunden, sondern bedeutet nur, dass beide auf ihre Rechte verzichten. Das ist good will des Arbeitgebers.Ich stelle mir die ganze Zeit folgende Frage:
Muss ich einem Aufhebungsvertrag überhaupt zustimmen?
Wäre halt auch gut für eine Entscheidungsfindung, wenn man überhaupt mal eine Summe wissen würde...
Dann solltest du das auch praktisch tun. Besser gestern als morgen. Dort bekommst du rechtssichere Auskünfte zu deinem ganz speziellen Fall.Theoretisch könnte ich mich auch anwaltlich beraten lassen, denn eine Rechtsschutzversicherung diesbezüglich habe ich...
Fordern kannst du viel. Ob der AG dem zustimmt ist eine andere Sache. Wenn du dich parallel umschaust solltest du das natürlich keinesfalls laut äußern. Wer will schon jemanden einarbeiten, der dann nach kurzer Zeit Leine zieht. Du müsstest dann auch damit rechnen, dass der AG ranzig wird und sich das ggfs. im Zeugnis äußert.Die andere Variante ist, dass ich dem "Neustart" erstmal zustimme, diesbezüglich aber eine Lohnerhöhung fordere (weil auch mehr Anforderungen gestellt werden) und ich mich parallel umschaue, was ich auch schon tue...