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Aufhebungsvertrag doch nicht so schlimm?

L

lilli238

Gast
zunächst an Deichgräfin.

Deine Ausführungen zur Sperre bei ALG wegen Aufhebungsvertrag sind veraltet.

An alle:
Man ist sehr wohl zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages berechtigt. Aktuelle Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu Aufhebungsverträgen wurde aus Anlass einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.07.2006) neu formuliert. Hiernach ist man zum Abschluss eines Aufhebungsvertrag berechtigt, wenn eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird, der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte, die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und der Arbeitnehmer nicht unkündbar war.
Die gezahlte Abfindung muss sich aber in dem v.g. Rahmen befinden.


Grundsätzlich kann ich jedem nur raten, einen Anwalt einzuschalten. Für eine Erstberatung zahlt man, soweit man weder rechtsschutzversichert ist oder Anspruch auf Beratungshilfe hat, max. 190,00 € plus MwSt.

Liebe Grüße
 
D

Deichgräfin

Gast
Hallo lilli 238,

finden die von dir genannten Ausnahmen in diesem Fall Anwendung ?

Lavendel will einen Anwalt aufsuchen,schrieb sie.

Man kann ein Arbeitsverhältniss auch wegen nachgewiesener Krankheit auflösen,ohne eine Sperre zu bekommen.

Lavendel hat aber wegen ihrer Krankheit in diesen Job gewechselt,
weil sie diesen mit dem Tinitus nachgehen kann.

Der Normalfall ist ,dass man sich erst einen neuen Job sucht,
bevor man den alten Job aufgibt.

Wenn Lavendel Pech hat,schimmelt sie über Jahre mit wenig Geld
als Arbeitslose herum,denn in ihrem Job gibt es Arbeitssuchende
wie Sand am Meer.Risiko.

L.G.Karin
 
C

Canea

Gast
bei einem aufhebungvertrag bekommst du ein viertel jahr sperre von jobcenter oder auch von der agentur für arbeit, weil du dein arbeitsverhältnis freiwillig beendet hast und du verzichtest auf all deine asprüche, resturlaub usw, du hast auch keine möglichkeit der klage. aufhebungsvetrag
macht man nur wenn man nahtlos in ein anderes arbeitsverhältnis wechseln möchte un die kündigungsfrist zu umgehen. ansonsten ist der aufhebungsvertrag nur für den arbeitgeber zu vorteil.

Hallo, Ihr Lieben da draußen!

Ich bin sehr verunsichert. :confused: Ich habe gestern mit meinem Personalchef gesprochen und ihm gesagt, dass ein Aufhebungsvertrag für mich nicht in Frage kommt.

Er machte große Augen und fragte: "Warum denn nicht, was ist denn nur so schlimm daran", und so weiter.

Ich will ihm nicht unterstellen, dass er mich über den Tisch ziehen will, aber ich traue ihm auch nicht so recht über den Weg.

Bislang hat mir jeder, den ich auf das Thema "Aufhebungsvertrag" angesprochen habe, davon abgeraten, unter anderem mit der Begründung, ih hätte dann nur 10 Monate Anspruch auf ALG.

(Es handelt sich in meinem speziellen Fall um einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit.)

Was mach´ ich denn jetzt? :confused: Ich habe schon einen Termin bei meiner Anwältin und werde mich auch nochmal bei der ARGE beraten lassen.

Hat jemand von Euch vielleicht auch schon - wenn nicht gute, dann doch keine schlechten - Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße

Lavendel
 

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