Danke, Sisandra, dass Du so "geschlechtsneutral" denkst. Meine Erfahrungen mit Jugendämtern sind leider andere.
Um Sarah einen Rat zu geben, wäre ein Blick auf die Landkarte hilfreich - z.B. wegen der Bahnverbindung:
Durch die Bahnhofsmission begleitete Fahrten (200 Km? 2 bis 3 Stunden?) können kleine Kinder sehr gut überleben -
wenn die Absender und Empfänger keinen Stress machen...
Vor einer Klage auf besitzergreifende und deshalb beängstigende alleinige Auffenthaltsbestimmung hätte ich auch geraten, im Rahmen einer gerichtlich bestellten Mediation die eigene Ausrichtung am Kindeswohl herauszustellen:
hälftiger Umgang - 16 Tage Aufenthalt beim einen, 14 Tage beim anderen Elternteil für das dreijährige Kind
Ferien, Feiertage und jedes zweite WE auswärts für das fünfjährige - bei Verbleib in der jetzigen oder
Einschulung in der bestmöglichen Schule
(Eine Festschreibung ist gut, elterliche Gelassenheit und Großzügigkeit sind besser - Erziehungsfähigkeit eben...)
Allen elterlichen Verlustängsten zum Trotz sollte dem Gegner die salomonische Lösung angeboten werden.
Und ein fähiger Familienrichter sollte die Streitvermeidungstaktik zu würdigen wissen.
Werden obendrein die Unterhaltskosten (inklusive Reisekosten) hälftig getragen,
wird sich schon zeigen, wem die Kinder "mehr als alles Andere" bedeuten...
(Habe aber auch schon erlebt, dass die "aggressive Maximalforderung" durch mehrere Instanzen zum
ursprünglich erwünschten Minimum an Gleichberechtigung (des Vaters) führte. Deutschland eben...)
p.s.
Wenn Deine Klage den gewünschten Erfolg hat, kann sich Dein Ex als Opfer des Feminismus inszenieren - ohne jemals bewiesen zu haben, dass er zur hälftigen Sorge fähig und willens war.