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Aufenthaltsbestimmungsrecht -Umzug mit Kindern

Tja er ist ohne die Kinder, von daher kann er machen was er will. Ich hingegen benötige die Einverständnis für die Kinder. Das ist leider so. Ich werde jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und vom Ergebnis berichten !
 
Tja er ist ohne die Kinder, von daher kann er machen was er will. Ich hingegen benötige die Einverständnis für die Kinder. Das ist leider so. Ich werde jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und vom Ergebnis berichten !

Ich bin mir nicht sicher, ob das strategisch ein geschickter Weg ist. Hat dir dein Anwalt vorgeschlagen so vorzugehen?

Um Teile des Sorgerechts zu verlieren muss meines Erachtens einiges mehr passieren, als dass der Vater beim geplanten Umzug der Mutter rumzickt.

Warum versuchst du nicht, vom Familiengericht die Zustimmung zum Umzug zu bekommen? Sollte man bei Gericht der Meinung sein, dass es unter diesen Umständen besser ist, dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zu geben bekommst du es dann sowieso.
 
Danke, Sisandra, dass Du so "geschlechtsneutral" denkst. Meine Erfahrungen mit Jugendämtern sind leider andere.

Um Sarah einen Rat zu geben, wäre ein Blick auf die Landkarte hilfreich - z.B. wegen der Bahnverbindung:
Durch die Bahnhofsmission begleitete Fahrten (200 Km? 2 bis 3 Stunden?) können kleine Kinder sehr gut überleben -
wenn die Absender und Empfänger keinen Stress machen...

Vor einer Klage auf besitzergreifende und deshalb beängstigende alleinige Auffenthaltsbestimmung hätte ich auch geraten, im Rahmen einer gerichtlich bestellten Mediation die eigene Ausrichtung am Kindeswohl herauszustellen:

hälftiger Umgang - 16 Tage Aufenthalt beim einen, 14 Tage beim anderen Elternteil für das dreijährige Kind

Ferien, Feiertage und jedes zweite WE auswärts für das fünfjährige - bei Verbleib in der jetzigen oder
Einschulung in der bestmöglichen Schule
(Eine Festschreibung ist gut, elterliche Gelassenheit und Großzügigkeit sind besser - Erziehungsfähigkeit eben...)

Allen elterlichen Verlustängsten zum Trotz sollte dem Gegner die salomonische Lösung angeboten werden.
Und ein fähiger Familienrichter sollte die Streitvermeidungstaktik zu würdigen wissen.
Werden obendrein die Unterhaltskosten (inklusive Reisekosten) hälftig getragen,
wird sich schon zeigen, wem die Kinder "mehr als alles Andere" bedeuten...

(Habe aber auch schon erlebt, dass die "aggressive Maximalforderung" durch mehrere Instanzen zum
ursprünglich erwünschten Minimum an Gleichberechtigung (des Vaters) führte. Deutschland eben...)

p.s.
Wenn Deine Klage den gewünschten Erfolg hat, kann sich Dein Ex als Opfer des Feminismus inszenieren - ohne jemals bewiesen zu haben, dass er zur hälftigen Sorge fähig und willens war.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Themenstarterin

das ist wirklich eine unschöne Situation. Allerdings hat es pencil bereits richtig geschrieben: 65KM sind kein Hindernis um nicht umziehen zu dürfen. Das würde von einem Gericht nicht abgelehnt werden. Grundsätzlich sollte deiner Zukunft mit dem neuen Partner also schon mal nichts im Wege stehen, was ja eigentlich eine gute und wichtige Sache ist.

Einzig und alleine könntest du evtl. für das zurücklegen der 65KM verantwortlich sein. Also entweder die Kinder dort übergeben, wie du auch richtigerweise vorgeschlagen hattest, oder aber finanziell den "Transport" stemmen. Das könnte dir das Gericht auferlegen.

Es wäre besser gewesen dein Ex hätte da bereits eingewilligt, denn mehr wird er auch bei Gericht nicht erreichen können. Da kann er zetern wie er möchte. Ich kenne kein Urteil, dass in diesem Fall so schlecht für die Mutter ausgehen würde das der Umzug platzt.

Grundsätzlich gilt: Wer für die Distanz sorgt, ist für diese verantwortlich. Macht er ja auch bei den 160KM. Ist die Entfernung allerdings so groß das den Kindern ein Wechselmodell nicht zugemutet werden kann, würde der Umzug verweigert werden, bzw. kann dieser dann für die Mutter nur ohne Kinder erfolgen. Sie würde also das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.

Deinen Partner kann ich übrigens verstehen. Ein eigenes Haus verkauft man nicht so leicht. Und da du nicht erwähnt hast, generell nicht zu ihm ziehen zu wollen würde ich als Partner auch nicht längerfristig eine solche Fahrtstrecke auf mich nehmen nur um deinem Ex ein lockeres Leben zu bescheren. Mich stört es, das die kinderlosen Partner von Patchworkbeziehungen immer der letzte Keks in der Dose sein sollen, die sich fügen müssen. Ich würde das genauso wenig einsehen.

Von juristischer Seite, würde ich dieses Thema relativ gelassen auch mich zukommen lassen. Du bist diesbezüglich safe.
 

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