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Auf den Urlaub verzichten?

  • Starter*in Starter*in Blitzlichtgewitter
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Echt? Aus dem Grund, weil der Ehemann da auch Urlaub hat?
Hat sie sich den Urlaubsanspruch überhaupt schon erarbeitet?

Man muss sich keinen Urlaubsanspruch erarbeiten, wenn es keine Sperre in der Probezeit gibt. Das ist in meinem Unternehmen auch nicht der Fall.

Man muss seinen Urlaub nicht mal unter Angaben von Gründen einreichen. Welche Begründung hat denn die TE für ihren Urlaubswunsch?
Dass Paare ihren Urlaub zusammen verbringen wollen, ist plausibel. Ob dieser dann auch genehmigt wird, ist eine andere Sache.

Ich sehe weder ein Vorrecht bei der TE noch bei ihrer Kollegin.
Wenn Beide auf ihren Urlaub bestehen, wird der Vorgesetzte entscheiden.
 
Hallo.

Entweder verstehe ich da etwas falsch. Aber du hast schon lange (hoffentlich auch schriftlich) deinen Urlaubsantrag für September eingereicht.

Und jetzt kommt eine Neue, die zur gleichen Zeit Urlaub will.

Das ist doch keine Frage, wer den Urlaub bekommt in diesem Fall?

Was sagt dein Chef, dass du schon lange vorher Urlaub beantragt hast? Der sollte zu dir auch loyal sein.
 
Man muss sich keinen Urlaubsanspruch erarbeiten, wenn es keine Sperre in der Probezeit gibt.
Also, meines Wissens gibt es ein Bundesurlaubsgesetz, das unabhängig von Sperren (oder nicht) in der Probezeit ist.
Ist man erst ein oder zwei Monate im Unternehmen, ist der Urlaubsanspruch entsprechend gering.
Ich sehe weder ein Vorrecht bei der TE noch bei ihrer Kollegin.
Du nicht, ich schon.
Man muss seinen Urlaub nicht mal unter Angaben von Gründen einreichen.
Muß man nicht, wäre aber gut, wenn man es täte...ein MA von uns hat im dritten Monat 10 Tage Urlaub aus familiären Gründen gebraucht, wurde dann auch entsprechend abgerechnet.
 
Hab ich das richtig verstanden, daß Du monatelang Mehrbelastung hattest und aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen konntest, weil die Stelle Deiner Kollegin unbesetzt war?

Dann gehe ich schon davon aus, daß Dein Vorgesetzter Dir den bereits zugesagten Urlaub auch weiterhin genehmigt und deine neue Kollegin zunächst zurück stehen muß.

Vielleicht hätte der Mann sich zurück halten sollen damit seinen Urlaub einzureichen, wenn seine Frau gerade eine neue Stelle anfängt. Er kann ja nicht damit rechnen, daß sie direkt Urlaub nehmen kann.

Es könnte höchstens sein, daß Deine Kollegin schlau genug war, das im Vorstellungsgespräch auszuhandeln und den Urlaub im September zur Bedingung zu machen, dafür daß sie die Stelle annimmt. Dann wäre Dein Vorgesetzter in einer Zwickmühle.

Ich würde freundlich bei der neuen Kollegin und beim Vorgesetzten um Verständnis bitten, daß Du urlaubsreif bist und gerade wegen der vorherigen Belastung aufgrund der unbesetzten Stelle leider dieses Mal nicht verschieben kannst. Und daß Du aufgrund der Zusage Deines Vorgesetzten jetzt auch schon Pläne, private Absprachen und Vorbereitungen getroffen hast, die sich nicht verschieben lassen. Was aber natürlich nicht heißen soll, daß Du Dich beim nächsten Urlaub mit entsprechendem Vorlauf nicht rechtzeitig mit der Kollegin absprechen würdest und da auch gerne kompromissbereit wärest. Genau wie Du diese Kpmpromissbereitschaft auch bei ihr zukünftig voraussetzt.
 
Man muss sich keinen Urlaubsanspruch erarbeiten, wenn es keine Sperre in der Probezeit gibt. Das ist in meinem Unternehmen auch nicht der Fall.

Man muss seinen Urlaub nicht mal unter Angaben von Gründen einreichen. Welche Begründung hat denn die TE für ihren Urlaubswunsch?
Dass Paare ihren Urlaub zusammen verbringen wollen, ist plausibel. Ob dieser dann auch genehmigt wird, ist eine andere Sache.

Ich sehe weder ein Vorrecht bei der TE noch bei ihrer Kollegin.
Wenn Beide auf ihren Urlaub bestehen, wird der Vorgesetzte entscheiden.
Eben, und der Vorgesetzte wendet dann hoffentlich genau die Kriterien an, die hier schon genannt wurden.
Wenn ich eine neue Kollegin wäre, wäre ich SEHR vorsichtig damit, hier gleich schon mal mit Urlaubsforderungen anzutreten. Sie und ihr Mann wussten ja wohl, dass sie auf Jobsuche ist, und da muss man damit rechnen, dass es die übliche Urlaubssperre in der Probezeit gibt und dass die Kollegen, die schon da sind, bereits genehmigte Urlaubsanträge haben. Für mich ist klar, wer dann umzuplanen hat - außer es ist ein handfester Grund, dann würde ich versuchen, dass die TE ggf 1 Woche ihres Urlaubs "abgibt", ansonsten wäre es das Problem der Neuen, das diese tunlichst nicht allzu sehr aufblasen sollte.

Anstelle der TE würde ich erst mal freundlich mit der Neuen reden. Vielleicht beharrt sie ja gar nicht auf ihrem Urlaub, vielleicht kann ihr Mann was verschieben, vielleicht versteht sie ohne Weiteres die Situation der TE. Erst der nächste Schritt wäre dann der Ganz zum Chef, und da würde ich, ebenfalls freundlich, aber bestimmt, all die Punkte vorbringen, die hier schon genannt wurden.
 
Wie wird denn von Unternehmensseite der Personalurlaub verwaltet ?

Heisst es bis Monat X sollen Wünsche/Vorschläge (gerne 2/3 vom Jahresurlaub) gemacht werden ?

Ich bin ewig hinterher gerannt ob ich im September 3 Wochen Urlaub nehmen darf.
Ich weiß, das mit dem dürfen... 😉
Du solltest ein klares JA oder Nein einfordern, du möchtest ja auch bescheid wissen.
Mein Gefühl war ich wurde nur hingehalten.
Das erledigt sich mit dem "Ja oder nein".

Bzw. mit deiner Ankündigung, wenn bis Tag X keine Reaktion kommt nimmst du den Urlaub wie angemeldet.

Somit gibt es auch keine Probleme mit anderen Mitarbeitern.

Gruß Hajooo
 
Also, meines Wissens gibt es ein Bundesurlaubsgesetz, das unabhängig von Sperren (oder nicht) in der Probezeit ist.
Ist man erst ein oder zwei Monate im Unternehmen, ist der Urlaubsanspruch entsprechend gering

Grundsätzlich hast du recht. In der Praxis wird dies intern oft anders gehandhabt. Das hängt vielleicht auch von der Branche ab.
Bislang habe ich in Betrieben gearbeitet, in denen man als Neue/r den kompletten Urlaubsanspruch für das laufende Jahr einreichen konnte.
Wenn jemand vorzeitig gegangen ist oder gekündigt wurde, dann wurden die Urlaubstage, die zu viel genommen wurden vom letzten Gehalt abgezogen.

Wer weiß, wie das der Betrieb der TE handhabt!?

Am Besten wäre es, wenn sich die Beiden zusammensetzen würden. Vielleicht ist die Situation gar nicht so verfahren
 
Wer weiß, wie das der Betrieb der TE handhabt!?
Die TE.
In der Praxis wird dies intern oft anders gehandhabt. Das hängt vielleicht auch von der Branche ab.
Bislang habe ich in Betrieben gearbeitet, in denen man als Neue/r den kompletten Urlaubsanspruch für das laufende Jahr einreichen konnte.
Mein Bauchgefühl sagt mir, das ist hier nicht der Fall.
Es ist, wie gesagt, ANs mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten, den "Jahresurlaub" am Stück in den Sommerferien zu nehmen. Das ist zwar blöd, aber es ist halt so. Anders eben Urlaub im September.
Die TE arbeitet bereits fünf(!) Jahre in dem Betrieb...sie möchte im September Urlaub haben.
Bei uns im Betrieb hätte dieser Urlaubswunsch auf jeden Fall Vorrang vor den Urlaubswünschen der Neuen.
Vor allem dann, wenn die Begründung lautet "Da hat mein Mann auch Urlaub".
Am Besten wäre es, wenn sich die Beiden zusammensetzen würden.
Weshalb? Das ist tatsächlich Chefsache.
 
Also, meines Wissens gibt es ein Bundesurlaubsgesetz, das unabhängig von Sperren (oder nicht) in der Probezeit ist.
Das Gesetz heißt mittlerweile
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)



Die Unternehmen sehen das mit dem Urlaub in der Probzeit aus 2 Gründen oft nicht gerne:

- Man erwirbt den vollen Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten, (so lange dauert oft die Probezeit)
- Gewährt man einem AN in der Probzeit 30 Tage Urlaub und er kündigt dann im 3 oder 4. Monat hat er ja shcon mehr Urlaub gehabt als ihm zusteht, was dann Probleme machen kann, zudem machen dann oft viele "krank" weil sie realsieren das Sie ja dann bis zum Ende der PZ arbeiten müssen.

Es ist, wie gesagt, ANs mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten, den "Jahresurlaub" am Stück in den Sommerferien zu nehmen. Das ist zwar blöd, aber es ist halt so. Anders eben Urlaub im September.

"vorbehalten" ist da gar nix. Das ist zwar Praxis aber längst nicht mehr überall so.

Ich würde dem Chef sagen das ich verbindlich gebucht habe und deswegen nicht verschieben kann.
 
Die Unternehmen sehen das mit dem Urlaub in der Probzeit aus 2 Gründen oft nicht gerne:

- Man erwirbt den vollen Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten, (so lange dauert oft die Probezeit)
- Gewährt man einem AN in der Probzeit 30 Tage Urlaub und er kündigt dann im 3 oder 4. Monat hat er ja shcon mehr Urlaub gehabt als ihm zusteht, was dann Probleme machen kann, zudem machen dann oft viele "krank" weil sie realsieren das Sie ja dann bis zum Ende der PZ arbeiten müssen.
Und der 3. Grund ist, dass eine Probezeit nicht ohne Grund eine gewisse Dauer hat. Wir wollen uns denjenigen dann auch während dieser Zeit ansehen.
Ich würde dem Chef sagen das ich verbindlich gebucht habe und deswegen nicht verschieben kann.
Das kann in die Hose gehen, denn "verbindlich buchen" sollte man erst, wenn man eine Urlaubsgenehmigung in der Tasche hat.
 

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