Sofakissen
Aktives Mitglied
Ich verstehe nicht, was da Arbeitszeitbetrug ist. Arbeitszeitbetrug ist, wenn ich mich morgens im HomeOffice in den PC einlogge, mich dann aber erst mal nochmals ne Stunde aufs Ohr haue, ohne das zumindest als Pause o.ä. zu deklarieren. Bzw. im Büro alles mache, außer arbeiten (etwa nen Liebesroman lese, während die Kunden vergeblich versuchen, durchzuklingeln). (Mache ich natürlich alles nicht, aber nur um mal Beispiele zu nennen).
Du betrügst nicht, denn du leistest deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ja ab.
Dass du nicht vor 6:30 einstempeln sollst, liegt wohl daran, dass der Chef dich weder früher gehen lassen will (als Ausgleich), noch die Zeit bezahlen. Solange er es dir anordnet, nicht früher zu kommen, kann er die Bezahlung der 20min verweigern, weil er diese nicht vertraglich vereinbarte Zeit nicht annehmen muss.
Das mit dem - ich nenne es mal "Nachttarif" gilt nur vor 6. Deshalb dürfen wir z.B. auch nicht ohne extra Genehmigung unsere Gleitzeit vor 6 beginnen.
So, zur gewünschten Überstunde vom Chef: sage ihm klipp und klar, dass du zwar bereit bist, Überstunden zu machen, aber nur wenn er sie a) schriftlich anordnet und b) dir vorlegt, wie du dafür entschädigt wirst (also ob du sie ein anderes Mal abfeiern kannst, sammeln zwecks extra Urlaubstag oder ob sie ausbezahlt werden). Ohne schriftliche Anordnung machst du nichts. Und lass dich nicht auf was wie "Überstunden sind mit dem Lohn mit abgegolten" o.ä. ein - das gilt nur in gehobenen Positionen bzw. wenn man branchenunüblich gut bezahlt wird. Wenn dein Chef dir also nicht gerade 50% mehr bezahlt als in eurer Branche üblich, kann er gratis Überstunden nicht verlangen.
Du betrügst nicht, denn du leistest deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ja ab.
Dass du nicht vor 6:30 einstempeln sollst, liegt wohl daran, dass der Chef dich weder früher gehen lassen will (als Ausgleich), noch die Zeit bezahlen. Solange er es dir anordnet, nicht früher zu kommen, kann er die Bezahlung der 20min verweigern, weil er diese nicht vertraglich vereinbarte Zeit nicht annehmen muss.
Das mit dem - ich nenne es mal "Nachttarif" gilt nur vor 6. Deshalb dürfen wir z.B. auch nicht ohne extra Genehmigung unsere Gleitzeit vor 6 beginnen.
So, zur gewünschten Überstunde vom Chef: sage ihm klipp und klar, dass du zwar bereit bist, Überstunden zu machen, aber nur wenn er sie a) schriftlich anordnet und b) dir vorlegt, wie du dafür entschädigt wirst (also ob du sie ein anderes Mal abfeiern kannst, sammeln zwecks extra Urlaubstag oder ob sie ausbezahlt werden). Ohne schriftliche Anordnung machst du nichts. Und lass dich nicht auf was wie "Überstunden sind mit dem Lohn mit abgegolten" o.ä. ein - das gilt nur in gehobenen Positionen bzw. wenn man branchenunüblich gut bezahlt wird. Wenn dein Chef dir also nicht gerade 50% mehr bezahlt als in eurer Branche üblich, kann er gratis Überstunden nicht verlangen.