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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für das Jobcenter!

  • Starter*in Starter*in Los Angeles
  • Datum Start Datum Start
Heute Mittag war ich bei meiner Hausärztin und es ist gar nicht so schlimm gewesen, wie ich gestern vermutet habe. Es waren nur 2 Patienten vor mir, als ich eintraf. Musste nur 20 Minuten warten. Okay, das ist auch ganz normal und nicht schlimm. Ich habe dann meiner Ärztin erklärt wie ich mich fühle und sie fragte auch, ob es was neues vom Jobcenter gibt. Auch ich hänge nämlich wie einige hier schon wissen im H4-Sektor drin und möchte ja wieder fit werden. Sie empfahl mir auch viel Bewegung und ich werde mich nun überwinden müssen.

Vielleicht kann ich auch so die Wartezeit bis zum Facharzttermin überbrücken, sodass ich mich sozusagen schon mal bisschen selbst kuriere. Weil Bewegung und auch arbeit sollen ja die beste Therapie MANCHMAL NICHT IMMER sein.

Aber um eine Psychotherapie werde ich nicht rum kommen können und will das auch alles aufarbeiten.

Nur ich merke ja auch selbst, dass ich mich nicht einfach überwinden kann und los legen kann, indem ich z.B. Fahrrad fahre oder wie ich seit 2014 auch vor habe, schwimmen zu gehen.
 
Das hier steht in meiner Eingliederungsvereinbarung: Sollten Sie eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nicht rechtzeitig anzeigen sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit nicht vorlegen findet § 31 Abs. 1 SGB keine Anwendung. Es kommt zu keiner Minderung bzw. Wegfall des Arbeitslosengeldes II.

Wie gesagt: Ich kenne KEIN JC, was wegen Krankheit sanktioniert. Das dürfen die auch nicht so einfach. Ich sag ja: Glaube hier nicht alles, was man wegen Sanktion schreibt. Kasi soll erstmal eine sichere und seriöse Quelle nennen, wo das vorkam.
 
Das hier steht in meiner Eingliederungsvereinbarung: Sollten Sie eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nicht rechtzeitig anzeigen sowie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit nicht vorlegen findet § 31 Abs. 1 SGB keine Anwendung. Es kommt zu keiner Minderung bzw. Wegfall des Arbeitslosengeldes II.
Ja. Und wie willst Du die Arbeitsunfähigkeit und Dauer rechtzeitig anzeigen ohne vorliegende Krankmeldung?
 
Wie gesagt: Ich kenne KEIN JC, was wegen Krankheit sanktioniert. Das dürfen die auch nicht so einfach. Ich sag ja: Glaube hier nicht alles, was man wegen Sanktion schreibt. Kasi soll erstmal eine sichere und seriöse Quelle nennen, wo das vorkam.
Aber der TE hat doch keine Krankmeldung, die belegt, dass die Krankheit tatsächlich besteht. Oder hatte ich das überlesen?
 
Ganz salopp gesagt, ist es dem Jobcenter aber offensichtlich nicht egal und es wird dem Jobcenter auch nicht egal sein, wann die Krankmeldung ausgestellt wurde.

Dann kann es passieren, dass Du sanktioniert wirst.

Und insofern sollte es Dir , ganz salopp gesagt, auch nicht egal sein.

Mit der Haltung vergrößerst Du Deine Probleme nur unnötig.

Ich lese deinen Text so, dass du meinst, ein JC würde einen krankgeschriebenen sanktionieren.
 
Ich lese deinen Text so, dass du meinst, ein JC würde einen krankgeschriebenen sanktionieren.
Solange er belegen kann, dass er krank ist z. B. durch eine Krankmeldung nicht.

Aber wenn er es nicht belegen kann und es denen nur erzählt und dazu keine entsprechenden Belege bringt, schon.
 
Aber der TE hat doch keine Krankmeldung, die belegt, dass die Krankheit tatsächlich besteht. Oder hatte ich das überlesen?

Nein, jetzt noch nicht. ABER er will sich krank schreiben lassen aufgrund seiner Psyche. Ist das richtig @Los Angeles?


Ich bin übrigens jetzt auch AU für 2 Wochen. Weil ich auch schwere Probleme habe und ja fast schon jede Woche beim HA bin. Sie kennt mich ja nun auch schon ganz gut.
 
Solange er belegen kann, dass er krank ist z. B. durch eine Krankmeldung nicht.

Aber wenn er es nicht belegen kann und es denen nur erzählt und dazu keine entsprechenden Belege bringt, schon.

Jetzt drehst du dir das bissl anders hin. Du hast geschrieben dass das JC sanktioniert, wenn man krank ist. Jedenfalls vorhin noch.
 

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