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Arbeitslos gemeldet/Noch im Betrieb beschäftigt

Teslafan

Mitglied
Hallo, ich vor 2 Jahren krank geschrieben worden, und arbeite seitdem nicht mehr. Ich bin noch in meiner Firma angestellt, aber seit ein paar Monaten arbeitslos gemeldet.
Ich kann den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
Das Arbeitsamt hat mir ein Formular gegeben, welches mein Arbeitgeber ausfüllen soll.
Es geht darum ob ich weiter beschäftigt werden kann.
Der Arbeitgeber hat dies mit "Der Arbeitnehmer (ich) kann sofort weiter beschäftigt werden" bestätigt. (Mit einer Arbeit die ich ausüführen könnte)

Allerdings nur in einer 400 Kilometer weit entfernten Arbeitsstelle, was für mich unakzeptabel ist.
Jeden Tag 800 Kilometer fahren, oder die Hotelübernachtungen würden den Lohn auffressen.
Wie wird das Arbeitsamt auf das Schreiben meines Arbeitgebers reagieren?
 

kasiopaja

Urgestein
Hallo, ich vor 2 Jahren krank geschrieben worden, und arbeite seitdem nicht mehr. Ich bin noch in meiner Firma angestellt, aber seit ein paar Monaten arbeitslos gemeldet.
Ich kann den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.
Das Arbeitsamt hat mir ein Formular gegeben, welches mein Arbeitgeber ausfüllen soll.
Es geht darum ob ich weiter beschäftigt werden kann.
Der Arbeitgeber hat dies mit "Der Arbeitnehmer (ich) kann sofort weiter beschäftigt werden" bestätigt. (Mit einer Arbeit die ich ausüführen könnte)

Allerdings nur in einer 400 Kilometer weit entfernten Arbeitsstelle, was für mich unakzeptabel ist.
Jeden Tag 800 Kilometer fahren, oder die Hotelübernachtungen würden den Lohn auffressen.
Wie wird das Arbeitsamt auf das Schreiben meines Arbeitgebers reagieren?
Da die Strecke nicht zumutbar ist, wird es einsehen, dass das nicht geht.
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Wenn Du den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kannst, ist das so.
Das hat doch sicher ein Gutachter schon festgestellt?
Wie alt bist Du?
Keine Angst, niemand schickt Dich zum alten Arbeitgeber.
Wie soll es beruflich weiter gehen?
 

Piepel

Aktives Mitglied
Die Arbeitslosigkeit hängt von Deinem Arbeitsvertrag ab.
Wenn Du unterschrieben hast, dass Du weltweit einsetzbar bist und nun nicht mehr hingehen willst, bist Du selbstverschuldet arbeitslos, wenn Du nicht hin gehst.
 

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