G
Gastin81
Gast
hallo ihr lieben
habe nur eine kurze schnell frage. ich bin seit 27.09. arbeitslos. mir steht das normale arbeitslosengeld 1 bis zum 8.4.2008 zu! die woche VOR dem 08.04.2008 werde ich also sicherlich nochmal einen termin beim arbeitsamt aufgedrückt bekommen. ich werde die woche aber nicht da sein, da ich für eine woche in den "urlaub" zu einem bekannten nach süddeutschland fahre. kann man SOWAS als grund beim arbeitsamt angeben, damit die den termin gar nicht erst in diese besagte woche legen? oder sollte man da erst gar nichts von einem URLAUB erwähnen?
habe nur eine kurze schnell frage. ich bin seit 27.09. arbeitslos. mir steht das normale arbeitslosengeld 1 bis zum 8.4.2008 zu! die woche VOR dem 08.04.2008 werde ich also sicherlich nochmal einen termin beim arbeitsamt aufgedrückt bekommen. ich werde die woche aber nicht da sein, da ich für eine woche in den "urlaub" zu einem bekannten nach süddeutschland fahre. kann man SOWAS als grund beim arbeitsamt angeben, damit die den termin gar nicht erst in diese besagte woche legen? oder sollte man da erst gar nichts von einem URLAUB erwähnen?