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Arbeitsamt Termin

G

Gastin81

Gast
hallo ihr lieben
habe nur eine kurze schnell frage. ich bin seit 27.09. arbeitslos. mir steht das normale arbeitslosengeld 1 bis zum 8.4.2008 zu! die woche VOR dem 08.04.2008 werde ich also sicherlich nochmal einen termin beim arbeitsamt aufgedrückt bekommen. ich werde die woche aber nicht da sein, da ich für eine woche in den "urlaub" zu einem bekannten nach süddeutschland fahre. kann man SOWAS als grund beim arbeitsamt angeben, damit die den termin gar nicht erst in diese besagte woche legen? oder sollte man da erst gar nichts von einem URLAUB erwähnen?
 
G

Gelöscht 3807

Gast
hallo gästin,

du musst deinen urlaub beim arbeitsamt beantragen, da du für diese zeit ja nicht zu vermitteln bist. ich kenn einige bei denen lief es gut, die waren im urlaub und das amt hat nix gemerkt, bei anderen gabs ne sperre.

es gibt im forum einige die kennen sich da wesentlich besser aus (also mit dem thema arbeitsagetur)

LG
4711
 

Heinzelmänchen

Aktives Mitglied
Hi Gästin,

grundsätzlich alles dem Arbeitsamt melden. Wenn Du in den Urlaub gehen willst z.B.
das ist aber kein Problem, weil auch Arbeitslose, bzw. Arbeitssuchende (hört sich positiver an) Recht auf Urlaub haben. Dies kann Dir also keiner Absprechen.
Und das Problem mit dem Termin kannst Du umgehen, in dem zu frühstmöglich selber einen Termin vereinbarst. Aber tu dies gut 3 Montate, bevor Dein ALG 1 ausläuft.
Der Grund ist folgender:
Der Antrag auf ALG 2 ist sehr umfangreich und Du wirst Zeit brauchen, bis Du alles ausgefüllt hast, Unterlagen besorgt hast usw. Denn um so früher du den Antrag ausfüllst, bzw. abgibst, um so eher bekommst Du auch deinen Bewilligungsbescheid für ALG 2.
Wenn Du da erst ne Woche vorher hingehst, klappt das zeitlich nicht, bedeutet, dass Du ggf, kein Geld bekommst, bis der Antrag genehmigt ist.
Also frühstmöglich das erledigen.
Und nicht vergessen: MACH DIR VON DEM ANTRAG UND ALLEN ANLAGEN EINE KOPIE UND HEFTE SIE BEI DEINEN UNTERLAGEN AB.DANN KANNST DU GGF. BELEGEN; WAS DU AUSGEFÜLLT HAST.

Liebe Grüße

Heinzelmänchen:)
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Deichgräfin

Gast
Hallo gästin,

du kannst nach meiner Meinung,Ortsabwesenheit beantragen,
"Urlaub" gibt es nur für Arbeitnehmer, nich für Erwerbslose.
Dieses muss allerdings bereits einige (?)Tage vor Urlaubsantritt geschehen.

Ist dir durch schriftliche Einladung ,oder auch nur der Arge zu diesem Zeitpunkt bekannt,dass ein wichtiger Gesprächstermin ansteht,
musst du damit rechnen,dass der Urlaub abgelehnt wird.

Anhang B1 zum SGB III, der sog. Erreichbarkeits-Anordung (EAO): §2 Satz 1 Nr.1-3 in Verb. mit §3 Abs.1


Gruß Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gastin81

Gast
Danke für eure Antworten. Einen Antrag auf ALG2 sprich Hartz4 werde ich NICHT stellen!!! Ich beantrage es nicht, denn ich will es nicht haben und würde es auch nicht bekommen, da ich noch bei meinen Eltern wohne und das auch versch. Gründe hat. DANN suche ich mir lieber einen 400 EUR Job!!

Aber das is jetzt auch nicht das Thema worum es hier geht.

Ich habe übermorgen einen Termin beim Arbeitsamt und werde da meinem zuständigen Berater sagen, dass ich die Woche vom 31.03.2008 bis 06.04.2008 nicht zuhause sein werde. Klar, wenn sie mich in der Zeit vermitteln können oder sowas, fahr ich natürlich nach hause. Gar keine Frage. ABER wenn es nur um diesen Standarttermin geht, den man da jeden Monat hat, dann werd ich natürlich nicht extra zurück fahren. mal gucken was er sagt!!
 

Heinzelmänchen

Aktives Mitglied
Danke für eure Antworten. Einen Antrag auf ALG2 sprich Hartz4 werde ich NICHT stellen!!! Ich beantrage es nicht, denn ich will es nicht haben und würde es auch nicht bekommen, da ich noch bei meinen Eltern wohne und das auch versch. Gründe hat. DANN suche ich mir lieber einen 400 EUR Job!!
Hallo Gastin 81,

wenn Du keine Leitungen vom Staat beziehst dann bist Du auch nicht dauerhaft krankenversichert. Denk bitte auch daran. Auch wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, bist Du unter Umständen berechtigt ALG 2 zu beziehen. Red mit Deinem Berater vom Arbeitsamt darüber.
Denk daran, Du wärst dann nicht krankenversichtert!!!
Und ein 400 Euro Job ist glaube ich nicht sozialversicherungspflichtig. Also wärst Du auch dann nicht krankenversichert, soviel ich weiß.

Gruss

Heinzelmänchen
 
S

Susie37

Gast
Hallo an dich !

Geh zum Amt, das für dich zuständig ist und beantrage bitte deinen " urlaub "
und wenn er positiv ist kannst du fahren. aber nix ohne Erlaubnis machen von denen, ist leider so.
Denn wenn du einfach so fährst, kann es passieren das sie Ärger machen und der Kommt dann meistens auch !


Lieb Grüße an dich !:)
 

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