bocksrogger
Aktives Mitglied
In der Probezeit kann er trotz Schwerbehinderung gleichermassen gekündigt werden. Neu aufgelegt werden darf die Probezeit nicht, sie ist in Deutschland maximal 6 Monate lang.
Unter Umständen muss der AG Prävention versucht haben.
Wenn die Behinderung einen bei der Arbeit einschränkt, ist man verpflichtet, das dem Arbeitgeber mitzuteilen.
So sieht es aus. Nur wenn man die Tätigkeit schon länger macht, wird es woohl schwierig.