Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Arbeitgeber über Behinderungsgrad informieren ?

In der Probezeit kann er trotz Schwerbehinderung gleichermassen gekündigt werden. Neu aufgelegt werden darf die Probezeit nicht, sie ist in Deutschland maximal 6 Monate lang.

Unter Umständen muss der AG Prävention versucht haben.

Wenn die Behinderung einen bei der Arbeit einschränkt, ist man verpflichtet, das dem Arbeitgeber mitzuteilen.

So sieht es aus. Nur wenn man die Tätigkeit schon länger macht, wird es woohl schwierig.
 
Eine Sxhwerbehinderung muss man auf jeden Fall dem AG mitteilen. Der besondere Schutz, der sich für den AN daraus ergibt, ist ja nichts fakultatives. Der AG muss diesen Schutz gewährleisten, und dafür muss er das wissen.

Solange niemand was weiss und nichts passiert, interessiert das auch niemanden. Aber wenn dann eine Versetzung angeordnet wird, hole ich natürlich meinen Ausweis aus der Tasche und sage, das es für mich nicht zumutbar ist wegen xy. Und dann geht der Ärger los.
 
Hat doch nur Vorteile, wenn er es tut und der AG bekommt Geld vom Staat dafür, wenn er einen Schwerbehinderten beschäftigt.
Hinweis dazu, da ich das Thema im Job bearbeite: Man bekommt kein Geld vom Staat, sondern spart damit eine Abgabe, die man bezahlen muss, wenn man verpflichtet ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und das nicht tut (es hängt von der Betriebsgröße ab, ob und wie viele).
 
Hinweis dazu, da ich das Thema im Job bearbeite: Man bekommt kein Geld vom Staat, sondern spart damit eine Abgabe, die man bezahlen muss, wenn man verpflichtet ist, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und das nicht tut (es hängt von der Betriebsgröße ab, ob und wie viele).
Außerdem bekommt ein Arbeitgeber auch steuerliche Vorteile durch die Anstellung eines Schwerbehinderten, deshalb würde ich das dem Chef schon mitteilen.
Zumindest dann, wenn er mit meiner Arbeit zufrieden ist, und es auch sonst keine Probleme gibt...
 
Welche steuerlichen Vorteile sollen das sein, da würde mich doch eine Quelle sehr interessieren.

Es gibt Ausgleichsabgaben in minimaler Höhe wenn ein Arbeitgeber keine SCHWERbehinderten Menschen einstellt, die sind aber erst bei Unternehmen über 20 Mitarbeitern fällig.
Wenn Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Mitarbeiter nicht beschäftigen, müssen sie für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe bezahlen (§ 160 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). Diese beträgt für Unternehmen mit 60 oder mehr Beschäftigten je nach unbesetztem Arbeitsplatz (Stand 2025): 155 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz 275 EUR bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 Prozent 405 EUR bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent 815 EUR, wenn gar kein Schwerbehinderter beschäftigt ist.
Das sind für Arbeitgeber Peanuts, die aus der Portokasse bezahlt werden.

Lediglich einen Lohnzuschuß erhält der Arbeitgeber bei der Einstellung SCHWERbehinderter. Und wir wissen leider von TE noch gar nicht ob es sich um einen GdB über 50 - also Schwerbehinderung - handelt.

Jede Menge Nachteile warten aber auf einen Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter mit Behinderung einstellt, muss er weitere arbeitsrechtliche Regelungen beachten. Diese betreffen insbesondere die Arbeitszeit, den Urlaub und die Kündigung. Folgende Regelungen sind wichtig: Ein schwerbehinderter Mitarbeiter kann Überstunden generell ablehnen. Ein schwerbehinderter Mitarbeiter hat fünf zusätzliche Arbeitstage Urlaub pro Arbeitsjahr. Während einer sechsmonatigen Probezeit kann ein behinderter Mitarbeiter wie jeder andere Mitarbeiter auch gekündigt werden. Nach der Probezeit sind, wie für jeden anderen Mitarbeiter auch, Kündigungen möglich. Allerdings muss das Integrationsamt zustimmen.

Wären es wirklich so viele Vorteile, wie einige hier denken, dann hätten nicht so viele (SCHWER-)Behinderte Probleme passende Arbeitsverhältnisse zu erhalten.

Gruß von Grisu
 
Hallo zusammen,

Ich habe einen Bekannten, der ist im Oktober letzten Jahres eine neue Stelle angetreten.

Im Februar 2022 hatte er bereits um einen Behinderungsgrad geklagt, welche nun im Juli 2025 endlich vom Gericht bestätigt wurde. Er ist sich nun unsicher, ob er es seinem neuen Arbeitgeber mitteilen soll, da er Angst hat gekündigt zu werden oder seine Probezeit neu auferlegt wird. Ich habe ihm mitgeteilt, dass er das seinem AG nicht mitteilen muss und wenn er das tut, er einen Anspruch auf 5 weitere Urlaubstage hat sowie besonderen Kündigungsschutz bekommt und keine Angst haben muss.

Hat einer von euch evtl Erfahrungen ?

Danke vorab für eure Rückmeldung.
Ich habe z.B. einen GdB von 40. Das habe ich meinem Arbeitgeber bisher nicht gemeldet. Wenn ich einen GdB von 50 bekommen würde, dann würde ich das wegen der 5 zusätzlichen Urlaubstage auf jeden Fall tun. Das bewirkt keine neue Probezeit. Da würde ich mir keinerlei Sorgen machen,
 
Neu aufgelegt werden darf die Probezeit nicht, sie ist in Deutschland maximal 6 Monate lang.
Das stimmt nicht ganz. Ein Bekannter von mir hatte einen Zeitvertrag bekommen, der jeweils verlängert wurde. Die Obergrenze war 2 Jahre. Danach musste er fest eingestellt werden. Andernfalls wäre die endgültige Kündigung fällig gewesen.
 
Ich finde, es ist eine Entscheidung mit Für und Wider. Ich habe meinen Arbeitgeber nicht informiert, weil ich keine Sonderbehandlung will - weder in die eine noch in die andere Richtung.
Wie hoch ist Dein GdB? Manche Menschen benötigen auf Grund ihrer Behinderung einen besonderen Bürostuhl, um besser arbeiten zu können. Das wäre für mich einfach nur sinnvoll und keine Sonderbehandlung. Freiwillig würde ich z.B. nicht auf 5 Tage mehr an Urlaub verzichten, wenn mir dieser per Gesetz zusteht.
 
Es gibt auch keinen Grund auf Hilfsmittel zu verzichten oder auf Förderungen der DRV (bspw. LTA) , die auf Grund von Behinderungen einen Menschen fördern können.
Der GdB wurde vergeben weil dieser Mensch Nachteile hat gegenüber gesunden Menschen. Wenn es die Möglichkeit gibt diese Behinderungen zu reduzieren ist das doch sehr gut.

Mir als Sehbehinderter hätten Hilfsmittel für rund 25.000 Euro genehmigt werden können (ich habe aber eine volle EMR bevorzugt wegen ständiger Unfallgefahr) das wären PC, Monitor, Software spezielle Lampen, Smartphone und Bürostuhl-/Tisch, aber auch Schulungen, gewesen. Dies wurde in einer Woche LTA der DRV ausgetestet.

Wobei der GdB bei mir nur mit 50 bewilligt wurde, im Gegensatz dazu die volle Erwerbsminderungsrente, sofort rückwirkend zum Tag der Erblindung des einen Auges. So unterschiedlich wird also bewertet.....

Gruß von Grisu
 
Wie hoch ist Dein GdB? Manche Menschen benötigen auf Grund ihrer Behinderung einen besonderen Bürostuhl, um besser arbeiten zu können. Das wäre für mich einfach nur sinnvoll und keine Sonderbehandlung. Freiwillig würde ich z.B. nicht auf 5 Tage mehr an Urlaub verzichten, wenn mir dieser per Gesetz zusteht.

Ich bin Autistin, dagegen hilft kein spezieller Bürostuhl. Den fünf Tagen Urlaub stehen vielleicht andere Nachteile gegenüber - Menschen haben z. B. Berührungsängste mit Behinderungen, die sie nicht kennen, und ich habe keine Lust auf ständige Vergleiche mit Rain Man. Das kann aber je nach Art der Behinderung völlig unterschiedlich sein. Daher ist es m. E. auch eine individuelle Entscheidung, ob man was sagt oder nicht. Ich werde es niemals tun.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben