Das stimmt nicht ganz. Ein Bekannter von mir hatte einen Zeitvertrag bekommen, der jeweils verlängert wurde. Die Obergrenze war 2 Jahre. Danach musste er fest eingestellt werden. Andernfalls wäre die endgültige Kündigung fällig gewesen.
Auch bei einem befristeten Vertrag greift der Kündigungsschutz nach 6 Monaten. Es darf in demselben Unternehmen nach 6 Monaten keine neue Probezeit vereinbart werden. Ein befristeter Vertrag, der 6 Monate geht, darf rechtlich auch keine Probezeit von 6 Monaten haben. Die Länge der Probezeit muss im angemessenem Verhältnis zur Vertragsdauer stehen.
Auch dann darf jedoch bei Verlängerung des Vertrags bzw. einem neuen Vertrag nach 6 Monaten in demselben Unternehmen keine neue Probezeit vereinbart werden. Ist der AN 6 Monate im Unternehmen, besteht Kündigungsschutz und eine Probezeit ist nicht rechtens.
Der AG kann in so einem Vertrag natürlich schreiben, was er lustig ist, es ist dann aber rechtlich nicht bindend und bei Kündigung kann der AN dagegen vorgehen. Sollte jemand, den du kennst, in einem solchen Arbeitsverhältnis stecken, wird er bei einer Kündigungsschutzklage entsprechend absahnen oder wieder eingestellt werden müssen, sollte es dabei zur klassischen "Probezeitkündigung" kommen.
Quelle: Ich arbeite für ein deutsches Grossunternehmen als Führungskraft.
Nachtrag: Bei einem befristeten Vertrag auf 2 Jahre wird am Ende auch keine Kündigung fällig, sondern der Vertrag läuft einfach aus, wenn er nicht verlängert wird bzw. ein neuer Vertrag geschlossen wird. Insofern kann der AG einen solchen Vertrag natürlich einfach auslaufen lassen, das würde auch den besonderen Kündigungsschutz bei schwerbehinderten AN umgehen, denn diese werden gar nicht gekündigt. Der Vertrag ist halt zu Ende.