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Arbeiten trotz Krankschreibung?

Rumiko

Mitglied
Hallo Leute,
Frage vorweg damit ihr wisst worums geht: darf ich trotz ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt a la "6 Monate arbeitsunfähig aber nicht auf dauer" vom Mai 2015 bereits diesen Monat (okt.) wieder Arbeiten??

folgende Situation: Ich bin seit 2 Jahren Krankgeschrieben, erst seit Mai 2015 ist das durch ein gesundheitliches Gutachten vom Arbeitsamt sozusagen "anerkannt". nun drängt meine Ärztin, dass ich langsam wieder anfangen soll. Ich bewarb mich also fleißig (eig nur eine Bewerbung verschickt haha) aber das war gleich nen Volltreffer. Also werde ich jetzt innerhalb einer Woche wieder arbeiten, nicht viel Zeit das mit den Ämtern zu klären.
Laut meiner Ärztin sollte ich so im November was gefunden haben, dann passt das schon mit dem Gutachten sagte sie. Wie beschrieben habe nun JETZT kurzfristig ne Arbeit und fürchte Verwirrungen auf Seiten des Amtes und eventuell Rückzahlungen meines Geldes an die, weil ich ja früher anfange als die 6 Monate, die ich als Arbeitsunfähig gelte.
Sind diese Sorgen berechtigt, oder mit was muss ich rechnen, wenn ich Montag mein Arbeitsvertrag vorlege??? (Lustig, jetzt wo ich endlich wieder Anfange bin ich in so einer Situation!) Meine Ärztin sagte, sie kann mich kurzfristig wieder gesundschreiben, obwohl das "technisch" eigentlich nicht geht, was auch immer sie damit meinte.... ich darf durch die Krankschreibung des Amtes ja nur unter 3 Stunden am Tag arbeiten, fange aber mit 8 an, von 0 auf 100 aber ein versuch ist es wert...
Bin ich durch das Gutachten des Amtes zum Kranksein verpflichtet? wie gesagt meine Ärztin sagte ich soll wieder anfangen...

Ich habe eine Chance entdeckt und sie gleich ergriffen, ohne Rücksicht was die Ämter dazu dagen werden. die werden mein Leben nicht für mich Regeln , aber verunsichert bin ich doch... vor allem weil ich nicht weiß ob ich die Arbeit durchhalte und nicht wieder in nem Monat vor dem Amt stehe und alles rückgängig machen muss... Vielleicht hat hier jemand ne Ahnung
Danke
 

Guppy

Aktives Mitglied
Deine Sorgen sind berechtigt. :D

Auch mit einer Arbeitsunfähig kannst du arbeiten gehen. Du bist ab dem Tag wieder gesund, ab dem du es für dich festlegt hast oder der Arzt sein Einverständnis bzw. Empfehlung gibt, also eine Genesung feststellt oder äußert. Leider herrscht noch immer dieser große Irrtum in der Bevölkerung.

Mit Krankschreibung musst du nur deinen Arbeitgeber vorher informieren und ihm sagen, dass du dich auch mit einer Krankschreibung traust arbeiten zu gehen. Dies hat lediglich versicherungstechnische Gründe (Wegeunfall, tralala.). Damit ist man aber dennoch nicht für Wegeunfälle versichert, daran wird derzeit gearbeitet.

Arbeitsunfähigkeit stellt kein Arbeitsverbot dar und kein Arzt kann deinen Genesungszustand oder Krankheitsverlauf einschätzen oder in Tage umrechnen!

Nun zu deinem Fall: Du musst dich natürlich auf der sicheren Seite bewegen und mit deiner Ärztin alles absprechen. Ihr sagen, dass du jetzt eine Arbeitsstelle hast, um natürlich die Arbeitsunfähig aufzuheben. Ansonsten bekommst du vom/mit deinem Amt Probleme, wie du schon richtig erkannt hast. Du musst deinen Vertrag bzw. die Arbeitsstelle sowieso vorzeigen und kannst die aufgehobene Arbeitsunfähigkeit (mit Datum) vorzeigen. Erst ab da bist du auf der sicheren Seite!

Kurz gesagt: Mit dem Arzt absprechen, dass er dich ab dem 1. Arbeitstag wieder als Arbeitsfähig einordnet. Es ist nicht unbedingt eine Gesundheitsschreibung erforderlich, diese würde ich mir aber trotzdem vom Arzt geben lassen und beim Amt einreichen. Erst dann bist du wirklich auf der sicheren Seite!

Eigentlich droht dir keine Rückzahlung, ich würde mich dennoch absichern und es schriftlich vom Arzt haben wollen!

Alles Gute.

Grüße.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Nachtrag: In deinem Fall ist es sogar alles viel komplexer.
Du musst auf jeden Fall vom Arzt eine schriftliche Gesundheitsschreibung bestätigen lassen. Da du sicherlich nicht zu deinem Arbeitgeber gehst und sagst du warst paar Monate krank. Du bist ab dem Tag nicht mehr beim Amt versichert, wenn du deinen ersten Arbeitstag hast. Sollte es zu einem Unfall kommen, könnte es sehr problematisch werden, daher, wie schon erwähnt: Ab dem ersten Arbeitstag soll dich der Arzt wieder gesund schreiben lassen. Alles andere wäre für mich zu schwammig, da die Versicherungen keinen Spaß verstehen und sich später an jedem kleinen Teil aufgeilen können.

Vergiss nicht: Worte zählen nicht, auch nicht von einem Arzt!

Keine Rechtsberatung!

Grüße.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Also jetzt hast du den Arbeitvertrag schon unterschrieben. Klüger wäre es gewesen, du wärst mit deinem Vorhaben zu deiner Sachbearbeiterin gegangen, und hättest ihr davon erzählt, und das du es gerne versuchen möchtest 8 Stunden zu arbeiten.Du selbst aber nicht weißt ob du es durchhälst, aber du es eben versuchen möchtest. Und fragen wie sich alles verhält.

Jetzt kannst du deine Sachbearbeiterin nur darüber informieren, und nachfragen wie es sich verhält, mit der für Oktober gezahlten Leistung.
Denn Alg2 bekommt man ja im Vorraus. Und den Lohn bekommt man ja rückwirkend, für die getane Arbeit.
Sollte eine Rückzahlung erforderlich sein für Oktober, kannst du dich ja auf Ratenzahlung einigen. Die schicken dann eh noch einen Bescheid darüber.

Klar, ohne Gesundschreibung würde ich es auf keinen Fall machen. Aber das wird ja kein Problem werden bei deiner Ärztin.

Hört sich gut an mit der Arbeit;)
 

Rumiko

Mitglied
Na ihr, danke für die Antworten!
Ich habs jetzt auch rausgefunden, dass ich keine Gesundschreibung brauche, vielleicht sagte die Ärztin deswegen, dass es "technisch " eigentlich nicht geht :p Mir wurde gesagt ich solle erstmal so zum Arbeitsamt gehen und denen mein Anliegen vortragen und wenns da Probleme gibt, muss ich halt eben auf die Ärztin zurückkommen. Den Papierkram müsste ich allerdings selbst bezahlen dann. Naja.
Und die Versicherung müsste so wie so bescheid wissen, wenn mein Arbeitgeber mich diese Woche anmeldet. Jetzt muss ich noch die Sache mit dem Geld klären *zitter*
Ich hab vorm Amt mehr Angst als vor meinem ersten Arbeitstag. :p
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hab nur Mut, ich glaube das die vom Amt positiver zu dir sind als du vermutest.
Denke mal, schließlich willst du arbeiten, das ist etwas Positives:)
Wichtig ist halt, das du erwähnst, das du selbst nicht weißt, ob du es gesundheitlich schaffen wirst, oder ob du dir zuviel zutraust.
Du es aber unbedingt versuchen möchtest.
Das Einzige was dir passieren kann ist, das du die Zahlung für Oktober zurückzahlen mußt.
Aber dann vereinbare Ratenzahlung, wo solls auch schon herkommen.

Chrismas, das ist ein User hier, hat vor ein paar Wochen in einem anderen Thread eine Link zu so einer ähnlichen Situation gepostet.
Ich kann mich aber nicht mehr an die Gesetzeslage erinnern.


Ich finde dich Klasse, und du kannst erhobenen Hauptes dort hingehen.
Bevor du hinein gehst, atme nochmal tief aus und ein, nochmal tief ein und aus, und dann gehe hinein.

Vielleicht warst du vielleicht sogar schon gestern dort gewesen:)
Magst du erzählen?


Liebe Grüße
Pecky
 
G

Gast

Gast
Hallo Leute,
Frage vorweg damit ihr wisst worums geht: darf ich trotz ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt a la "6 Monate arbeitsunfähig aber nicht auf dauer" vom Mai 2015 bereits diesen Monat (okt.) wieder Arbeiten??

folgende Situation: Ich bin seit 2 Jahren Krankgeschrieben, erst seit Mai 2015 ist das durch ein gesundheitliches Gutachten vom Arbeitsamt sozusagen "anerkannt". nun drängt meine Ärztin, dass ich langsam wieder anfangen soll. Ich bewarb mich also fleißig (eig nur eine Bewerbung verschickt haha) aber das war gleich nen Volltreffer. Also werde ich jetzt innerhalb einer Woche wieder arbeiten, nicht viel Zeit das mit den Ämtern zu klären.
Laut meiner Ärztin sollte ich so im November was gefunden haben, dann passt das schon mit dem Gutachten sagte sie. Wie beschrieben habe nun JETZT kurzfristig ne Arbeit und fürchte Verwirrungen auf Seiten des Amtes und eventuell Rückzahlungen meines Geldes an die, weil ich ja früher anfange als die 6 Monate, die ich als Arbeitsunfähig gelte.
Sind diese Sorgen berechtigt, oder mit was muss ich rechnen, wenn ich Montag mein Arbeitsvertrag vorlege??? (Lustig, jetzt wo ich endlich wieder Anfange bin ich in so einer Situation!) Meine Ärztin sagte, sie kann mich kurzfristig wieder gesundschreiben, obwohl das "technisch" eigentlich nicht geht, was auch immer sie damit meinte.... ich darf durch die Krankschreibung des Amtes ja nur unter 3 Stunden am Tag arbeiten, fange aber mit 8 an, von 0 auf 100 aber ein versuch ist es wert...
Bin ich durch das Gutachten des Amtes zum Kranksein verpflichtet? wie gesagt meine Ärztin sagte ich soll wieder anfangen...

Ich habe eine Chance entdeckt und sie gleich ergriffen, ohne Rücksicht was die Ämter dazu dagen werden. die werden mein Leben nicht für mich Regeln , aber verunsichert bin ich doch... vor allem weil ich nicht weiß ob ich die Arbeit durchhalte und nicht wieder in nem Monat vor dem Amt stehe und alles rückgängig machen muss... Vielleicht hat hier jemand ne Ahnung
Danke
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort etwas passiert.
Jetzt mal rein ökonomisch gedacht, belastet doch jeder Arbeitslose die Bilanz der Agentur für Arbeit negativ als Kostenstelle.
Gibt es in der Agentur für Arbeit nicht Vermittlungsquoten? Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit arbeiten doch vertriebsorientiert? Ihre Verkaufsabschlüsse sind die Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt? So würde ich mir zumindest die Tätigeit eines Fallmanager vorstellen.
Wenn die Chance besteht die Vermittlungsquote zu verbessern und das Budget zu entlasten, dann wird schon keiner etwas dagegen haben, dass du arbeitest. Lasse dich einfach Gesundschreiben. Der Arzt schreibt dann in sein Gutachten, dass die Genesung entgegen seine Prognose sich schneller vollzogen hat als erwartet und gut ist.
 

Rumiko

Mitglied
So jetzt habe ich alles mit den Ämtern geklärt, abmelden geht immer problemlos, mal sehen wie die gucken wenn ich in nem Jahr wieder auftauche aber egal. :p
Ich muss beim Sozialamt was nachzahlen, vom Arbeitsamt kriege ich noch Post, mal sehen. Eigentlich ne Sauerei, da ich das Geld ja immer Rückwirkend kriege, und meiner Meinung nach nen Recht habe, es zu behalten, da Miete ect ja davon schon bezahlt ist!! Und beim Jobcenter bin ich angemeldet und hab den nächsten Antrag gestellt. ;)

Mit der Krankschreibung gabs bisher keine Probleme, die haben mich nur gefragt ob ich mich bereit fühle wieder anzufangen. (klar aber sooo was von, hab auf dem Weg zur Arbeit voll nen Heulkrampf bekommen, hab mich aber kurz vorher rechtzeitig wieder eingekriegt und am Fließband hat man keine Zeit für Gefühle) Jedenfalls haben die vom A.Amt in ihrem System ne Verwirrung gehabt, aber das soll nicht mein Problem sein...
Wie das jetzt mit meiner "Genesung" ist, von wegen Gutachten und so, entscheidet sich dann Ende des Monats, wenn ich wieder nen Termin bei meiner Ärztin habe.

PS: Wenn man als krank gilt, taucht man in keiner Arbeitslosenstatistik auf. Wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und man zum Amt geht, und die die Krankheit anerkennen mit Gutachten und Bürokram und nach 3 Monaten endlich das Geld tralala, gilt man immer noch nicht als arbeitslos sondern arbeitsunfähig und dann lassen sie einen in Ruhe. Mich haben die sozusagen "abgemeldet" obwohl ich von denen Trinkgeld weiterhin bekommen habe. Jetzt wo ich wieder Anfange auf eigene Faust aktiv zu werden, läuft es endlich mit dem Geld von den Ämtern, aber nu musste ich es wieder abmelden, voll schade... wo es doch so viel Tränen gekostet hat, das Geld zu bekommen :mad: hätte problemlos weiterhin zu hause bleiben können.

Nu habe ich also die ersten Arbeitstage hinter mir und -(hasse mein leben jetzt schon-nein nein :p)- komme damit klar. Wenn ich Fehler mache, versuche ich nicht zu streng mit mir selbst zu sein und wenn ich mich schlecht fühle, wende ich das an was ich in der Tagesklinik gelernt habe, von wegen innerlich einen Schritt zurückmachen, sich Fragen wie man sich fühlt ect. Auf Verständnis bei den andren Mitarbeitern kann ich nicht hoffen, die harte harte Arbeitswelt :wein:
Wenn ich nen totalen Zusammenbruch kriege, geh ich wieder zum Amt und stelle nen Antrag auf Teilhabe, und diesmal können sie den NICHT ablehnen. Das habe ich gelernt: alles dauert seine Weile, aber alles läuft irgendwann.
Am Ende wird alles gut. :)
 

Rumiko

Mitglied
Werde DOCH gezwungen krank zu sein

2016
so jetzt hab ich meine Arbeit innerhalb der Probezeit wieder verloren und habe bei diversen Gesprächen mit Jobcenter und Arbeitsamt festgestellt bekommen, dass ich DOCH als krank gelte, bezüglich eines Gutachtens bla bla bla. Das Gutachten sollte ja schon längst nicht mehr gültig sein, weil es nur mich nur für ein halbes Jahr krankgeschrieben hat...
Jetzt wollte ich also an einer Maßnahme vom Amt teilnehmen wo man auch Betreuung hat und so, wo ich einer sinnvollen Arbeit nachgehen kann ohne Überlastet zu werden, wie es bei meinem Job der Fall war. Und jetzt sagt das Amt einfach: NÖ, verreck doch zu hause. :mad::mad::mad:

Das ist so schlimm, jetzt werde ich gezwungen nichts zu tun! Es ist noch eine Frage der Zuständigkeit und jetzt wollen sie noch die Rentenversicherung dazu holen, dann muss ich wieder zu nem neuen Gutachten und es ist alles so kompliziert...

Die Sache ist noch lange nicht erledigt und ich weiß nicht was ich tun kann. Wahrscheinlich wirklich nur warten und Anträge auf Sozialhilfe ausfüllen. Das Problem ist, ich weiß nicht wie ich die ausfüllen soll, weil ich meinen "offizielen Status" nicht kenne XD

Wollt ich nur mal ergänzend zu meinem Thread hinzufügen...
 

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