Rumiko
Mitglied
Hallo Leute,
Frage vorweg damit ihr wisst worums geht: darf ich trotz ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt a la "6 Monate arbeitsunfähig aber nicht auf dauer" vom Mai 2015 bereits diesen Monat (okt.) wieder Arbeiten??
folgende Situation: Ich bin seit 2 Jahren Krankgeschrieben, erst seit Mai 2015 ist das durch ein gesundheitliches Gutachten vom Arbeitsamt sozusagen "anerkannt". nun drängt meine Ärztin, dass ich langsam wieder anfangen soll. Ich bewarb mich also fleißig (eig nur eine Bewerbung verschickt haha) aber das war gleich nen Volltreffer. Also werde ich jetzt innerhalb einer Woche wieder arbeiten, nicht viel Zeit das mit den Ämtern zu klären.
Laut meiner Ärztin sollte ich so im November was gefunden haben, dann passt das schon mit dem Gutachten sagte sie. Wie beschrieben habe nun JETZT kurzfristig ne Arbeit und fürchte Verwirrungen auf Seiten des Amtes und eventuell Rückzahlungen meines Geldes an die, weil ich ja früher anfange als die 6 Monate, die ich als Arbeitsunfähig gelte.
Sind diese Sorgen berechtigt, oder mit was muss ich rechnen, wenn ich Montag mein Arbeitsvertrag vorlege??? (Lustig, jetzt wo ich endlich wieder Anfange bin ich in so einer Situation!) Meine Ärztin sagte, sie kann mich kurzfristig wieder gesundschreiben, obwohl das "technisch" eigentlich nicht geht, was auch immer sie damit meinte.... ich darf durch die Krankschreibung des Amtes ja nur unter 3 Stunden am Tag arbeiten, fange aber mit 8 an, von 0 auf 100 aber ein versuch ist es wert...
Bin ich durch das Gutachten des Amtes zum Kranksein verpflichtet? wie gesagt meine Ärztin sagte ich soll wieder anfangen...
Ich habe eine Chance entdeckt und sie gleich ergriffen, ohne Rücksicht was die Ämter dazu dagen werden. die werden mein Leben nicht für mich Regeln , aber verunsichert bin ich doch... vor allem weil ich nicht weiß ob ich die Arbeit durchhalte und nicht wieder in nem Monat vor dem Amt stehe und alles rückgängig machen muss... Vielleicht hat hier jemand ne Ahnung
Danke
Frage vorweg damit ihr wisst worums geht: darf ich trotz ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt a la "6 Monate arbeitsunfähig aber nicht auf dauer" vom Mai 2015 bereits diesen Monat (okt.) wieder Arbeiten??
folgende Situation: Ich bin seit 2 Jahren Krankgeschrieben, erst seit Mai 2015 ist das durch ein gesundheitliches Gutachten vom Arbeitsamt sozusagen "anerkannt". nun drängt meine Ärztin, dass ich langsam wieder anfangen soll. Ich bewarb mich also fleißig (eig nur eine Bewerbung verschickt haha) aber das war gleich nen Volltreffer. Also werde ich jetzt innerhalb einer Woche wieder arbeiten, nicht viel Zeit das mit den Ämtern zu klären.
Laut meiner Ärztin sollte ich so im November was gefunden haben, dann passt das schon mit dem Gutachten sagte sie. Wie beschrieben habe nun JETZT kurzfristig ne Arbeit und fürchte Verwirrungen auf Seiten des Amtes und eventuell Rückzahlungen meines Geldes an die, weil ich ja früher anfange als die 6 Monate, die ich als Arbeitsunfähig gelte.
Sind diese Sorgen berechtigt, oder mit was muss ich rechnen, wenn ich Montag mein Arbeitsvertrag vorlege??? (Lustig, jetzt wo ich endlich wieder Anfange bin ich in so einer Situation!) Meine Ärztin sagte, sie kann mich kurzfristig wieder gesundschreiben, obwohl das "technisch" eigentlich nicht geht, was auch immer sie damit meinte.... ich darf durch die Krankschreibung des Amtes ja nur unter 3 Stunden am Tag arbeiten, fange aber mit 8 an, von 0 auf 100 aber ein versuch ist es wert...
Bin ich durch das Gutachten des Amtes zum Kranksein verpflichtet? wie gesagt meine Ärztin sagte ich soll wieder anfangen...
Ich habe eine Chance entdeckt und sie gleich ergriffen, ohne Rücksicht was die Ämter dazu dagen werden. die werden mein Leben nicht für mich Regeln , aber verunsichert bin ich doch... vor allem weil ich nicht weiß ob ich die Arbeit durchhalte und nicht wieder in nem Monat vor dem Amt stehe und alles rückgängig machen muss... Vielleicht hat hier jemand ne Ahnung
Danke