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arbeiten an den Nagel hängen?

zwei Wochen Kündigungsfrist in Probezeit haut genau hin.
Die Integrationsfachkraft muss zwar informiert sein, hat aber letztendlich nichts mitzusprechen.

Wir hatten Dir ja in den Seiten zuvor geschrieben welche Schritte denkbar wären, jetzt kannst Du handeln. Bei der Arbeitslosmeldung gleich mal nachfragen nach LTA weil Du merkst dass Dir die Belastung zu hoch ist und das durch eine Reduzierung der Teilzeit nicht abgefangen werden kann.

Aber Achtung: Du willst so viel arbeiten wie an Deiner letzten Teilzeitstelle, wobei ich mir nicht im klaren bin, ob Dir überhaupt ALG1 zusteht. Da geht es nämlich um die Höhe des ALG, falls Du es bekommst.

Gruß von Grisu
 
Solche Erfahrungen, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sind immer sch*****!

Ich drücke dir die Daumen, dass du was passenderes findest....

Ich hoffe, es geht dir nicht allzu schlecht damit.
 
zwei Wochen Kündigungsfrist in Probezeit haut genau hin.
Die Integrationsfachkraft muss zwar informiert sein, hat aber letztendlich nichts mitzusprechen.

Wir hatten Dir ja in den Seiten zuvor geschrieben welche Schritte denkbar wären, jetzt kannst Du handeln. Bei der Arbeitslosmeldung gleich mal nachfragen nach LTA weil Du merkst dass Dir die Belastung zu hoch ist und das durch eine Reduzierung der Teilzeit nicht abgefangen werden kann.

Aber Achtung: Du willst so viel arbeiten wie an Deiner letzten Teilzeitstelle, wobei ich mir nicht im klaren bin, ob Dir überhaupt ALG1 zusteht. Da geht es nämlich um die Höhe des ALG, falls Du es bekommst.

Gruß von Grisu
ALG1 bekommt man unabhängig vom Verdienst des Partners, aber nur ein Jahr lang.
Im Gegensatz zum Bürgergeld bzw Grundsicherung, da hätte sie natürlich keinen Anspruch, wenn der Partner halbwegs gut verdient...
 
AlG1 erhält der Arbeitslose nur nach einer bestimmten Dauer der Berufstätigkeit bzw. Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

Lt. Google:
Du musst mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben für einen Anspruch von 6 Monaten. Nur in Ausnahmefällen genügen 6 Monate Beitragszahlung für 3 Monate Anspruchsdauer. Bist du jünger als 50 Jahre alt, kannst Du höchstens für 12 Monaten Arbeitslosengeld erhalten.

Nachtrag:
Um Arbeitslosengeld (ALG I) zu bekommen, müssen Sie in der Regel mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben (Anwartschaftszeit), aber bei vielen kurzfristigen Jobs (befristete Stellen) reichen auch 6 Monate innerhalb der letzten 30 Monate aus; die genaue Bezugsdauer hängt dann von Alter und Beschäftigungsjahren ab, kann aber bis zu 12 Monate (oder länger) dauern.

Fachliche Weisung von der BfA

Grisu
 
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