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Anzeige ja Nein um 30,00 Euro geprellt

Rose

Urgestein
Normalerweise bekommt man doch erst das Geld und verschickt dann die Ware?! 🤔 Wie hast du das Ganze denn abgewickelt? Den Käufer würde ich auf jeden Fall melden. Aber so ein Fass aufmachen und Anzeige erstatten....wegen 30 Kröten!? Das wärs mir echt nicht wert. Du kannst ja mal zumindest mit einer Anzeige drohen. Vielleicht lässt er das Geld ja dann rüberwachsen.
Das ist doch bestimmt schon eine Masche, weil viele denken ach bei so einem keinen Betrag, wird die Person nichts machen.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo,

ich habe etwas für 30,00 Euro bei Kleinanzeigen verkauft. leider habe ich mein Geld nicht bekommen. Unter Leergeld verbuchen oder anzeigen ?

Ärgern tut's mich schon....
Na ja...
wohlmöglich Lehrgeld ;)

Du hast die Ware verschickt, bevor du das Geld hattest.
hast du evtl. diese Verkaufsoption aktiviert und du hast über das Kleinanzeigenportal verkauft.

Falls ja ist das Geld zwischengelagert, also noch da.

Kleinanzeigen läuft doch so ab, einer kommt vorbei und guck es sich an, bei Gefallen wird bar bezahlt, für was anderes war es nie gemacht und ist auch nicht empfohlen.
Ja, so war es früher, mittlerweile hat jemand das Internet erfunden :D
Bei 30 Euro würde ich nicht mal hier im Forum einen Thread eröffnen...
Warum nicht ?
Irgendwie muß man ja dazulernen :)
Das wärs mir echt nicht wert.
Mir schon (y)
Dann soll also der Käufer das volle Risiko tragen?
Ja, ist blöd, einer hat halt den schwarzen Peter :(
Ja, weil zu 99% der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist
Woher weisst du das ?
Dieses ein % mit denen ich bisher gehandelt habe, ist echt viel ***verwundertguck***
Mir ginge es auch nicht um die 30 Euro, jedoch um's Prinzip.
Und wenn es nur 5 Euronen wären!
Genau.
bei 3000 € wäre es auch keinem egal !
-> Lehrgeld halt !
 
Zuletzt bearbeitet:

Schattenwölfin

Aktives Mitglied
Ja, weil zu 99% der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist, und er auch mehr verlangen muss, als er gezahlt hat , und weil er seinen Lebensunterhalt davon bestreiten muss, nennt sich Wirtschaftskreislauf.
Das erst Geld und dann Ware fliest, ist schon immer so gewesen. Außer im Restaurant.
Also ich zahle überall entweder auf Rechnung oder Lastschrift und was anderes würde ich auch niemandem empfehlen. Es gibt schliesslich unendliche Beispiele von Käufern die Vorkasse geleistet und keine Ware erhalten haben bzw hinter ihrem Geld nachlaufen müssen, wenn sie Ware reklamieren oder retournieren, Firmen insolvent sind o.a.In den Onlineshops in denen ich bestelle geht das wie gesagt problemlos auf Rechnung, Lastschrift usw. Nur bei Neukunden und höheren Bestellsummen wird ggf eine Anzahlung verlangt.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ärgern solltest du dich maximal über deine eigene Gutgläubigkeit und den Vorfall dann tatsächlich unter Lehrgeld verbuchen. Ware verschickt man grundsätzlich erst, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Eine Anzeige geht heutzutage zwar deutlich schneller als früher, denn sie kann in vielen Bundesländern mittlerweile online erstattet werden. Mir wäre das allerdings den Aufwand (Zeit und Nerven) nicht wert, zumal der Ausgang nicht abzusehen ist. Kannst du überhaupt belegen, die Ware verschickt zu haben, d. h. hast du versichert verschickt? Was, wenn er sagt, er habe nichts bekommen? Es gibt so viele blöde Szenarien - das würde ich mir bei diesem doch relativ geringen Streitwert nicht antun.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Also ich zahle überall entweder auf Rechnung oder Lastschrift und was anderes würde ich auch niemandem empfehlen. Es gibt schliesslich unendliche Beispiele von Käufern die Vorkasse geleistet und keine Ware erhalten haben bzw hinter ihrem Geld nachlaufen müssen, wenn sie Ware reklamieren oder retournieren, Firmen insolvent sind o.a.In den Onlineshops in denen ich bestelle geht das wie gesagt problemlos auf Rechnung, Lastschrift usw. Nur bei Neukunden und höheren Bestellsummen wird ggf eine Anzahlung verlangt.
Bei Kleinwaren auf Ebay Kleinanzeigen geht es doch um vornehmlich um Privatverkäufe?! 🤔 Da funktioniert das mit Rechnung/Lastschrift nicht.

Paypal ist noch eine gute Sache. Denn dann MUSS der andere versichert versenden. Kann er den Versand nicht belegen und der Käufer meldet ein entsprechendes Problem, erhält der Käufer sein Geld von Paypal zurück. Allerdings besteht die Verpflichtung zum versicherten Versand nur bei der klassischen Paypal-Zahlung, nicht bei Paypal Freunde. Darauf sollte man also unbedingt achten.
 

CasperH

Aktives Mitglied
Danke für eure Antworten
Naja, ich habe halt an das gute im Menschen geglaubt... War ein Versuch. Paypal hatte der werte herr nicht.
Anzeigen werde ich Ihn nicht, Aber Melden bei Ebay
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Da du die Anschrift hast, würde ich es trotzdem anzeigen. Nur weil es nicht so viel Geld ist, würde ich ihn nicht davonkommen lassen. Du wirst ja auch angezeigt, wenn du z.Bsp. Ladendiebstahl begehst und was für 3,50 € mitgehen lässt. Genauso würde man dich anzeigen, wenn du Geld kassierst, aber keine Ware verschickst. Egal ob 30 oder 300 Euro.
Aber erst Ware verschicken, ohne eine Zahlung zu erhalten.... ist schon ganz schön ....ähm....nicht so schlau...
 

weidebirke

Urgestein
Sehe ich genauso. Klar sind das Peanuts, aber dann lernen die Leute es.
Meine Tochter wurde auch mal um ca. 20 € geprellt (auf Kleiderkreisel). Wir haben das angezeigt und sie hat ihr Geld zurück bekommen. Da war es so, dass sie die Käuferin war und nie Ware verschickt wurde.
 

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