Ärgern solltest du dich maximal über deine eigene Gutgläubigkeit und den Vorfall dann tatsächlich unter Lehrgeld verbuchen. Ware verschickt man grundsätzlich erst, wenn das Geld auf dem Konto ist.
Eine Anzeige geht heutzutage zwar deutlich schneller als früher, denn sie kann in vielen Bundesländern mittlerweile online erstattet werden. Mir wäre das allerdings den Aufwand (Zeit und Nerven) nicht wert, zumal der Ausgang nicht abzusehen ist. Kannst du überhaupt belegen, die Ware verschickt zu haben, d. h. hast du versichert verschickt? Was, wenn er sagt, er habe nichts bekommen? Es gibt so viele blöde Szenarien - das würde ich mir bei diesem doch relativ geringen Streitwert nicht antun.