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Anwalt kosten

S

Sgt.Peppers

Gast
[...]
hier steht schwarz auf weiss, was zu tun ist. Und hier die maßgebliche Passage nochmals im Zitat:
es wird hiermit klargestellt , daß kein versicherungsnehmer unbedingt verpflichtet ist, sich vorher beim versicherungsgeber um eine deckungszusage zu bemühen braucht.
bei mir liegen die erkenntnisse anders als das eingefügte schwarzweiß beweisanlage .

ein anwalt wird immer einen neuen mandanten befragen , ob er/sie einen abegeschlossene rechtsschutzversicherung habe oder ob der mandant
bei einem rechtstreit die kosten selber bezahlt !?! ...


Frage : Für was hat man eine Rechtsschutz-Versicherungskarte in einer Geldbörse? Wenn ich mich selber um eine Deckungszusage selber
kümmern muss , dann brauche ich auch keine Plastikkarte .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

STAN*

Gast
Ich frage mich, ob man überhaupt noch antworten soll.

Alles dreht sich im Kreis, alles dreht durch, das Rad wird neu erfunden.

Aber was solls.

Aber wie stelle ich jetzt den Themenbezug her?

Ganz einfach:

Es hat jeder Recht. Mal so, mal so.
 
Zuletzt bearbeitet:

paps1959

Aktives Mitglied
es wird hiermit klargestellt , daß kein versicherungsnehmer unbedingt verpflichtet ist, sich vorher beim versicherungsgeber um eine deckungszusage zu bemühen braucht. ...
oh doch, wegen der Obliegenheiten:

vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Versicherers einzuholen;
ob das nun der Anwalt oder der VN macht sei dahingestellt
 
S

STAN*

Gast
Also Freunde, ich habe damals RSV(HUK) angerufen, die sagten mir ich soll Anwalt suchen (freie auswahl) und die übernehmen die Kosten.

Das heißt, es wurde telefonisch eine Deckungszusage erteilt.

Die würde ich mir jetzt noch schriftlich geben lassen. Den Anwalt abrechnen lassen bzw. der Versicherung die Rechnung des Anwaltes präsentieren. Die werden dann zahlen und möglicherweise die Versicherung kündigen.
 
S

Standhafter

Gast
Hallo,
ich gehe mal davon aus , das in den letzten Posts von 2 verschiedenen Dingen ausgegangen wird:
- Rechtsberatung
- Rechtsstreit

Ich bin zwar nicht Rechtsschutzversichert, das halte ich für rausgeworfenens Geld, aber eine Rechtsberatung kann und darf der VN ohne Deckungszusage sicher jederzeit gegenüber seiner Versicherung abrechnen.

Ganz anders sieht das aus, wenn aufgrund der Rechtsberatung dann ein wirklicher Streit vor Gericht begonnen wird. Dafür "muß" eine Deckungszusage eingeholt werden. Sehr wahrscheinlich macht das der Anwalt, weil der auch die Begründung dafür liefert, warum dieser Prozess gewonnen wird. Und die Versicherung prüft dann, ob das so stimmt :D.

lg
Standhafter
 

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