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Anwalt kosten

ilayda

Mitglied
Hallo,

ich hatte ein problem.

Mein Anwalt hat mir dicke rechnung gestellt obwohl ich Rechtschutsversicherung ohne SB hatte. Ich habe nicht gezahlt und hat Haftbefehl erlassen, inzwischen habe ich komplett gezahlt. Keine Schulden an Rechtanwalt mehr.
ich habe mit meine Rechtschutzversicherung geprochen, die sagten mir das der Anwalt nicht angefragt hat, wegen deckungszusage.

Ich habe mit Anwalt gesprochen, der sagte mir er hätte damals keine Erfolgt gesehen, deshalb Rechtschutversicherung nicht angefragt.

meine Fragen.
Ist das Abzogerei?
Wollte Anwalt von Kunde seine Honorar kassieren, weil er mehr Rechnung stellen kann als wie beim rechtschutzversicherung?

Da gibt doch Urteil von Bundesgerichthof, der Rechtanwalt darf die Sache nicht übernehmen, wenn der anfang an keine hoffnung zieht. Ist das Richtig?

Was kann ich machen?

Vielen dank.

Gruß
Ilayda
 
D

Dr. House

Gast
Kann dir jetzt keinen eindeutigen Rat geben. Aber ich glaube, das was der Anwalt getan hat, war nicht rechtens....
 
S

STAN*

Gast
Hallo,

1. ich habe mit meine Rechtschutzversicherung geprochen, die sagten mir das der Anwalt nicht angefragt hat, wegen deckungszusage.

2. Da gibt doch Urteil von Bundesgerichthof, der Rechtanwalt darf die Sache nicht übernehmen, wenn der anfang an keine hoffnung zieht. Ist das Richtig?

Gruß
Ilayda
Zu 1. Versicherungsnehmer bei der Rechtsschutzversicherung bist Du. Lies mal in den AGBs nach wie die Verfahrensweise ist. Es wäre klug gewesen, wenn Du vorher die Versicherung selber gefragt hättest.

Zu 2. Dies ist einfach Blödsinn. Dann dürfte ein Anwalt ja bald keine Fälle mehr übernehmen.

Fazit: Kannst nichts machen. Gezahlt hast Du schon.

Vor dem Gesamthintergrund sehe ich nicht unbedingt ein Versäumnis des Anwaltes. Das Versäumnis liegt einfach bei Dir selber, da Du dich nicht vorher mit der Versicherung in Verbindung gesetzt hast, um die Kostenübernahme zu klären. Und dann stellt sich noch die Frage, ob die Versicherung diesen Streitfall auch abgedeckt hätte. Ich meine, ob das Prozessrisiko abgesichert gewesen wäre, da ja die Versicherungen nicht immer alle Streitfälle abdecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

Sgt.Peppers

Gast
Kann dir jetzt keinen eindeutigen Rat geben. Aber ich glaube, das was der Anwalt getan hat, war nicht rechtens....
[...]

Die Angelegenheit kann nur mit einer Beschwerde an den zuständigen und Ortsansäßigen Rechtsanwaltskammer eingereicht werden .

VG Ollie
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

STAN*

Gast
[...]

Die Angelegenheit kann nur mit einer Beschwerde an den zuständigen und Ortsansäßigen Rechtsanwaltskammer eingereicht werden .

VG Ollie
Da bin ich mir aber nicht sicher.

Wenn ich ohne Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehe, bin ich selber dran schuld.

Du nutzt die beste Beschwerde nichts. Kontraproduktiv und wenig hilfreich.

[...]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Sgt.Peppers

Gast
Da bin ich mir aber nicht sicher.

Wenn ich ohne Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehe, bin ich selber dran schuld.

Du nutzt die beste Beschwerde nichts. Kontraproduktiv und wenig hilfreich.

[...]
Hallo Stan * !

[...]

Zur Sache : Ein Anwalt ist nahezu verpflichtet , sich eine Deckungszusage vom Versicherungsnehmer einzuholen und nicht der Versicherungsnehmer.

Der Verschirungsnehmer kann aus sicht hinaus eine vorab Deckungszusage - so wie ich es mit meiner A******** Rechtschutzversicherung mache -
einholen , wo er derzeitig versichert ist.... Ende und Aus.

Ich hoffe hiermit so einiges geklärt zu haben .


Der Ollie

P.S.: Mit der Anwaltskammer kann man vieles erreichen :D:eek:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Missis

Aktives Mitglied
Ein Anwalt ist nahezu verpflichtet , sich eine Deckungszusage vom Versicherungsnehmer einzuholen und nicht der Versicherungsnehmer.
Wieso ist der Anwalt verpflichtet? Wie Stan schon schrieb, Anspruch auf Versicherungsschutz hat der Versicherungsnehmer, und nicht der Anwalt. Folglich obliegt es auch dem VN, sich um die Kostenübernahme, seitens der RSV zu kümmern, wenn der Anwalt nicht ausdrücklich mitteilt, dass er für den VN die Kostenübernahme bei der RSV beantragt.

In der Kanzlei, in der ich seinerzeit tätig war, stellte der Anwalt grundsätzlich für die Mandanten Antrag auf Kostenübernahme, wenn diese eine RSV hatten. Das ist ein "Service" des Anwaltes, den er erbringen kann, um den Mandanten Arbeit abzunehmen.

Der Verschirungsnehmer kann aus sicht hinaus eine vorab Deckungszusage - so wie ich es mit meiner A******** Rechtschutzversicherung mache -
einholen , wo er derzeitig versichert ist.... Ende und Aus.
Das kann der VN nicht nur, dass MUSS er sogar, wenn der RA das für ihn nicht macht, vorausgesetzt, er möchte die Kosten für einen Rechtsstreit nicht selbst zahlen.

Ich hoffe hiermit so einiges geklärt zu haben .
Jo... das übliche Lirumlarum, welches man inzwischen ja von dir gewohnt ist... :rolleyes:

Mit der Anwaltskammer kann man vieles erreichen
Unter anderem Anwälte verdonnern, deren Mandanten nicht in der Lage waren, sich um ihren Versicherungsschutz zu kümmern?...
... sicher doch, darauf ist die Anwaltskammer gaaanz scharf! :rolleyes:
 

Uppose

Aktives Mitglied
Ein Anwalt ist nahezu verpflichtet , sich eine Deckungszusage vom Versicherungsnehmer einzuholen und nicht der Versicherungsnehmer.
Wieso sollte sich der Anwalt denn eine Deckungszusage vom VN holen?? Bezahlt werden muß doch der Dienst vom Anwalt so oder so. Wenn schon holt man sich doch die Deckungszusage bei der Versicherung und nicht beim VN. Also so haben wir das bis jetzt jedenfalls immer gemacht... Und das tollste ist, wenn man bei der RSV anruft und die deswegen fragt bekommt man sogar gleich eine Schadensnummer, die man dann dem Anwalt gibt. Und unter dieser Schadensnummer kann der Anwalt dann seine Kosten einreichen.
 

Che.G

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, muß der VN das auch tun, wenn er eine RV hat, ansonsten kann die Versicherung doch ablehnen, oder habe ich da was falsches im Kopf?

Ollie, Dir dürfte bekannt sein, das Du keine z.B. Rechtsberratung geben darfst, abgesehen davon das Du dies nicht kannst?!
der Che.G:cool:
 

Missis

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, muß der VN das auch tun, wenn er eine RV hat, ansonsten kann die Versicherung doch ablehnen, oder habe ich da was falsches im Kopf?
Che, bei uns lief es so, dass der RA bei der Versicherung Kostenübernahme beantragt hat, für den VN. Die RSVs haben da immer mitgespielt.
Es gab aber auch Mandanten, die selbst vorab mit der Versicherung korrespondierten und bereits eine Schadensnummer vorlegen konnten. Die waren aber die Ausnahme.

Wie gesagt, der RA kann das sozusagen als "Service" für den Mandanten machen, wird in den meisten Fällen wohl auch so gemacht, weil das sicheres Honorar ist.
 

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