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Anspruch auf Arbeitslosengeld?

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Gast

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Hallo,

ich stecke in folgender Situation. Am 15.6. vorigen Jahres habe ich meine Beschäftigung in der jetzigen Firme aufgenommen. Nachdem am Anfang alles super war, hat sich das schnell gewandelt. Ein Familienbetrieb, wo Eltern und Kind mitmischen. Dementsprechend ist auch meine Motivation. Nun bin ich auch noch Anfang des Jahres krank geworden, dass ich einige Wochen ausgefallen bin. Heute nun ist mein Sohn krank geworden, so dass ich zu Hause bleiben muß. Morgen gehe ich wieder.

Jetzt meine Frage.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen, entweder zum Ende des Monats oder zum 15. des Monats.

Sollte mir jetzt gekündigt werden, (wovon ich nicht ausgehe), dann würde es doch zum 15.Juni sein, oder?

Hätte ich dann eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Am 15.6. würde ich ein Jahr arbeiten.

Vielen Dank schonmal.
 
Hallo,

ich stecke in folgender Situation. Am 15.6. vorigen Jahres habe ich meine Beschäftigung in der jetzigen Firme aufgenommen. Nachdem am Anfang alles super war, hat sich das schnell gewandelt. Ein Familienbetrieb, wo Eltern und Kind mitmischen. Dementsprechend ist auch meine Motivation. Nun bin ich auch noch Anfang des Jahres krank geworden, dass ich einige Wochen ausgefallen bin. Heute nun ist mein Sohn krank geworden, so dass ich zu Hause bleiben muß. Morgen gehe ich wieder.

Jetzt meine Frage.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 4 Wochen, entweder zum Ende des Monats oder zum 15. des Monats.

Sollte mir jetzt gekündigt werden, (wovon ich nicht ausgehe), dann würde es doch zum 15.Juni sein, oder?

Hätte ich dann eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Am 15.6. würde ich ein Jahr arbeiten.

Vielen Dank schonmal.

Hallo,
erst einmal langsam.....

Wenn du gekündigt wirst, dann benötigt man einen Grund. Den sehe ich noch nicht.

Solltest du die Kündigung bekommen, gehst du sofort zum Arbeitsamt und meldest dich.
Gleichzeitig reichst du Kündigungsschutzklage ein.
Damit kannst du dich sicher über das Jahr retten.... wenn nicht sogar die Kündigung zurück genommen werden muss.
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für deine Antwort, Rhenus.

Meine Arbeitskollegin sagt ja auch, dass es keinen Grund zur Kündigung gibt. Aber die sind da so unfreundlich und komisch, dass ich denke, die machen das einfach.

Aber nun weiß ich, wie ich mich dann verhalte. Danke!
 
Hallo,
erst einmal langsam.....

Wenn du gekündigt wirst, dann benötigt man einen Grund. Den sehe ich noch nicht.

Solltest du die Kündigung bekommen, gehst du sofort zum Arbeitsamt und meldest dich.
Gleichzeitig reichst du Kündigungsschutzklage ein.
Damit kannst du dich sicher über das Jahr retten.... wenn nicht sogar die Kündigung zurück genommen werden muss.

Wie groß ist denn dieser Familienbetrieb?
In Kleinbetrieben wird das nämlich nix mit Kündigungsschutz.
 
Wie groß ist denn dieser Familienbetrieb?
In Kleinbetrieben wird das nämlich nix mit Kündigungsschutz.
Meine Liebe,

wenn du das so siehst, gibt es nie einen Kündigungsschutz... nicht einmal für Schwerbehinderte, doch in einer Kündigung muss ein Grund stehen, diesen kann man auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Sollte das also mit der Begründung erfolgen, was die TE befürchtet, wäre dieser Kündigungsgrund angreifbar.
Willkürlich darf auch ein Kleinbetrieb nicht kündigen.

Viele Menschen, nehmen leider alles hin.
 
Meine Liebe,

wenn du das so siehst, gibt es nie einen Kündigungsschutz... nicht einmal für Schwerbehinderte, doch in einer Kündigung muss ein Grund stehen, diesen kann man auf Rechtmäßigkeit überprüfen. Sollte das also mit der Begründung erfolgen, was die TE befürchtet, wäre dieser Kündigungsgrund angreifbar.
Willkürlich darf auch ein Kleinbetrieb nicht kündigen.

Viele Menschen, nehmen leider alles hin.

Mein Lieber,

nein ich sehe es durchaus so, dass es für viele Menschen einen Kündigungsschutz gibt,
aber für Beschäftigte in einem Kleinbetrieb sidn die Chancen gleich null,

übrignes, schau mal da🙂)

http://www.hilferuf.de/forum/beruf/149263-kuendigung-ohne-kuendigungsschutz.html

Letztlich bringt ja auch eine KÜndigungsschutzklage nix, da wird über Abfindung verhandlet, die bei einem Jahr betriebszugehörighalt allenfalls bei einem Monatsgehalt liegt - mehr geht da nicht.

Was nützt da schon ein Brutto-monatsgehalt - nix,
selbst wennst de Recht hast.
 
Mein Lieber,

nein ich sehe es durchaus so, dass es für viele Menschen einen Kündigungsschutz gibt,
aber für Beschäftigte in einem Kleinbetrieb sidn die Chancen gleich null,

übrignes, schau mal da🙂)

http://www.hilferuf.de/forum/beruf/149263-kuendigung-ohne-kuendigungsschutz.html

Letztlich bringt ja auch eine KÜndigungsschutzklage nix, da wird über Abfindung verhandlet, die bei einem Jahr betriebszugehörighalt allenfalls bei einem Monatsgehalt liegt - mehr geht da nicht.

Was nützt da schon ein Brutto-monatsgehalt - nix,
selbst wennst de Recht hast.
Nun ohne Kündigungsgrund keine Kündigung!
Das hätte ich erst einmal laufen lassen ohne ihn darauf hinzuweisen.
Auch den „billigeren Arbeitnehmer“ hätte ich vor Gericht gebracht.

Und was soll deiner Meinung nach Kündigungsschutz sein?
Die Pflicht eine Sozialauswahl zu treffen?

Wenn man möchte, bekommt man jeden gekündigt.
Doch man kann es ihnen schwer machen und sich versüßen lassen.
 
Nun ohne Kündigungsgrund keine Kündigung!
Das hätte ich erst einmal laufen lassen ohne ihn darauf hinzuweisen.
Auch den „billigeren Arbeitnehmer“ hätte ich vor Gericht gebracht.

Und was soll deiner Meinung nach Kündigungsschutz sein?
Die Pflicht eine Sozialauswahl zu treffen?

Wenn man möchte, bekommt man jeden gekündigt.
Doch man kann es ihnen schwer machen und sich versüßen lassen.

Einen Dreck wert ist meiner Meinung nach Kündigungsschutz in einem Kleinbetrieb. Ich bin gekündigt worden, weil ich der Ehefrau nicht die Füsse lutschen wollte.

Dagegen kann man klagen
mit minimaler Erfolgsaussicht,
bestenfalls auf ein Brutto-monats-gehalt

thats life,
schade, ich weiß mich schon zu wehren,
aber da geht nix.
 

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