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Gast
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Guten Tag,
ich gehöre zu dem Jahrgang, der im September 1915 mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Nun meine Frage: um nicht ganz von 100 auf 0 gehen zu müssen, würde ich gerne als Minijobberin in meinem Unternehmen weiter arbeiten. Habe ich darauf genau so Anspruch wie auf Teilzeitarbeit? Ich könnte auch noch für 1-2 Jahre auf 20 Stunden reduzieren (was der Arbeitgeber akzeptieren muss). Lieber wäre mir natürlich die Rente und zusätzlich die 450 Euro, die erlaubt sind.
Danke schon mal für Antworten
ich gehöre zu dem Jahrgang, der im September 1915 mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Nun meine Frage: um nicht ganz von 100 auf 0 gehen zu müssen, würde ich gerne als Minijobberin in meinem Unternehmen weiter arbeiten. Habe ich darauf genau so Anspruch wie auf Teilzeitarbeit? Ich könnte auch noch für 1-2 Jahre auf 20 Stunden reduzieren (was der Arbeitgeber akzeptieren muss). Lieber wäre mir natürlich die Rente und zusätzlich die 450 Euro, die erlaubt sind.
Danke schon mal für Antworten