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Anmeldestress Wohnung

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 29120
  • Datum Start Datum Start
Meine Bedenken sind irgendwie, dass er vom Finanzamt oder der Meldebehörde Probleme bekommen könnte, wenn er Einnahmen für eine Wohnung erzielt in der offiziell ja niemand mehr lebt

Nein, da gibt es keine Probleme. Du bist doch nicht die erste oder einzige Person auf der Welt, die umzieht. Da hätten doch schon zig Vermieter*innen Ärger bekommen müssen. 😉
 
Meine Frage ist: Wie regele ich das mit der Meldebehörde?
Du musst nur ins Einwohnermeldeamt. Solltest du außerhalb des Landkreises / Gemeinde ziehen, dann gehst du in das Einwohnermeldeamt das für den neuen Wohnort zuständig ist.

Stress gibt es nur wenn du Zeitgleich z.Bsp. ALG 2 beziehen würdest und die Einnahmen aus der Zweitwohnung unterschlägst bzw. weshalb du überhaupt 2 Wohnungen hast.
 
Ich weiß, dass ich mich ummelden muss, das ist keine Frage (mit einer Frist von 2 Wochen), aber ich weiß nicht, was ich mit der alten Wohnung machen soll.
Ich habe Angst rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen oder dass mich der neue Vermieter wegen Unrechtsamkeiten rausschmeißt oder mich mein alter Vermieter rechtlich belangt oder ähnliches
Da solltest du lieber einen Anwalt fragen-
 
und Gas-und Stromverträge laufen ja immer noch auf mich, was vielleicht als Beweis angesehen werden könnte, dass ich da immer noch lebe.
Wo du lebst ist doch völlig egal, diese Dienstleister müssen nur wissen wohin sie die Rechnungen senden müssen, daher solltest du dich ummelden an dem 06.
Man sollte immer dort angemeldet sein wo man auch wohnt, beiher kann man noch 20 Wohnungen haben, das spielt doch gar keine Rolle.
 
Ich hatte bisher noch keinen Zweitwohnsitz, deshalb frage ich: Welche Einnahmen hat man als Mieter*in denn dann diesbezüglich? 🤔
Man hat ja keine. Man vermietet schließlich keine Zweitwohnungen als Miete, sondern hat lediglich 2 Wohnsitze gleichzeitig. Die Hauptwohnung ist allerdings der Ort in der man die meiste Zeit verbringt
 
Wo du lebst ist doch völlig egal, diese Dienstleister müssen nur wissen wohin sie die Rechnungen senden müssen, daher solltest du dich ummelden an dem 06.
Man sollte immer dort angemeldet sein wo man auch wohnt, beiher kann man noch 20 Wohnungen haben, das spielt doch gar keine Rolle.
Ja, schon, aber die müssen doch auch gemeldet werden. Ich werde mich ja ummelden, nur weiß ich nicht ob ich für die Zeit in der die Kündigungsfrist greift, die alte Wohnung als Zweitwohnung anmelden muss.
 
Hierzu mal ein Satz der eigentlich alles aussagt:

Wann muss ein Zweitwohnsitz angemeldet werden?
  • Eine Zweitwohnung muss angemeldet werden, wenn dort länger als sechs Monate gewohnt werden soll.

Du hast dann definitiv keine Zweitwohnung
 

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