Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Anmeldestress Wohnung

befaana

Mitglied
Hallo,

Ich kann eine neue Wohnung ab dem 6.12 beziehen.

Da dort erst der Mietvertrag unterschrieben wird, möchte ich noch nicht meine derzeitige Wohnung kündigen.

Falls alles klappt, werde ich am 6.12 erst kündigen und an dem Tag gleichzeitig in die neue Wohnung einziehen. Die Miete habe ich für beide Wohnungen schon bezahlt.

Meine Frage ist: Wie regele ich das mit der Meldebehörde? Wie genau muss ich mich anmelden?

Der Vermieter ist, denke ich bereit Nachmieter zu akzeptieren und sobald sich jemand passendes gefunden hat, pocht er auch nicht mehr auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Bis dahin wäre ich aber noch offiziell Mieter.

Ich weiß, dass ich mich ummelden muss, das ist keine Frage (mit einer Frist von 2 Wochen), aber ich weiß nicht, was ich mit der alten Wohnung machen soll.
Ich habe Angst rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen oder dass mich der neue Vermieter wegen Unrechtsamkeiten rausschmeißt oder mich mein alter Vermieter rechtlich belangt oder ähnliches :(

Der Wohnungsmarkt ist in meiner Gegend sehr, sehr angespannt und die Wohnung war ab dem Datum verfügbar, da habe ich halt zugegriffen. (nur zur Erklärung).

Vielen Dank vorab!
 

Bücherpuppe

Moderator
Teammitglied
Frag doch beim Amt direkt nach wie du das am besten handhaben solltest. Sie kennen sich damit aus und so machst du es dann korrekt und keiner kann dir was.

Alles Gute für die neue Wohnung
 

befaana

Mitglied
Du meldest dich zu dem Datum um, ab dem du in der neuen Wohnung praktisch wohnst. Dein neuer Vermieter muss dir dazu eine Bescheinigung ausfüllen.
Ja, das ist mir bewusst. Ich will ja umziehen ab dem 6.12, aber ich habe ja noch eine Kündigungsfrist bei der alten Wohnung an die ich mich halten muss. Deshalb meine Frage. Ich werde ab dem 6.12 in der neuen Wohnung leben, aber die alte bin ich deswegen ja vertraglich gesehen noch nicht los.
 

befaana

Mitglied
Das mit der alten Wohnung ist egal, es zählt der Einzugstag in die neue Wohnung (ich habe bei meinem letzten Umzug auch zum Übergang 2 Wohnungen bezahlt)
Es geht mir hier nicht um die Bezahlung. Ich werde natürlich Doppelmiete zahlen müssen und bin auch bereit das zu tun. Mir geht es allein um die Anmeldefrage bzw. Ummeldefrage. Klar: neue Wohnung anmelden, aber muss ich dabei gleichzeitig eine der Wohnungen als Zweitwohnsitz anmelden?
 
G

Gelöscht 120853

Gast
Es geht mir hier nicht um die Bezahlung. Ich werde natürlich Doppelmiete zahlen müssen und bin auch bereit das zu tun
Ja, das habe ich verstanden. Mein Beitrag war auch nicht diesbezüglich gemeint. (Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt)

Klar: neue Wohnung anmelden, aber muss ich dabei gleichzeitig eine der Wohnungen als Zweitwohnsitz anmelden?
Nein.
 

befaana

Mitglied
Ja, das habe ich verstanden. Mein Beitrag war auch nicht diesbezüglich gemeint. (Habe mich wohl missverständlich ausgedrückt)

Tut mir Leid, mein Beitrag war auch sehr leicht misszuverstehen, die ganze Sache macht mich eben sehr nervös.

Nein.
Haben die dir das bei der Meldebehörde gesagt, als du dich mal umgemeldet hast? Woher weißt du das denn, wenn ich fragen darf?
 
G

Gelöscht 120853

Gast
Du wohnst ja nicht in den 2 Wohnungen. Wenn du meldest, dass du zum 6.12. eingezogen bist, wird dein vorheriger Wohnsitz abgemeldet, da musst du dich also nicht selbst drum kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

befaana

Mitglied
Du wohnst ja nicht in den 2 Wohnungen. Wenn du meldest, dass du zum 6.12. eingezogen bist, wird dein vorheriger Wohnsitz abgemeldet, das musst du dich also nicht selbst drum kümmern.
Aber mein alter Vermieter bezieht ja noch Miete für die Wohnungen und Gas-und Stromverträge laufen ja immer noch auf mich, was vielleicht als Beweis angesehen werden könnte, dass ich da immer noch lebe. Meine Bedenken sind irgendwie, dass er vom Finanzamt oder der Meldebehörde Probleme bekommen könnte, wenn er Einnahmen für eine Wohnung erzielt in der offiziell ja niemand mehr lebt. Tut mir Leid, wenn das etwas konfus ist, aber wenn ich in diesen Angstspiralen drin bin, dann ist es schwer dort wieder rauszukommen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
K Sozialamt, Betreuerin, Wohnung, Geld, Ungewissheit. Finanzen 8
F Wohnung nehmen obwohl viele davon abraten Finanzen 37
F Kälte - Wohnung Finanzen 70

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben