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Anmeldestress Wohnung

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 29120
  • Datum Start Datum Start
Nein! ... Mache dich doch bitte selbst im Internet schlau, was wann als Erst- und Zweitwohnsitz gilt ... wenn du mir/uns nicht glaubst.
Das versuchte ich bereits, konnte aber nichts genaueres diesbezüglich darüber erfahren. Danke für die Auskunft, aber ich finde es ist durchaus berechtigt Sachen nochmals zu hinterfragen, dafür ist so ein Forum schließlich auch da, selbst wenn es hier natürlich nicht um Mietsachen geht. Ich bedanke mich jedoch für jegliche Auskünfte und entschuldige mich, falls etwas angreifend klingen sollte, das ist einfach die Angst.
 
Entschuldige Nachmieter. Aber solange der TE die Wohnung nicht gekündigt hat und er dafür die Miete zahlt, ist es meiner Meinung nach ein Untermieter da er die Wohnung an eine andere Person gibt aber selbst noch nicht gekündigt hat.

Nein, befaana bekäme von dem*der Nachmieter*in ja keine Miete. Ein*e Untermieter*in ist man, wenn man mit dem*der Hauptmieter*in einen Vertrag hat.
 
aber solange der TE die Wohnung nicht gekündigt hat und er dafür die Miete zahlt,
auch das ist doch bereits im Eingangsbeitrag geklärt:
Falls alles klappt, werde ich am 6.12 erst kündigen und an dem Tag gleichzeitig in die neue Wohnung einziehen.

Der TE möchte umziehen und an dem Tag dann auch kündigen.
Wie ich geschrieben habe kann dies genau so geschehen ohne irgendwelche Konsequenzen, einfach umziehen, kündigen, ummelden, fertig.
Die gekündigte Wohnung zählt in der Kündigungsfrist weder als Zweitwohnung noch als Untermiete noch als sonst was, sie läuft weiter und fertig ohne irgendwelche Probleme.
 
Ich würde auch eine aufeinander folgende Wohnsitznahme anstreben.
Die entsprechende Ummeldung sagt dann aus, dass Du am Vortag in der alten Wohnung gewohnt hast und am nächsten Tag in der neuen. Die neue Wohnung wird bis dahin bezugsfertig gemacht, kann also vorher nicht bezogen werden, weil sie nicht fertig ist.
Damit hat es sich auch erledigt, dass der Rundfunkanstalt für einen Tag zwei Wohnungen laut Anmeldung gemeldet sind, was zu zwei Gebühren führen müsste.
Ausserdem hat es sich erledigt, dass die Stadt mit der angespannten Wohnsituation (vielleicht?) Zweitwohnsitzsteuer erhebt.

Die Kündigung dem alten Vermieter gegenüber bedarf einer Kündigungsfrist. Zwar kannst Du eine Wohnung mieten, musst Dich aber dort nicht aufhalten. Ebenso kann die Wohnung auch nicht mehr bezugsbereit sein, weil die Möbel fehlen.
Miete müsstest Du ab Auszug bis Ende der Kündigungsfrist aber dann bezahlen, wenn Du vor dem Eintritt des letzten "Wohn-Tages" mit dem Vermieter keinen vorzeitigen Aufhebungsvertrag gemacht hast.
Die Kündigung ist ja Deine einseitige Willenserklärng, das Mietverhältnis zu beenden.
Ist der Vermieter aber ebenfalls gewillt ( weil er einen neuen Mieter hat, der vielleicht abspringt), so ist dies der Zeitpunkt der Einigung , also die beidseitige Aufhebung.
Zum Mietende hin solltest Du die Zählerstände dokumentieren und ggf eine Zwischenablesung der Heizkostenabrechnungsfirma veranlassen.
Ausserdem solltest Du mindestens 100e Fotos von jeder Ecke und jedem Winkel machen - und dazu einen Zeugen dabei haben. Falls erst danach Schäden auftreten, wären es nicht mehr Deine Schäden. Die Dokumentation musst Du so lange verwahren, wie der Alt-Vermieter noch unverjährte Ansprüche geltend machen könnte!
 
Du kannst so viele Wohnungen anmieten wie du willst. Bewohnen musst du keine davon. Du musst dich da anmelden, wo du deinen (neuen) Lebensmittelpunkt hast, also nach dem Umzug in die neue Wohnung bei der dortigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Bürgeramt). Da du dafür nach deinem Umzug Zeit hast (bei uns ist es eine Woche, bei dir dann anscheinend zwei), gibt es auch keinen Grund, irgendeinen Zweitwohnsitz anzumelden. Zum Zeitpunkt der Ummeldung wohnst du ja ausschließlich in der neuen Wohnung. Zur Ummeldung musst du eine Wohnungsgeberbestätigung des neuen Vermieters vorlegen, die dir formlos bescheinigt, dass du ab dem ... in der Wohnung ... im Hause ... zur Miete wohnst. Das ist alles. Mehr interessiert niemanden.

Aber mein alter Vermieter bezieht ja noch Miete für die Wohnungen und Gas-und Stromverträge laufen ja immer noch auf mich, was vielleicht als Beweis angesehen werden könnte, dass ich da immer noch lebe.
Du siehst Probleme, wo keine sind (was aber für manche Antworten hier ehrlich gesagt auch gilt.. Hartz IV-Bezug, Einnahmen aus Zweitwohnung, hä?).

Niemand sammelt "Beweise" dafür, dass du woanders wohnst oder doppelt Miete zahlst. Du hast einfach die Verpflichtung, innerhalb einer gewissen Frist nach deinem Umzug anzuzeigen, wo du jetzt wohnst. Sollte es erforderlich sein zu ermitteln, wo du vorher, also meinetwegen noch am 5.12., gemeldet warst, ist das für Behörden ebenfalls kein Ding. Es ist nicht ersichtlich, dass du in irgendeiner Weise gegen irgendwelche Vorschriften verstößt.
 

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