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Anklage wegen Verleih von roten Kennzeichen

was ich persönlich doof finde, denn ein geparktes Auto fährt nicht, und kann somit auch keinen Schaden anrichten

Es geht hierbei eher um das blockieren öffentlicher Parkmöglichkeiten. Stell dir vor jeder der ein Auto mit Saisonkennzeichen besitzt, parkt dies ein halbes Jahr am Stück auf einem sehr gut gelegenen, kostenlosen Parkplatz. Ich möchte dich sehen wenn du genau vor deiner Haustüre nur einen super Parkplatz hättest und dieser wäre permanent belegt, ohne jegliche Chance das du dich da mal hinstellen könntest. Nicht mal zum ausladen. 😉
 
Da muss nur ein Straßenfest stattfinden und plötzlich stehst du im absoluten Halteverbot.Die stellen da einfach entsprechende Schilder auf. Und darfst mir diesem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen aber auch nicht wegfahren.

In dem Falle wird ein abgemeldetes Auto genauso abgeschleppt wie ein angemeldetes Auto

Kein Unterschied macht das!
 
Es geht hierbei eher um das blockieren öffentlicher Parkmöglichkeiten. Stell dir vor jeder der ein Auto mit Saisonkennzeichen besitzt, parkt dies ein halbes Jahr am Stück auf einem sehr gut gelegenen, kostenlosen Parkplatz. Ich möchte dich sehen wenn du genau vor deiner Haustüre nur einen super Parkplatz hättest und dieser wäre permanent belegt, ohne jegliche Chance das du dich da mal hinstellen könntest. Nicht mal zum ausladen. 😉

Ja, da müßten dann ganz einfach mal mehr Parkplätze für alle geschaffen werden.
In anderen Ländern funktioniert das ganz wunderbar.

Ist aber in Deutschland politisch nicht gewollt, dass genug Parkplätze vorhanden sind, denn je weniger Parkplätze, je mehr Knöllchen können verteilt werden und somit mehr Einnahmen für das Stadtsäckl generiert werden.

Am obigen Beispiel:
Gleiches Auto und gleicher Parkplatz.
Einmal ist das Auto angemeldet und steht ein halbes Jahr am Stück auf dem Parkplatz,
dann steht genau das selbe Auto abgemeldet auf dem selben Parkplatz.
Wo ist der Unterschied?
Ein Auto, egal ob angemeldet oder abgemeldet nimmt doch physikalisch den gleichen Parkraum weg!
 
Einmal ist das Auto angemeldet und steht ein halbes Jahr am Stück auf dem Parkplatz,
dann steht genau das selbe Auto abgemeldet auf dem selben Parkplatz.
Wo ist der Unterschied?

Immer noch im blockieren von Parkplätzen.
Mein Sommercabrio steht im Winter in der Garage. Mit dem Alltagsauto fahre ich.
Wenn ich parken darf wo ich möchte, suche ich mir den schönsten Parkplatz, vielleicht sogar überdacht. Stelle die Kiste dort ab und kann die Sommermöbel von der Terrasse in der Garage lagern.
Ist mir doch egal ob andere länger einen Parkplatz suchen müssen! Oder?

Und wenn das alle so machen bekomme ich mit meinem Alltagsauto halt auch keinen Parkplatz mehr. Stört mich dann immer noch nicht?
 
Aber kommen wir mal wieder von den OWiG's wie Parkverstößen
mit Verjährungsfristen von 3 Monaten wieder weg hin zu den roten Kennzeichen mit dem anhängigen Strafverfahren, in das der Bekannte regelrecht hineingerutscht zu sein scheint.

Das Strafverfahren finde ich persönlich viel interessanter und facettenreicher, und wie man da wieder rauskommt.

Parkverstöße sind ohne Folgen und liegen meistens sogar nur im Verwarngeld Bereich, aber bei einem Strafverfahren kann das schon ganz anders aussehen, und insbesondere hier, wo der Autohändler den Bekannten da regelrecht hineingezogen zu haben scheint.
 
Also meine Taktik in der geschilderten Situation wäre wie folgt:

1.) Abwarten, ob der geladene Zeuge Autohändler überhaupt erscheint?
Wenn er nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint, muß sowieso vertagt werden, bzw. stellt der Richter wegen Nichterscheinens des Zeugen das Verfahren ein, es sei denn der Angeklagte verzichtet auf den Zeugen - wovon ich aber in dem Fall (da der Autohändler selbst was falsch gemacht hat) DRINGEND abraten würde.

2.) Erscheint der geladene Autohändler und sagt als Zeuge die Unwahrheit aus, so würde ich den vereidigen lassen, bzw. selbst Strafanzeige wegen Falschaussage stellen.
Hinweis: Zeugen dürfen vor Gericht nicht lügen, aber die Aussage verweigern, wenn die sich durch die eigene Aussage selbst belasten würden.

3.) Im Falle, dass der Autohändler abstreitet, die Kennzeichen dem Angeklagten überlassen zu haben, so würde ich dann über den Pflichtverteidiger im Gericht noch die Ladung eines Zeugen beantragen, und zwar der Zeuge, der mit gewesen ist, als der Autohändler die Kennzeichen an den Angeklagten (also den Bekannten) übergeben hatte!!

Endlich mal eine Super Idee und Strategie und Taktik.

Vielen Dank @POK
genauso werde ich es meinem Bekannten auch vorschlagen
 
Ja, aber wir haben irgendwie zu wenig infos.

alle Infos stehen in der Anklageschrift.

Für alle Interessierten ist diese Anklageschrift aber hier noch einmal nachzulesen


Das mit dem Betrug habe ich gar nicht verstanden.

Das habe ich auch nicht verstanden.

Betrug im Sinne von Unterschlagung hat ja viel eher der Ausleiher gemacht,
indem er die Kennzeichen 2 Monate lang nutzte und nicht wie vereinbart zurückgegeben hatte!

Ich dachte er hätte sie offiziell erhalten um weiter zu vermieten.

offiziell erhalten vom Autohändler
 
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