GebrocheneSeele
Mitglied
Hallo Gemini!So ganz verstehe ich es nicht, nicht böse gemeint, vielleicht kannst du es erklären.
Wenn du zum Arbeitsamt gehst, um Arbeitslosengeld zu bekommen, dann musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. auch wenn da erst Kurse/Maßnahmen nötig sind.
So, nun bist du aber deiner Meinung nach so krank, dass du nicht arbeiten kannst.
Da ist das Arbeitsamt doch der falsche Ansprechpartner, oder?
Du musst zum Arzt, der muss dir die Erwerbsunfähigkeit bescheinigen und dann musst du vorübergehnde EU-Rente (kA wie es bei euch heißt) beantragen.
Das Arbeitsamt ist doch fürErwerbsunfähige nicht zuständig, meiner Meinung nach.
Ja und dann ist es bei euch doch auch noch so, dass die KK die Kosten für eine Therapie nicht so "einfach" übernimmt wie bei uns. Das ist doch ganz anders das System.
Da muss man die teils ganz, teils teilweise selbst zahlen.
Ich müsste da nochal jemanden fragen, da ich es nicht mehr im Kopf habe.
Also alles unter Vorbehalt was ich dir schrieb.
Ich weiß aber, es ist definitiv nicht so wie in Deutschland.
Vielleicht rufst du da mal an und erkundigst dich.
VAP - Verein fr ambulante Psychotherapie
Da hast du schon Recht das das Arbeitsamt für arbeitsfähige zuständig ist. Aber auch für Leute die zu krank sind. In erster Linie muss ich dort hin das ich wieder eine Versicherung habe. Um zu beweisen das ich krank bin muss ich Atteste von Psychiatern holen und denen vorlegen. Es kann auch sein das ich beim Arbeitsamt direkt zu einem ihrer Arbeitspsychologen/psychiater geschickt werde. Ja die haben so etwas bei uns. Erst wenn sie dieses Attest sehen und es meine Krankheit bestätigt dürfen sie mir keinen Druck mehr machen. Dann wird man in den Krankenstand geschickt und bekommt Krankengeld. Je nach dem wie schlimm die Krankheit ist desto mehr Arztbesuche und Amtsarztbesuche muss man dann machen. Zum Amtsarzt muss man ziemlich schnell und der sagt dann wies weiter geht.